KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. Nichtdeutscher bezeichnet Straftaten, die von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden. In öffentlichen Debatten wird hierfür häufig der Begriff „AusländerkriminalitätAusländerkriminalität bezeichnet die Straftaten, die von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden.“ verwendet. Dieser Begriff ist jedoch wissenschaftlich problematisch, da er sehr unterschiedliche Personengruppen zusammenfasst und leicht den Eindruck erweckt, Nationalität sei eine Ursache von Kriminalität. Allgemeine Grundlagen zur Kriminologie sowie zur Frage, was Kriminologie untersucht, finden sich in den verlinkten Überblicksbeiträgen.
Kriminologisch betrachtet handelt es sich bei der Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger zunächst lediglich um ein statistisches Merkmal der Polizeilichen KriminalstatistikSammlung und Auswertung von Daten über polizeilich registrierte Straftaten und Tatverdächtige.: Als „nichtdeutsch“ gelten alle Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 GG. Dieses Merkmal sagt jedoch zunächst nichts über die Ursachen von Kriminalität aus.
Zentrale Begriffe im Überblick
- Ausländer / Nichtdeutsche: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
- MigrantEin Migrant ist eine Person, die ihren Lebensmittelpunkt aus wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Gründen von einem Staat in einen anderen verlegt – freiwillig oder gezwungen. / Person mit Migrationshintergrund: Person, die selbst oder deren FamilieFamilie bezeichnet eine soziale Institution, in der Verwandtschafts-, Sorge- und Intimitätsbeziehungen organisiert sind und zentrale Prozesse der Sozialisation stattfinden. nach Deutschland eingewandert ist; sie kann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- AsylbewerberEin Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Staat um Schutz vor politischer Verfolgung, Krieg oder Menschenrechtsverletzungen ersucht und deren Asylantrag noch nicht entschieden ist.: Person, die einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wurde.
- FlüchtlingEin Flüchtling ist eine Person, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder schweren Menschenrechtsverletzungen flieht und internationalen Schutz in einem anderen Staat sucht. / Schutzberechtigte: Person, die aus politischen, religiösen, ethnischen oder kriegsbedingten Gründen Schutz sucht und einen entsprechenden Schutzstatus erhalten kann.
- Zuwanderer: Sammelbegriff für Personen, die nach Deutschland zugewandert sind; der Begriff ist weiter und uneinheitlicher als präzise aufenthaltsrechtliche Kategorien.
Wichtig: Diese Begriffe sind nicht deckungsgleich. Nicht jeder Migrant ist Ausländer, nicht jeder Ausländer ist Flüchtling, und nicht jeder Zuwanderer erscheint in der Kriminalstatistik in derselben Kategorie.
Was bedeutet „Ausländerkriminalität“?
Die Gründe für den Aufenthalt ausländischer Personen in Deutschland sind sehr vielfältig. Entsprechend heterogen gestaltet sich die GruppeEine Gruppe ist eine soziale Einheit von mindestens zwei bzw. drei Personen, die durch gemeinsame Interaktionen, Ziele oder Zugehörigkeitsgefühle verbunden sind. der Nichtdeutschen. Unterschiede in Aufenthaltsstatus, Integrationschancen und Lebensperspektiven spielen dabei eine zentrale Rolle (vgl. auch den Überblick zu Migration und Integration).
- Arbeitsmigranten und ihre Familien,
- Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Illegale,
- Schüler und Studenten,
- Diplomaten,
- Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie
- Touristen und Durchreisende.
Die Heterogenität dieser Personengruppe macht bereits deutlich, wie problematisch es ist, von der Ausländerkriminalität zu sprechen. Es bedarf keiner allzu großen kriminologischen Phantasie, sich vorzustellen, dass die Ehefrau des senegalesischen Diplomaten, die im Kaufhaus bei einem Ladendiebstahl erwischt wird, der australische Tourist, der auf dem Oktoberfest eine Körperverletzung begeht, der spanische Austauschstudent, der beim Schwarzfahren ertappt wird, und der syrische Flüchtling, der gegen Aufenthaltsbestimmungen verstößt, wenig – außer dem Umstand, in Deutschland als Ausländer zu gelten – gemein haben.
Die Kritik am Konzept der Ausländerkriminalität lässt sich zudem dahingehend erweitern, dass die Staatsangehörigkeit oder Ethnie nicht ursächlich für Kriminalität angesehen werden können. Die Diplomatengattin wird nicht klauen, weil sie Senegalesin ist; der Oktoberfestbesucher wird sich nicht prügeln, weil er Australier ist usw.
Allerdings wird der statistisch nicht haltbare Vergleich zwischen Deutschen und Nichtdeutschen immer wieder für die fremdenfeindliche Konstruktion des „kriminellen Ausländers“ herangezogen. Solche Zuschreibungen können selbst zu gesellschaftlichen Spannungen beitragen und stehen teilweise im Zusammenhang mit Formen von Vorurteilskriminalität.
