Kurzdefinition
Ein Lager ist eine räumlich abgegrenzte Form kollektiver Unterbringung, in der Menschen häufig unter besonderen institutionellen Bedingungen zusammengefasst und verwaltet werden.
Ausführliche Erklärung
Als Lager werden räumlich abgegrenzte Einrichtungen bezeichnet, in denen größere Gruppen von Menschen gemeinsam untergebracht und häufig unter besonderen institutionellen Bedingungen verwaltet werden. Lager können unterschiedlichen Zwecken dienen und beispielsweise der Unterbringung von Geflüchteten, Vertriebenen, Kriegsgefangenen oder internierten Personen dienen.
Lager unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Funktion, rechtlichen Grundlage und Lebensbedingungen. Sie können dem vorübergehenden Schutz und der Versorgung von Menschen dienen, aber auch Instrumente der Internierung, Kontrolle, Ausgrenzung oder Verfolgung sein. Der Begriff bezeichnet deshalb zunächst eine Organisations- und Unterbringungsform und lässt für sich genommen noch keine Aussage über deren politische oder moralische Bewertung zu.
Charakteristisch ist häufig die räumliche Konzentration einer bestimmten Personengruppe sowie eine institutionelle Organisation des Alltags. Zugang, Bewegungsfreiheit, Versorgung, Unterbringung und soziale Beziehungen können dabei in unterschiedlichem Umfang durch die für das Lager verantwortlichen Organisationen geregelt werden. Insbesondere bei geschlossenen Lagern können die Handlungsmöglichkeiten der dort untergebrachten Personen erheblich eingeschränkt sein.
Lager können zugleich gesellschaftliche Grenzziehungen räumlich sichtbar machen. Personen werden aufgrund bestimmter rechtlicher, politischen oder sozialen Kategorien zusammengefasst und von anderen Teilen der Bevölkerung räumlich getrennt. Lager sind deshalb auch Gegenstand sozialwissenschaftlicher Untersuchungen zu sozialer Kontrolle, Exklusion, Migration, staatlicher Gewalt und politischen Formen des Umgangs mit als fremd, gefährlich oder unerwünscht definierten Bevölkerungsgruppen.
Von Konzentrationslagern ist der allgemeine Begriff des Lagers zu unterscheiden. Konzentrationslager stellen eine spezifische historische und politische Form von Lagern dar, die der Internierung und Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen dienen. Nicht jedes Lager ist daher ein Konzentrationslager.
Theoriebezug
Sozialwissenschaftlich lassen sich Lager insbesondere als räumliche Formen von Kontrolle, Ausschluss und institutioneller Organisation untersuchen. Die räumliche Trennung bestimmter Personengruppen kann gesellschaftliche Klassifikationen institutionalisieren und zugleich besondere Formen der Kontrolle über Bewegungsfreiheit, Alltag und soziale Beziehungen ermöglichen.
Erving Goffmans Konzept der totalen Institution bietet einen möglichen theoretischen Zugang zu geschlossenen Lagerformen. Totale Institutionen zeichnen sich dadurch aus, dass zentrale Bereiche des Lebens an einem gemeinsamen Ort unter einer institutionellen Autorität organisiert werden. Nicht jedes Lager erfüllt jedoch die Merkmale einer totalen Institution.
Eine weitreichende Interpretation des Lagers hat Giorgio Agamben entwickelt. In seiner politischen Philosophie beschreibt er das Lager als paradigmatischen Raum des Ausnahmezustands, in dem die gewöhnliche Rechtsordnung teilweise außer Kraft gesetzt beziehungsweise das Verhältnis von Recht und politischer Macht grundlegend verändert werde. Das Lager erhält bei Agamben damit eine Bedeutung, die über historische Konzentrations- und Internierungslager hinausgeht.
Agambens Übertragung des Lagermodells auf unterschiedliche moderne Formen der Unterbringung und Internierung ist allerdings umstritten. Seine Theorie sollte daher nicht als Gleichsetzung historisch und institutionell sehr unterschiedlicher Lagerformen verstanden werden, sondern als spezifische theoretische Perspektive auf das Verhältnis von Raum, Recht, Ausschluss und staatlicher Macht.
Für die Kriminologie sind Lager insbesondere im Zusammenhang mit staatlicher Kontrolle, Freiheitsentzug und staatlicher Gewalt relevant. Geschlossene Lager können institutionelle Räume darstellen, in denen Menschen weitreichender Kontrolle unterliegen und zugleich besondere Abhängigkeits- und Machtverhältnisse entstehen. Ihre Analyse berührt deshalb unter anderem Fragen nach Menschenrechten, institutioneller Gewalt, Staatskriminalität und der rechtlichen Begrenzung staatlicher Zwangsausübung.