Die Kriminalität nichtdeutscher Täter (oder nichtdeutscher Tatverdächtiger auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik) wird umgangssprachlich häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet. Als solche werden strafrechtlich missbilligte Handlungen bezeichnet, die von nicht-deutschen Tätern gemäß Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (Krimpedia). Der Status Ausländer ist
Flüchtlinge
Migration und Integration
Literatur und weiterführende Informationen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt umfangreiches statistisches Material zur Zahl der Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlinge in Deutschland zur Verfügung; www.bamf.de Bundeszentrale für politische Bildung (2018, 14. Mai). Dossier Migration und Integration. https://www.bpb.de/themen/migration-integration/dossier-migration/ Bundeszentrale für politische Bildung (o. J.). Migration | Themenportal der Bundeszentrale für