Das Konstrukt des „kriminellen Ausländers“ beinhaltet jedoch Personengruppen, die sich sowohl aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status als auch in Bezug auf ihre Lebensperspektiven, ihre Lebensbedingungen und Lebenschancen unterscheiden (vgl. Geißler, 2008: 4). Da diese Differenzen auch wesentlich für die Bleibeperspektive in Deutschland und den Grad der Integration in die GesellschaftEine Gesellschaft ist ein strukturiertes Gefüge von Menschen, die innerhalb eines geografischen Raumes unter gemeinsamen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen leben und durch institutionalisierte soziale Beziehungen miteinander verbunden sind. sind, ist von einem entscheidenden Einfluss auf die Normentreue auszugehen.
Unter der Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger sind grundsätzlich alle Vergehen und VerbrechenEin Verbrechen ist eine besonders schwerwiegende Form rechtswidrigen Handelns, die im Strafrecht mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist – zugleich ist es ein sozial und historisch wandelbares Konstrukt. (nicht aber Ordnungswidrigkeiten) zu fassen, die von nichtdeutschen Staatsangehörigen begangen werden. Hierzu zählen jedoch auch Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz, gegen die nahezu ausschließlich Nichtdeutsche verstoßen können.
Migranten, Staatsangehörigkeit und Kriminalstatistik
Ein weiteres Problem bei der Interpretation der Kriminalitätsstatistiken besteht darin, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Regel nur die Staatsangehörigkeit erfasst wird, nicht jedoch das Geburtsland oder der Migrationshintergrund einer Person.
Viele Menschen mit Migrationsgeschichte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und erscheinen daher statistisch als „deutsche Tatverdächtige“. Umgekehrt werden auch Personen ohne dauerhaften Aufenthalt – etwa Touristen oder Durchreisende – als nichtdeutsche Tatverdächtige erfasst. Die Kategorien „Deutsche“ und „Nichtdeutsche“ bilden daher gesellschaftliche Realitäten von Migration und IntegrationIntegration bezeichnet den Prozess der Eingliederung von Personen oder Gruppen in eine bestehende Gesellschaft, bei dem sowohl Anpassung als auch Teilhabe angestrebt werden. nur sehr unvollständig ab.
Begrifflich sauber unterscheiden
- Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
- Migranten oder Personen mit Migrationshintergrund können dagegen sehr wohl die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die PKS erfasst also in der Regel Nationalität, nicht aber Migrationsgeschichte.
Warum erscheinen Nichtdeutsche in der Polizeistatistik häufiger?
Dass Nichtdeutsche in der Polizeilichen Kriminalstatistik häufiger erscheinen, bedeutet nicht, dass die Staatsangehörigkeit als solche eine Ursache von Kriminalität wäre. Kriminologisch lassen sich hierfür vielmehr mehrere strukturelle und methodische Gründe benennen.
Erstens unterscheiden sich Deutsche und Nichtdeutsche in Deutschland häufig in ihrer demographischen Zusammensetzung. Die Gruppe der Nichtdeutschen ist im Durchschnitt jünger, häufiger männlich und häufiger in Großstädten konzentriert. Da junge Männer in urbanen Räumen weltweit und unabhängig von ihrer Herkunft überdurchschnittlich häufig in der Kriminalstatistik erscheinen, führt diese StrukturStruktur bezeichnet das relativ stabile Gefüge von Beziehungen, Regeln und Positionen, das soziale Prozesse, Handlungen und Bedeutungen ordnet. bereits zu höheren Belastungswerten.
Zweitens unterscheiden sich die Gruppen auch in ihrer sozialstrukturellen Lage. Nichtdeutsche sind im Durchschnitt häufiger von prekären Wohnverhältnissen, Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und unsicheren Bleibeperspektiven betroffen. Auch räumliche Konzentrationen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Formen von Segregation können hierbei eine RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. spielen. Solche Zusammenhänge werden auch in Theorien der sozialen Desorganisation untersucht, die auf die Bedeutung von Nachbarschaftsstrukturen, sozialer KontrolleKontrolle bezeichnet soziale Mechanismen, mit denen Verhalten überwacht, reguliert und an geltende Normen angepasst wird. und institutioneller Stabilität hinweisen. Da diese Faktoren aus der kriminologischen Forschung als Risikofaktoren bekannt sind, liegt es näher, Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung hierauf zurückzuführen als auf die Nationalität selbst.
