Definition
Krieg bezeichnet eine länger andauernde Form organisierter kollektiver Gewalt zwischen Staaten oder anderen bewaffneten politischen Akteuren. Kriege unterscheiden sich von einzelnen Gewalttaten oder kurzfristigen gewaltsamen Auseinandersetzungen insbesondere durch den organisierten und anhaltenden Einsatz bewaffneter Gewalt.
Kriege können zwischen Staaten, innerhalb von Staaten oder unter Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher bewaffneter Akteure geführt werden. Ursachen und Verlauf von Kriegen können mit politischen Machtkonflikten, territorialen Ansprüchen, gesellschaftlichen Konflikten, wirtschaftlichen Interessen, ethnischen oder religiösen Grenzziehungen sowie dem Zerfall staatlicher Ordnungen verbunden sein. Einzelne Kriege lassen sich dabei in der Regel nicht auf eine einzige Ursache reduzieren.
Krieg verändert gesellschaftliche Ordnungen weit über die unmittelbaren Kampfhandlungen hinaus. Staatliche Institutionen und wirtschaftliche Strukturen können geschwächt oder zerstört werden, Menschen werden getötet, verletzt oder vertrieben und alltägliche soziale Beziehungen verändern sich. Zugleich können Kriege neue politische Ordnungen, soziale Hierarchien und Formen kollektiver Zugehörigkeit hervorbringen oder bestehende Strukturen verstärken.
Der Einsatz von Gewalt im Krieg ist nicht rechtlich unbegrenzt. Das humanitäre Völkerrecht enthält Regeln für die Führung bewaffneter Konflikte und soll insbesondere Personen schützen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen. Schwere Verstöße gegen solche Regeln können unter bestimmten Voraussetzungen als Kriegsverbrechen verfolgt werden.