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Sie befinden sich hier: Home / Veranstaltungen / Virtuelle Fachtagung „Artenschutzrecht“

Virtuelle Fachtagung „Artenschutzrecht“

17. Dezember 2021 von Christian Wickert

Wann

17. Dezember 2021    
9:00 - 12:00
ICS herunterladen Google Kalender iCalendar Office 365 Outlook Live

Veranstaltungstyp

  • Online-Veranstaltung

Das Artenschutzrecht, wie es z.B. bei nationalen Wildereivorfällen oder internationalen Schmuggelversuchen oder illegaler Vermarktung geschützter Arten Anwendung findet, ist komplex – einschlägige Verbotsnormen finden sich häufig nur in strafrechtlichen Nebengesetzen wie dem BNatSchG, dem BJagdG, dem TierSchG. Nur wenige Jurist:innen und andere Mitglieder der Strafverfolgungskette sind darauf spezialisiert und es gibt nur wenige Präzedenzfälle, in denen Wilderer oder Schmuggler von geschützten Arten ermittelt oder verurteilt werden. Gleichzeitig stellen illegale Handlungen gegen Tier- und Pflanzenarten aus dem In- und Ausland eine ernstzunehmende Gefahr für die betroffenen Arten und den Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt dar. In ganz Europa gibt es ähnliche Schwierigkeiten bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten gegen geschützte Arten: Insbesondere mangelndes Wissen über Ausmaß und Auswirkungen von Kriminalitätsfällen, eine geringe Routine und ein Fehlen von Aus- und Fortbildungsangeboten zum EU- Umweltrecht und infolgedessen eine sehr geringe Rate erfolgreich verfolgter Straftaten.

Die virtuelle Tagung möchte einen Überblick über die Herausforderung in der Anwendung und Umsetzung des Artenschutzrechts in Deutschland geben, Defizite aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Strafverfolgungsbehörden, die sich auf dem Gebiet des Artenschutzrechts auskennen bzw. weiterbilden möchte sowie mit dem Thema Naturschutzkriminalität befasste Vertreter:innen aus Naturschutzverwaltung und -verbänden.

9:00 Begrüßung

9:10 „Kleine“ Straftat große Wirkung: Einordnung von Wildartenkriminalität in Deutschland und weltweit
Katharina Trump – WWF

9:30 Das Artenschutzrecht und seine Herausforderungen
Prof. Dr. Sönke Gerhold – Universität Bremen

9:50 Praktische Herausforderungen in der Strafverfolgung
David Gehrmeyer – Bundesamt für Naturschutz

10:10 Diskussion

10:20 Kaffeepause

10:30 Praxisbeispiel I: Erfahrungen der ehemaligen Stabsstelle für Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen
Jürgen Hintzmann – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

10:50 Praxisbeispiel II: Forensische Methoden bei der Aufklärung von Wildartenkriminalität
Dr. Stefan Prost – Senckenberg GesellschaftEine Gesellschaft ist ein strukturiertes Gefüge von Menschen, die innerhalb eines geografischen Raumes unter gemeinsamen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen leben und durch institutionalisierte soziale Beziehungen miteinander verbunden sind. für Naturforschung

11:10 Diskussion und Bedarfsanalyse: Wie kann sich die Strafverfolgung im Artenschutz in Deutschland verbessern?

12:00 Abschluss

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

Links

  • Criminologia Kriminologie-Blog
  • Hochschule für Polizei und Verwaltung, NRW

Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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