Drittens spielen Kontroll- und Anzeigeeffekte eine wichtige Rolle. Personen, die sich häufiger im öffentlichen Raum aufhalten, in stärker kontrollierten Stadtvierteln leben oder durch Sprache, Aussehen oder Aufenthaltsstatus schneller als „fremd“ wahrgenommen werden, geraten eher in polizeiliche Kontrollsituationen. Zugleich kann sich auch das AnzeigeverhaltenDas Anzeigeverhalten beschreibt die Bereitschaft von Opfern oder Zeugen, eine Straftat der Polizei zu melden. unterscheiden, etwa wenn Täter und Opfer einander nicht kennen oder verschiedenen sozialen Gruppen angehören.
Viertens sind in der Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen auch Delikte enthalten, die faktisch nur Nichtdeutsche begehen können, etwa Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- oder Freizügigkeitsrecht. Solche Delikte erhöhen die statistische Belastung der Gruppe zusätzlich, ohne dass ein sinnvoller Vergleich mit deutschen Tatverdächtigen möglich wäre.
Schließlich ist auch die Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)Ein statistischer Wert, der die Anzahl der polizeilich erfassten Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner einer Bevölkerungsgruppe angibt. problematisch. Während die Zahl deutscher Einwohner relativ genau bekannt ist, lässt sich die Zahl aller sich tatsächlich in Deutschland aufhaltenden Nichtdeutschen nur näherungsweise bestimmen. Touristen, Durchreisende, Illegale oder kurzfristig Anwesende erscheinen oft nicht in der Bevölkerungszahl, können aber sehr wohl als Tatverdächtige registriert werden. Dadurch kann die Belastung der Gruppe rechnerisch überschätzt werden.
Warum erscheinen Nichtdeutsche statistisch häufiger?
- jüngere Altersstruktur
- höherer Männeranteil
- stärkere Konzentration in Großstädten
- häufigere prekäre Lebenslagen
- höhere Kontrollintensität und anderes Anzeigeverhalten
- Einbezug ausländerrechtlicher Delikte
Kriminologisch gesprochen besteht daher die Gefahr einer Scheinkorrelation: Ein statistischer Zusammenhang zwischen Nationalität und Kriminalitätsbelastung bedeutet nicht, dass die Nationalität selbst ursächlich für Kriminalität ist. Häufig spiegeln solche Zusammenhänge vielmehr Unterschiede in Alter, Geschlecht, sozialer Lage, Aufenthaltsstatus und Kontrollwahrscheinlichkeit wider.
Wie erklärt die Kriminologie Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung?
Aus kriminologischer Sicht lässt sich die Kriminalitätsbelastung von Nichtdeutschen nicht durch Nationalität als solche erklären. Verschiedene KriminalitätstheorienWissenschaftliche Ansätze, die versuchen, Ursachen und Bedingungen für kriminelles Verhalten zu erklären. verweisen vielmehr auf soziale, strukturelle und institutionelle Faktoren. Einige dieser Ansätze lassen sich auch auf Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung von Migranten, Flüchtlingen oder Nichtdeutschen beziehen.
AnomietheorieDie Anomietheorie beschreibt gesellschaftliche Zustände, in denen normative Orientierungen und soziale Regeln ihre Verbindlichkeit verlieren, was zu einem Anstieg von abweichendem Verhalten und Kriminalität führen kann.
Aus Sicht der Anomietheorien kann Kriminalität dort entstehen, wo gesellschaftlich anerkannte Ziele – etwa Konsum, sozialer Aufstieg oder Statussymbole – kulturell stark betont werden, während die legitimen Mittel zu ihrer Erreichung ungleich verteilt sind.
Ein einfaches Beispiel: Ein junger Migrant möchte – wie seine deutschen Mitschüler – ein aktuelles iPhone besitzen, modische Kleidung tragen und an konsumorientierten Statusspielen teilnehmen. Fehlen ihm jedoch die finanziellen Mittel oder realistische Aufstiegschancen, kann daraus ein Anpassungsdruck entstehen, der Eigentumsdelikte oder andere illegitime Mittel begünstigt.
Bindungstheorie
Die Bindungstheorie erklärt DelinquenzDelinquenz beschreibt die Neigung, strafbare Handlungen zu begehen. mit schwachen sozialen Bindungen an konventionelle Institutionen wie Familie, Schule, Arbeit oder Gesellschaft. Wer wenig soziale Einbindung, geringe Zukunftsperspektiven und kaum Anerkennung erfährt, hat weniger zu verlieren und ist normabweichendem Verhalten unter Umständen eher zugänglich.
Dies lässt sich etwa am Beispiel eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings verdeutlichen: Kommt er allein nach Deutschland, verfügt über keine stabilen familiären Bindungen, ist mit deutschen Institutionen kaum vertraut und hat keine klare Lebensperspektive, dann können schwache soziale Einbindungen und Orientierungslosigkeit delinquentes Verhalten begünstigen.
