Das Artenschutzrecht, wie es z.B. bei nationalen Wildereivorfällen oder internationalen Schmuggelversuchen oder illegaler Vermarktung geschützter Arten Anwendung findet, ist komplex – einschlägige Verbotsnormen finden sich häufig nur in strafrechtlichen Nebengesetzen wie dem BNatSchG, dem BJagdG, dem TierSchG. Nur wenige Jurist:innen und andere Mitglieder der Strafverfolgungskette sind darauf spezialisiert und es gibt nur wenige Präzedenzfälle, in denen Wilderer oder Schmuggler von geschützten Arten ermittelt oder verurteilt werden. Gleichzeitig stellen illegale Handlungen gegen Tier- und Pflanzenarten aus dem In- und Ausland eine ernstzunehmende Gefahr für die betroffenen Arten und den Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt dar. In ganz Europa gibt es ähnliche Schwierigkeiten bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten gegen geschützte Arten: Insbesondere mangelndes Wissen über Ausmaß und Auswirkungen von Kriminalitätsfällen, eine geringe Routine und ein Fehlen von Aus- und Fortbildungsangeboten zum EU- Umweltrecht und infolgedessen eine sehr geringe Rate erfolgreich verfolgter Straftaten.
Die virtuelle Tagung möchte einen Überblick über die Herausforderung in der Anwendung und Umsetzung des Artenschutzrechts in Deutschland geben, Defizite aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Strafverfolgungsbehörden, die sich auf dem Gebiet des Artenschutzrechts auskennen bzw. weiterbilden möchte sowie mit dem Thema Naturschutzkriminalität befasste Vertreter:innen aus Naturschutzverwaltung und -verbänden.
9:00 Begrüßung
9:10 „Kleine“ Straftat große Wirkung: Einordnung von Wildartenkriminalität in Deutschland und weltweit
Katharina Trump – WWF
9:30 Das Artenschutzrecht und seine Herausforderungen
Prof. Dr. Sönke Gerhold – Universität Bremen
9:50 Praktische Herausforderungen in der Strafverfolgung
David Gehrmeyer – Bundesamt für Naturschutz
10:10 Diskussion
10:20 Kaffeepause
10:30 Praxisbeispiel I: Erfahrungen der ehemaligen Stabsstelle für Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen
Jürgen Hintzmann – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
10:50 Praxisbeispiel II: Forensische Methoden bei der Aufklärung von Wildartenkriminalität
Dr. Stefan Prost – Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
11:10 Diskussion und Bedarfsanalyse: Wie kann sich die Strafverfolgung im Artenschutz in Deutschland verbessern?
12:00 Abschluss