Zum Wintersemester 2019/20 startet der 13. Durchgang im Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie.
Das Studienangebot richtet sich an Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern wie der Polizei, der Strafjustiz und dem StrafvollzugRechtlich geregelte Inhaftierung und Resozialisierung von Straftätern zur Strafvollstreckung und Wiedereingliederung in die GesellschaftEine Gesellschaft ist ein strukturiertes Gefüge von Menschen, die innerhalb eines geografischen Raumes unter gemeinsamen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen leben und durch institutionalisierte soziale Beziehungen miteinander verbunden sind.., der Rechtspflege und der Sozialen Arbeit mit einem ersten Studienabschluss.
Studieninteressierte sollen die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen aus dem vorangegangenen Studium und ggfs. Fortbildungen interdisziplinär zu erweitern und zu vertiefen. Das Studium wird berufsbegleitend im sog. Blended-Learning-Verfahren durchgeführt und soll dem Erwerb wissenschaftlicher Qualifikation insbesondere für Leitungsaufgaben in mit DevianzVerhalten, das von gesellschaftlichen NormenVerhaltensregeln und Erwartungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe als verbindlich gelten. abweicht und als regelverletzend wahrgenommen wird – unabhängig von seiner strafrechtlichen Relevanz. und KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. befassten Praxisfeldern dienen.
Die Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester 2019/20 ist bis zum 01.07.2019 möglich.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zum Studium finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung der Universität Hamburg unter: www.zfw.uni-hamburg.de/kriminologie
Über die Studieninhalte und genauen Bewerbungsmodalitäten informiert dieser Flyer.