Kulturkonflikttheorie
Die Kulturkonflikttheorie geht davon aus, dass Kriminalität auch aus Konflikten zwischen unterschiedlichen Normsystemen entstehen kann. Solche Konflikte treten besonders dort auf, wo traditionelle familiale Erwartungen und moderne, individualistische Lebensstile aufeinandertreffen.
Ein Beispiel wäre ein Tötungsdelikt im Kontext sogenannter „Ehrvorstellungen“: Eine junge Frau orientiert sich an einem selbstbestimmten Lebensstil, pflegt Freundschaften außerhalb des engen Herkunftsmilieus und widersetzt sich familialen Erwartungen. Wird dies innerhalb des sozialen Umfelds als schwerer Normbruch interpretiert, kann ein massiver Konflikt zwischen unterschiedlichen Wert- und Ordnungsvorstellungen entstehen. Kriminologisch relevant ist hier nicht „die Herkunft“ als solche, sondern der Konflikt zwischen konkurrierenden sozialen NormenVerhaltensregeln und Erwartungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe als verbindlich gelten..
Labelling Approach
Der Labelling Approach weist darauf hin, dass Unterschiede in der registrierten Kriminalität auch durch Prozesse sozialer ZuschreibungEin sozialer Prozess, bei dem bestimmten Personen oder Gruppen bestimmte Eigenschaften oder Merkmale zugeschrieben werden – oft unabhängig von deren tatsächlichem Verhalten., polizeiliche Kontrolle und gesellschaftliche Verdachtsbildung entstehen können. Wer schneller als verdächtig gilt, wird eher kontrolliert, angezeigt und statistisch erfasst.
Gerade junge Männer mit Migrationsgeschichte geraten im öffentlichen Raum häufig schneller unter Verdacht als andere. Das Bild des „schuldigen“ oder „kriminellen Ausländers“ ist gesellschaftlich stark aufgeladen und wird auch in der Popkultur reflektiert – etwa in deutschsprachigen Raptexten, die mit genau diesem Stigma spielen. Solche Beispiele veranschaulichen, dass Kriminalität nicht nur durch Verhalten, sondern auch durch Zuschreibung und Kontrolle mit hervorgebracht werden kann.
Die verschiedenen Theorien machen deutlich: Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung lassen sich kriminologisch nicht überzeugend mit Nationalität oder Ethnie erklären. Plausibler sind Erklärungen, die soziale Lage, institutionelle Einbindung, Normkonflikte und Prozesse sozialer Kontrolle in den Blick nehmen.
Kriminalität von Zuwanderern
Von besonderem öffentlichen Interesse ist die Entwicklung der Kriminalität von Zuwanderern. Das Bundeskriminalamt trägt diesem Umstand Rechnung und veröffentlicht seit 2015 auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik das Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Die hier betrachtete Gruppe der Tatverdächtigen setzt sich anhand ihres Aufenthaltsstatus zusammen und umfasst:
- „Asylbewerber“,
- „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“,
- „DuldungEine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland.“,
- „KontingentflüchtlingFlüchtlinge, die im Rahmen einer staatlich festgelegten Kontingentregelung aufgenommen werden.“ oder
- „unerlaubter Aufenthalt“
Bundeskriminalamt, 2018a, S. 3
Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass der Vergleich der Tatverdächtigenzahlen mit den Vorjahren aufgrund geänderter Einschlusskriterien nur eingeschränkt möglich ist:
Die ab dem Berichtsjahr 2017 erfolgte Erweiterung der Definition des tatverdächtigen Zuwanderers um den Aufenthaltsstatus „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den PKS-Zahlen der Vorjahre. (Bundeskriminalamt, 2018a, S. 4)

Ungeachtet dieser definitorischen und damit zahlenmäßigen Ausweitung der Gruppe der Zuwanderer ist die Zahl der Tatverdächtigen in dieser Gruppe zwischen den Berichtsjahren 2016 und 2017 leicht gesunken. Bei gleichbleibenden Einschlusskriterien (also unter Ausschluss der Gruppe „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) beträgt der Rückgang der tatverdächtigen Zuwanderer über 10 Prozent (vgl. BKA, 2018a, S. 10).
Der größte Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer stammt aus Syrien, Afghanistan und Irak, den Maghreb-StaatenGeopolitische Bezeichnung für die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien. sowie den Balkanstaaten:
Den größten Anteil an den tatverdächtigen Zuwanderern stellen Zuwanderer aus den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden Syrien (20 %), Afghanistan (11 %) und Irak (8 %). Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien lag insgesamt bei 9 %. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Balkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien lag zusammen bei 11 %. (BKA, 2018a, S. 11)
Ein Vergleich des Tatverdächtigenanteils mit dem entsprechenden Zuwandereranteil zeigt, dass Syrer, Afghanen und Iraker 61 % der Asylsuchenden ausmachen, jedoch nur 39 % der tatverdächtigen Zuwanderer. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten liegt indes über dem Anteil der Zuwanderer aus diesen Staaten (vgl. BKA, 2018a, S. 12f.).
