Kurzdefinition
Krieg bezeichnet eine länger andauernde Form organisierter kollektiver Gewalt zwischen Staaten oder anderen bewaffneten politischen Akteuren.
Ausführliche Erklärung
Krieg bezeichnet eine länger andauernde Form organisierter kollektiver Gewalt zwischen Staaten oder anderen bewaffneten politischen Akteuren. Kriege unterscheiden sich von einzelnen Gewalttaten oder kurzfristigen gewaltsamen Auseinandersetzungen insbesondere durch den organisierten und anhaltenden Einsatz bewaffneter Gewalt.
Kriege können zwischen Staaten, innerhalb von Staaten oder unter Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher bewaffneter Akteure geführt werden. Ursachen und Verlauf von Kriegen können mit politischen Machtkonflikten, territorialen Ansprüchen, gesellschaftlichen Konflikten, wirtschaftlichen Interessen, ethnischen oder religiösen Grenzziehungen sowie dem Zerfall staatlicher Ordnungen verbunden sein. Einzelne Kriege lassen sich dabei in der Regel nicht auf eine einzige Ursache reduzieren.
Krieg verändert gesellschaftliche Ordnungen weit über die unmittelbaren Kampfhandlungen hinaus. Staatliche Institutionen und wirtschaftliche Strukturen können geschwächt oder zerstört werden, Menschen werden getötet, verletzt oder vertrieben und alltägliche soziale Beziehungen verändern sich. Zugleich können Kriege neue politische Ordnungen, soziale Hierarchien und Formen kollektiver Zugehörigkeit hervorbringen oder bestehende Strukturen verstärken.
Der Einsatz von Gewalt im Krieg ist nicht rechtlich unbegrenzt. Das humanitäre Völkerrecht enthält Regeln für die Führung bewaffneter Konflikte und soll insbesondere Personen schützen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen. Schwere Verstöße gegen solche Regeln können unter bestimmten Voraussetzungen als Kriegsverbrechen verfolgt werden.
Theoriebezug
Krieg ist ein klassischer Gegenstand der Analyse von Staat, Macht und Herrschaft. Die Entstehung moderner Staaten ist historisch eng mit der Organisation militärischer Gewalt, der Kontrolle von Territorien und der Fähigkeit verbunden, Ressourcen für die Führung von Kriegen zu mobilisieren.
Für Max Weber ist der moderne Staat durch seinen erfolgreichen Anspruch auf das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit innerhalb eines bestimmten Gebietes gekennzeichnet. Krieg verweist zugleich darauf, dass staatlich organisierte Gewalt nicht ausschließlich nach innen gerichtet ist, sondern auch in Konflikten zwischen politischen Herrschaftsverbänden eingesetzt werden kann.
Historisch-soziologische Ansätze untersuchen darüber hinaus die wechselseitige Beziehung zwischen Krieg und Staatsbildung. Insbesondere Charles Tilly hat herausgearbeitet, dass die Fähigkeit zur Kriegsführung, die Beschaffung der dafür erforderlichen Ressourcen und der Aufbau staatlicher Verwaltungs- und Zwangsorganisationen eng miteinander verbunden waren.
Weitere sozialwissenschaftliche Perspektiven untersuchen unter anderem die Entstehung kollektiver Feindbilder, Prozesse gesellschaftlicher Mobilisierung, ethnische und nationale Grenzziehungen sowie die Veränderungen sozialer Ordnungen unter den Bedingungen organisierter Gewalt.
Für die Kriminologie stellt Krieg die Abgrenzung zwischen staatlich organisierter Gewalt und Kriminalität in besonderer Weise zur Diskussion. Handlungen, die unter gewöhnlichen gesellschaftlichen Bedingungen schwere Straftaten darstellen würden, können im Rahmen bewaffneter Konflikte unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässige Kriegshandlungen sein. Zugleich setzt das humanitäre Völkerrecht der Kriegsführung Grenzen. Bestimmte Handlungen können als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid strafrechtlich verfolgt werden.
Kriminologische Forschung untersucht darüber hinaus Formen massenhafter und staatlich organisierter Gewalt, Prozesse der Enthemmung und Verantwortungsdiffusion sowie Bedingungen, unter denen staatliche Institutionen oder bewaffnete Gruppen selbst zu Akteuren schwerer Gewaltverbrechen werden. Krieg bildet damit einen wichtigen Gegenstand an der Schnittstelle von Kriminologie, politischer Gewalt und internationalem Strafrecht.