Alljährlich stellt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (dieser Job ist mit erstaunlicher Kontinuität stets Politikerinnen vorbehalten) den Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung vor. Drogen- und Suchtpolitik ist Parteipolitik und so spiegeln sich in dem jährlichen Bericht auch parteiideologische Färbungen wider. Seit nunmehr fünf Jahren veröffentlichen daher SuchtmedizinerInnen, WissenschaftlerInnen aus der Sucht-
Drogensucht
Betäubungsmittelkriminalität
Als Betäubungsmittelkriminalität zählen Verstoße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Hierzu zählen die Herstellung, der Besitz, der Handel und zahlreiche Handlungen mehr (siehe Kasten). Lediglich der Gebrauch ist nicht strafbewehrt; dieser ist jedoch durch den i.d.R. vorausgegangenen Besitz als legale Handlung ausgeschlossen. Als Betäubungsmittel gelten rund 250 Substanzen und ihre Salze sowie