Annähernd 90 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer sind männlich; zwei Drittel sind jünger als 30 Jahre.

Die Altersstruktur der tatverdächtigen Zuwanderer entspricht weitestgehend der Altersstruktur aller in der PKS erfassten Tatverdächtigen. Lediglich in der Gruppe der 18 bis unter 30-jährigen tatverdächtigen Zuwanderer ist ein vergleichsweise erhöhter Anteil festzustellen.
Entwicklung der Zahl tatverdächtiger Flüchtlinge bei Gewaltdelikten
In einer viel beachteten Studie haben Pfeiffer, Baier und Kliem (2017) eine Sonderauswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für Niedersachsen (genauer: Lageübersicht 1/2017 des BKA „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“) vorgenommen. Im Mittelpunkt dieser vom Bundesfamilienministerium geförderten Auswertung stehen neben der Gruppe der Jugendlichen die Gruppe der Flüchtlinge.
Zentrale Befunde
Flüchtlinge als Täter von GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen.- und Sexualdelikten
Die GewaltkriminalitätUnter Gewaltkriminalität werden Straftaten verstanden, bei denen physische Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht wird. ist zwischen den Berichtsjahren 2015 und 2016 um 10,4 % (Aufklärungsquote: 83 %) angestiegen. Bei 92,1 % dieser Taten wurden Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Als „Flüchtling“ definieren die Autoren dabei Menschen mit folgenden Merkmalen: „Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote), Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge und Personen, die eine Duldung erhalten haben oder zur Gruppe ‚unerlaubter Aufenthalt‘ gehören.“ (Pfeiffer, Baier & Kliem 2017: 1)
Die Zahl der polizeibekannten, aufgeklärten Fälle mit tatverdächtigen Flüchtlingen hat sich zwischen 2014 und 2016 mehr als verdreifacht (Zunahme um 214 %). Im selben Zeitraum hat sich jedoch die Zahl der Flüchtlinge in Niedersachsen mehr als verdoppelt (Zunahme um 117 %). Bei den für das Jahr 2016 ermittelten Tatverdächtigen gehören diese in 65,4 % der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität dem Personenkreis junger Männer zwischen 14 und 30 Jahren an.
Diese demographische Gruppe tritt – unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit o. ä. – weltweit und durch zahlreiche kriminologische Studien bestätigt überdurchschnittlich häufig als Tatverdächtige von Gewalt- und Sexualdelikten in Erscheinung. Als weiteren kriminogenen Faktor machen die Autoren neben der Alters- und Geschlechtsstruktur der Flüchtlinge den Faktor der Aufenthaltsperspektiven aus. Ein differenzierter Vergleich der Tatverdächtigen nach Herkunftsländern zeigt, dass der Anteil von Tatverdächtigen im Vergleich zum Anteil der jeweiligen Gruppe an der Gesamtbevölkerung zum Teil erheblich variiert. Die Autoren schlussfolgern, dass „Wer als Kriegsflüchtling kommt oder aus anderen Gründen für sich gute Chancen sieht, in Deutschland bleiben zu dürfen, bemüht sein wird, diese Aussichten nicht durch Straftaten zu gefährden. […] Demgegenüber stehen die geflüchteten Menschen aus bestimmten nordafrikanischen Ländern (Algerien, Tunesien, Marokko). Sie haben bald nach ihrer Ankunft erfahren, dass sie hier unerwünscht sind, keine Arbeitserlaubnis erhalten werden und wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen.“ (ebd., S. 2)
Mit Verweis auf frühere am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) durchgeführte Studien führen die Autoren des Weiteren „gewaltlegitimierende MännlichkeitsnormenKulturelle Vorstellungen von Männlichkeit, die Gewalt als legitimes Mittel zur Konfliktlösung oder zur Demonstration von Stärke und Kontrolle anerkennen.“ der überwiegend aus muslimischen Ländern stammenden Flüchtlinge als eine Erklärung für die erhöhte Kriminalitätsbelastung dieser Gruppe an (vgl. ebd.). In diesem Zusammenhang ist ferner der geringe Anteil von Frauen unter den erfassten Flüchtlingen in Niedersachsen (22,3 %; im Vergleich: 50,9 % unter der niedersächsischen Gesamtbevölkerung) als ein Faktor zu berücksichtigen. Die üblicherweise „gewaltpräventive, zivilisierende Wirkung“ der Frauen auf die Gruppe der mehrheitlich jungen Männer könne somit nur bedingt zum Tragen kommen.
