Glossarbegriff

Vergesellschaftung

Begriff & Konzept

Definition

Vergesellschaftung bezeichnet bei Max Weber eine Form sozialer Beziehung, bei der sich das Handeln der Beteiligten an einem rational motivierten Interessenausgleich oder einer ebenso motivierten Interessenverbindung orientiert. Menschen treten dabei miteinander in soziale Beziehungen, weil sie bestimmte Interessen verfolgen, Vereinbarungen treffen oder gemeinsam bestimmte Zwecke erreichen wollen.

Grundlage einer Vergesellschaftung ist damit nicht notwendig ein Gefühl persönlicher Verbundenheit. Die Beteiligten können vielmehr zusammenarbeiten, obwohl zwischen ihnen keine engen emotionalen Beziehungen bestehen. Entscheidend ist, dass sie ihr Handeln wechselseitig aufeinander beziehen und ihre Beziehung aufgrund bestimmter Interessen, Vereinbarungen oder Zwecke aufrechterhalten.

Typische Beispiele sind wirtschaftliche Austauschbeziehungen, vertraglich geregelte Kooperationen oder zweckorientierte Zusammenschlüsse. Auch zahlreiche moderne Organisationen beruhen in erheblichem Maße auf vergesellschafteten Beziehungen: Ihre Mitglieder übernehmen bestimmte Rollen und Aufgaben, weil sie durch Verträge, Regeln oder gemeinsame Zwecke miteinander verbunden sind und nicht notwendigerweise aufgrund persönlicher Nähe.

Vergesellschaftung ist bei Weber idealtypisch von Vergemeinschaftung zu unterscheiden. Vergemeinschaftete Beziehungen beruhen auf dem subjektiv empfundenen Gefühl der Beteiligten, zusammenzugehören. Vergesellschaftete Beziehungen orientieren sich dagegen stärker an rationalen Interessen, Vereinbarungen oder Zwecken.

Diese Unterscheidung beschreibt keine sich gegenseitig ausschließenden Formen sozialer Beziehungen. Eine konkrete Beziehung kann Elemente von Vergesellschaftung und Vergemeinschaftung miteinander verbinden oder sich im Laufe der Zeit verändern. Mitglieder eines Vereins können beispielsweise zunächst aufgrund eines bestimmten gemeinsamen Interesses zusammenkommen und später persönliche Bindungen und ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln.

Vergesellschaftung ist deshalb nicht mit einer allgemeinen Entwicklung von „Gemeinschaft“ zu „Gesellschaft“ gleichzusetzen. Der Begriff dient bei Weber zunächst der analytischen Beschreibung der Grundlagen, auf denen soziale Beziehungen beruhen. Er lässt sich jedoch zugleich mit der Entwicklung moderner Gesellschaften verbinden, in denen vertragliche, organisationale und zweckorientierte Beziehungen eine große Bedeutung besitzen.