Schließlich weisen die Autoren – erneut mit Verweis auf zurückliegende KfN-Studien – auf das Anzeigeverhalten als einen erklärenden Faktor hin. Die Anzeigebereitschaft liege in etwa doppelt so hoch, wenn Opfer und Täter einander vor der Tat unbekannt sind oder wenn sie verschiedenen ethnischen Gruppen angehören (vgl. ebd. S. 3). Umgekehrt zeigten Flüchtlinge deutsche Täter deutlich seltener an als Täter anderer Herkunft. Ein Misstrauen in die deutsche PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten. auf Seiten der Flüchtlinge stellt eine mutmaßliche Erklärung hierfür dar. Das Anzeigeverhalten stelle somit eine wesentliche Einflussgröße dar, da davon auszugehen ist, „dass Gewaltdelikte von Flüchtlingen im Vergleich zu denen deutscher Täter mindestens doppelt so oft angezeigt werden“ (ebd.).
Flüchtlinge als Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten
12,6 % der erfassten Opfer von Gewaltkriminalität weisen dieselbe Ethnie wie die mutmaßlichen Täter auf und weitere 19,6 % der Opfer wurden durch einen Flüchtling viktimisiert, der oder die jedoch aus einem anderen Herkunftsland als das Opfer stammt. Jeweils ein weiteres Drittel der Opfer von Gewaltkriminalität durch Flüchtlinge sind Ausländer und Deutsche.
Ebenfalls aufschlussreich ist die Differenzierung nach Deliktsart: Bei schweren Formen der Gewaltkriminalität (hier Tötungsdelikte und gefährliche/schwere Körperverletzung), bei denen Flüchtlinge als Tatverdächtige erfasst wurden, fielen ganz überwiegend (91 % bzw. 75 %) Nichtdeutsche zum Opfer. Die Autoren mutmaßen, dass die Wohnsituation in Flüchtlingsunterkünften hierfür ausschlaggebend sein könnte (vgl. ebd.). Bei Raubdelikten, die Flüchtlingen zugeschrieben werden, sind indes 70 % der registrierten Opfer deutscher Nationalität. Bei VergewaltigungVergewaltigung bezeichnet eine besonders schwere Form sexueller Gewalt, bei der sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden./sexueller Nötigung beträgt dieser Anteil 58,6 %. Die Autoren gehen hier von einer hohen Anzeigebereitschaft deutscher Opfer und im Gegensatz dazu von einer hohen Dunkelziffer bei ausländischen Opfern sexueller Gewalt aus, da diese mutmaßlich nicht oder nur unzureichend über ihre Rechte als Verbrechensopfer informiert sind.
Probleme & Kritik an der Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger
Bei Betrachtung der Daten zur Kriminalität Nichtdeutscher auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – wie auch in der oben zitierten Studie – sind zahlreiche Probleme zu beachten, die eine Interpretation und insbesondere einen Vergleich zur Gruppe der deutschen Tatverdächtigen erschweren.
Hinzu kommt, dass die PKS Tatverdächtige und nicht verurteilte Täter erfasst. Bereits auf dieser Ebene ist also Vorsicht geboten: Die Statistik bildet polizeiliche Verdachts- und Registrierungsprozesse ab, nicht die gerichtliche Feststellung von Schuld. Gerade bei politisch aufgeladenen Themen wie MigrationMigration bezeichnet die dauerhafte oder zeitweise räumliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts von Personen oder Gruppen. und Kriminalität ist dieser Unterschied von zentraler Bedeutung.
Zunächst einmal erfasst die PKS jährlich polizeilich bearbeitete Kriminalfälle und Tatverdächtige, nicht aber die Zahl der rechtskräftig Verurteilten. Veränderungen in der Statistik können daher auch auf Unterschiede in Anzeigebereitschaft, Kontrolle und Registrierung zurückgehen.
Ein Teil dieser Unterschiede könnte – wie auch die Autoren der Studie einräumen – darauf zurückzuführen sein, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige steigt, wenn Täter und Opfer einander nicht bekannt sind. Die Sprachbarrieren, die zwischen nicht deutschsprachigen Tätern und deutschen Opfern bestehen, verringern zudem die Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher oder nur vermeintlicher Konflikt verbal und ohne den Rückgriff auf Instanzen der Strafverfolgung gelöst wird.
Auch mit Blick auf die polizeiliche Kontrollintensität ist zu vermuten, dass Nichtdeutsche häufiger kontrolliert werden bzw. dass auch nach Bagatellstraftaten eher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Solche Selektionsprozesse stehen im Mittelpunkt des Labeling Approach, der zeigt, dass registrierte Kriminalität immer auch das Ergebnis sozialer Zuschreibung und institutioneller Kontrollprozesse ist. Solche Selektionsprozesse spielen auch in aktuellen Debatten um datenbasierte Polizeiarbeit und Predictive Policing eine Rolle.
Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz können de facto nur von Ausländern begangen werden. In der PKS entfallen auf diese Deliktgruppe jedoch relativ viele Verstöße. Vor einem Vergleich der Kriminalitätsbelastung von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ist die Statistik daher um die ausländerrechtlichen Verstöße zu bereinigen.
Die Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger ließe sich auch grundsätzlich kritisch hinterfragen. Die statistische Erhebung des Merkmals „Nationalität“ suggeriert, dass ein möglicher kausaler Zusammenhang zwischen Ethnie und Kriminalitätsbelastung besteht. Wie oben bereits ausgeführt, ist die Annahme einer Kausalbeziehung zwischen Nationalität und Kriminalität nicht plausibel. Nicht die Ethnie als solche, sondern sozialstrukturelle Faktoren wie etwa Bildungsgrad, Einkommensniveau oder relative ArmutArmut beschreibt den Mangel an materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen, die notwendig sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. könnten die Kriminalitätsbelastung einzelner Gesellschaftsgruppen erklären. Dies gilt für Flüchtlinge, die in prekären Verhältnissen untergebracht sind, ebenso wie für einen Teil der deutschen Gesellschaft. Überprüfen lässt sich dies allerdings nicht, da diese Faktoren – anders als die Nationalität – in der Polizeistatistik nicht erfasst werden.
Die statistische Erhebung des Merkmals „Nationalität“ kann zudem methodisch irreführend wirken. Sie legt nahe, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität unmittelbar interpretierbar sei. Tatsächlich handelt es sich aber häufig um einen statistischen Oberflächenbefund, hinter dem sich sozialstrukturelle Unterschiede verbergen. Nicht Nationalität oder Ethnie als solche, sondern Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen, Wohnort, Aufenthaltsstatus und Zukunftsperspektiven sind für kriminologische Erklärungen wesentlich plausibler.
Ein Vergleich deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger erfolgt üblicherweise mithilfe der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Um unterschiedlich großen Grundgesamtheiten Rechnung zu tragen, wird hier die Zahl der Tatverdächtigen auf jeweils 100.000 Personen bezogen [TVBZ = (Tatverdächtige ab 8 Jahren x 100.000) / Einwohnerzahl ab 8 Jahren]. Im Unterschied zur Gruppe der Deutschen, die in der Regel bei den Einwohnermeldeämtern erfasst sind, lässt sich die Zahl der sich tatsächlich in Deutschland aufhaltenden Nichtdeutschen nicht genau bestimmen. Wie aus den obigen Ausführungen deutlich wird, sind beispielsweise Illegale, Touristen und Durchreisende aus dem europäischen Ausland nicht in Deutschland gemeldet; Personen aus diesen Gruppen können aber sehr wohl als Tatverdächtige erfasst werden. Bei der Berechnung der TVBZ wird die Zahl der sich tatsächlich in Deutschland aufhaltenden Nichtdeutschen jedoch unterschätzt, sodass eine zu hohe Belastung ausgewiesen werden kann.
Ungeachtet dieser Schwierigkeit werden die TVBZ von Deutschen und Nichtdeutschen regelmäßig in Beziehung gesetzt. Hierbei ist unbedingt erneut auf sozialstrukturelle Faktoren zu achten. Aus der kriminologischen Forschung ist bekannt, dass Alter, Geschlecht, Wohnort, Bildungsniveau und Beschäftigungsstatus kriminogene Faktoren sind. In der Gruppe der Nichtdeutschen (und auch in Teilen der Gruppe der Migranten) sind diese Faktoren häufiger zu finden als in der deutschen Allgemeinbevölkerung. Vor einem Vergleich der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen müssten die Gruppen daher statistisch harmonisiert werden.
Aktuelle Debatte: Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der PKS (NRW)
Im Jahr 2025 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland begonnen, in der landeseigenen Polizeilichen Kriminalstatistik auch Mehrfach-Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern auszuweisen. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung doppelter Staatsbürgerschaften sowie der Wunsch des Innenministeriums, kriminalstatistische Daten differenzierter auszuwerten.
Kriminologisch wirft diese Änderung jedoch grundlegende Fragen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst primär polizeiliche Verdachts- und Registrierungsprozesse und ist nur eingeschränkt geeignet, Ursachen von Kriminalität abzubilden. Eine zusätzliche Differenzierung nach mehreren Staatsangehörigkeiten verändert an diesem grundlegenden methodischen Problem wenig.
Kritiker weisen darauf hin, dass eine stärkere Betonung von Staatsangehörigkeit in Kriminalstatistiken leicht den Eindruck erwecken kann, Nationalität sei eine relevante Erklärung für Kriminalität. Aus kriminologischer Sicht ist dies jedoch kaum plausibel. Wesentlich besser erklärbar sind Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung durch Faktoren wie Alter, Geschlecht, soziale Lage, Aufenthaltsstatus, Integrationserfahrungen oder Kontrollwahrscheinlichkeit.
Die Debatte um Mehrfach-Staatsangehörigkeiten verdeutlicht damit ein grundlegendes Spannungsfeld zwischen politischer KommunikationKommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen, Bedeutungen und Symbolen zwischen Akteuren. und wissenschaftlicher Analyse: Während statistische Kategorien in politischen Debatten häufig als scheinbar eindeutige Indikatoren genutzt werden, sind sie aus kriminologischer Perspektive häufig nur grobe administrative Klassifikationen.
Vgl. WDR (2025): Straftaten bald mit Nennung der Nationalität – Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der PKS NRW.
Kriminologische EinordnungDie Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Staatsangehörigkeit, nicht jedoch zentrale kriminologische Faktoren wie Alter, Geschlecht, soziale Lage, Bildung, Aufenthaltsstatus oder Integrationserfahrungen. Unterschiede zwischen Gruppen können daher leicht als kulturelle oder nationale Unterschiede interpretiert werden, obwohl sie häufig auf sozialstrukturelle Faktoren zurückgehen.
Politische Instrumentalisierung von Kriminalitätsstatistiken
Kriminalitätsstatistiken zur Kriminalität Nichtdeutscher werden regelmäßig politisch instrumentalisiert. In öffentlichen Debatten werden einzelne Zahlen häufig isoliert präsentiert, ohne die Besonderheiten der Polizeilichen Kriminalstatistik oder die sozialstrukturelle Zusammensetzung der betroffenen Gruppen zu berücksichtigen.
Gerade einfache Gegenüberstellungen von „deutschen“ und „nichtdeutschen“ Tatverdächtigen können daher zu Fehlinterpretationen führen. Kriminologisch sinnvoll sind solche Vergleiche nur dann, wenn Unterschiede in Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus, sozialer Lage, Kontrollwahrscheinlichkeit und Deliktstruktur berücksichtigt werden.
ReflexionsfrageWas genau vergleicht man eigentlich, wenn man „deutsche“ und „nichtdeutsche“ Tatverdächtige einander gegenüberstellt – und welche strukturellen Unterschiede zwischen beiden Gruppen bleiben dabei unsichtbar?
Video
In der Interviewreihe „Elements of Crime“ äußert sich Prof. Dr. Dirk Baier zum Thema Migration und Kriminalität.
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Fazit
Die Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger ist ein komplexes Phänomen, das sich weder auf Nationalität noch auf ethnische Herkunft reduzieren lässt. Kriminologische Forschung zeigt vielmehr, dass Faktoren wie Alter, Geschlecht, soziale Lage, Integrationschancen, Aufenthaltsstatus und Kontrollwahrscheinlichkeit wesentlich stärker mit Kriminalitätsbelastungen zusammenhängen als die Staatsangehörigkeit allein.
Statistische Vergleiche zwischen Deutschen und Nichtdeutschen müssen daher stets unter Berücksichtigung dieser strukturellen Unterschiede interpretiert werden. Wer dies ignoriert, läuft Gefahr, aus statistischen Befunden vorschnell kulturelle oder ethnische Erklärungen abzuleiten und damit soziale Wirklichkeit zu verzerren.
Weiterführende Informationen
- Bundeskriminalamt (2018a) Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- Bundeskriminalamt (2018b) Kernaussagen „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Betrachtungszeitraum: 01.01. – 31.12.2017. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenZuKriminalitaetImKontextVonZuwanderung2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Geißler, R. (2008) Der „kriminelle Ausländer“ – Vorurteil oder Realität? Zum Stereotyp des „kriminellen Ausländers“. Überblick 1/2008, 14. Jg. Online verfügbar unter: http://www.uni-siegen.de/phil/sozialwissenschaften/soziologie/mitarbeiter/geissler/ueberblick_1_08.pdf
- Krimpedia. Stichwort „Ausländerkriminalität“. Online verfügbar unter: https://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t
- Pfeiffer, C.; Baier, D.; Kliem, S. (2017) Zentrale Befunde des Gutachtens „Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge.“ Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Online verfügbar unter: https://www.zhaw.ch/storage/shared/sozialearbeit/News/zusammenfassung-gutachten-entwicklung-gewalt-deutschland.pdf
- WDR (2025, 28. August) Straftaten bald mit Nennung der Nationalität: Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der PKS NRW. Online verfügbar unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizeiliche-kriminalstatistik-staatsangehoerigkeit-100.html
- Titelbild: By Baigal Byamba – All mine :), CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=64620391



