Die Kriminalität nichtdeutscher Täter (oder nichtdeutscher Tatverdächtiger auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik) wird umgangssprachlich häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet. Als solche werden strafrechtlich missbilligte Handlungen bezeichnet, die von nicht-deutschen Tätern gemäß Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (Krimpedia). Der Status Ausländer ist demnach ein Konstrukt aus Staatsangehörigkeit und dem momentanen geographischen Standort.
Die Gründe für den Aufenthalt ausländischer Personen in Deutschland sind sehr vielfältig. Entsprechend heterogen gestaltete sich die Gruppe der Ausländer – zu denken wäre hier an folgende Personengruppen:
- Arbeitsmigranten und ihre Familien,
- Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Illegale,
- Schüler und Studenten,
- Diplomaten,
- Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie
- Touristen und Durchreisende.
Die Heterogenität dieser Personengruppe lässt es fragwürdig erscheinen, von der Ausländerkriminalität zu sprechen. Es bedarf keiner allzu großen kriminologischen Phantasie sich vorzustellen, dass die Ehefrau des senegalesischen Diplomaten, die im Kaufhaus bei einem Ladendiebstahl erwischt wird, der australische Tourist, der auf dem Oktoberfest eine Körperverletzung begeht, der spanische Austauschstudent, der beim Schwarzfahren ertappt wird und der syrische Flüchtling, der gegen Aufenthaltsbestimmungen verstößt wenig – außer dem Umstand in Deutschland als Ausländer zu gelten – gemein haben.
Die Kritik am Konzept der Ausländerkriminalität lässt sich zudem dahingehend erweitern, dass die Staatsangehörigkeit oder Ethnie nicht ursächlich für Kriminalität angesehen werden können. Die Diplomatengattin wird nicht klauen, weil sie Senegalesin ist; der Oktoberfestbesucher wird sich nicht prügeln, weil er Australier ist usw.
Allerdings wird der statistisch nicht haltbare Vergleichen zwischen der Kriminalität von Inländern und Ausländern immer wieder für die fremdenfeindliche Konstruktion des „kriminellen Ausländers“ herangezogen. Dieses Konstrukt beinhaltet jedoch Personengruppen, die sich sowohl aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status als auch in Bezug auf ihre Lebensperspektiven, ihrer Lebensbedingungen und Lebenschancen unterscheiden (vgl. Geißler, 2008: 4). Da diese Differenzen auch wesentlich für die Bleibeperspektive in Deutschland und den Grad der Integration in die Gesellschaft sind, ist von einem entscheidenden Einfluss auf die Normentreue auszugehen.
Unter der Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger sind grundsätzliche alle Vergehen und Verbrechen (nicht aber Ordnungswidrigkeiten) zu fassen, die von nicht-deutschen Staatsangehörigen begangen werden. Hierzu zählen jedoch auch Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz, gegen die nahezu ausschließlich Nichtdeutsche verstoßen können.
Kriminalität von Zuwanderern
Von besonderem öffentlichen Interesse ist die Entwicklung der Kriminalität von Zuwanderern. Das Bundeskriminalamt trägt diesem Umstand Rechnung und veröffentlicht seit 2015 auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik das Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Die hier betrachtete Gruppe der Tatverdächtigen setzt sich anhand Ihres Aufenthaltsstatus zusammen und umfasst:
- ‚Asylbewerber‘,
- ‚International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte‘,
- ‚Duldung‘,
- ‚Kontingentflüchtling‘ oder
- ‚unerlaubter Aufenthalt‘
Bundeskriminalamt, 2018a, S. 3
Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass sich aufgrund geänderte Einschlusskriterien, der Vergleich der Tatverdächtigenzahlen aus den vorherigen Berichtsjahren Einschränkungen unterliegt:
Die ab dem Berichtsjahr 2017 erfolgte Erweiterung der Definition des tatverdächtigen Zuwanderers um den Aufenthaltsstatus „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den PKS-Zahlen der Vorjahre. (Bundeskriminalamt, 2018a, S. 4)
Ungeachtet dieser definitorischen und damit zahlenmäßigen Ausweitung der Gruppe der Zuwanderer ist die Zahl der Tatverdächtigen in dieser Gruppe zwischen den Berichtsjahren 2016 und 2017 leicht gesunken. Bei gleichbleibenden Einschlusskriterien (also unter Ausschluss der Gruppe „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) beträgt der Rückgang der tatverdächtigen Zuwanderer über 10 Prozent (vgl. BKA, 2018a, S. 10).
Der größte Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer stammt aus Syrien, Afghanistan und Irak, den Maghreb-Staaten sowie den Balkanstaaten:
Den größten Anteil an den tatverdächtigen Zuwanderern stellen Zuwanderer aus den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden Syrien (20 %), Afghanistan (11 %) und Irak (8 %).
Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien lag insgesamt bei 9 %. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Balkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien lag zusammen bei 11 %. (BKA, 2018a, S. 11)
Ein Vergleich des Tatverdächtigenanteils mit dem entsprechenden Zuwandereranteil zeigt, dass Syrer, Afghanen und Iraker 61% der Asylsuchenden ausmachen, jedoch nur 39% der tatverdächtigen Zuwanderer. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten liegt indes über dem Anteil der Zuwanderer aus diesen Staaten (vgl. BKA, 2018a, S. 12f.).
Annähernd 90 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer sind männlich; Zweidrittel sind jünger als 30 Jahre.
Die Altersstruktur der tatverdächtigen Zuwanderer entspricht weitestgehend der Altersstruktur aller in der PKS erfassten Tatverdächtigen. Lediglich in der Gruppe der 18 bis unter 30 Jährigen tatverdächtigen Zuwanderer ist ein vergleichsweise erhöhter Anteil festzustellen.
Entwicklung der Zahl tatverdächtiger Flüchtlinge bei Gewaltdelikten
In einer viel beachteten Studie haben Pfeiffer, Baier und Kliem (2017) eine Sonderauswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für Niedersachsen (genauer: Lageübersicht 1/2017 des BKA „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“) vorgenommen. Im Mittelpunkt dieser vom Bundesfamilienministerium geförderten Auswertung stehen neben der Gruppe der Jugendlichen die Gruppe der Flüchtlinge.
Zentrale Befunde:
Flüchtlinge als Täter von Gewalt- und Sexualdelikten
Die Gewaltkriminalität ist zwischen den Berichtsjahren 2015 und 2016 um 10,4% (Aufklärungsquote: 83%) angestiegen. Bei 92,1 % dieser Taten wurden Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Als „Flüchtling“ definieren die Autoren dabei Menschen mit folgenden Merkmalen: „Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote), Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge und Personen, die eine Duldung erhalten haben oder zur Gruppe „unerlaubter Aufenthalt“ gehören. (Pfeiffer, Baier & Kliem 2017: 1).
Die Zahl der polizeibekannten, aufgeklärten Fälle mit tatverdächtigen Flüchtlinge hat sich zwischen 2014 und 2016 mehr als verdreifacht (Zunahme um 214%). Im selben Zeitraum hat sich jedoch die Zahl der Flüchtlinge in Niedersachsen mehr als verdoppelt (Zunahme um 117%). Bei den für das Jahr 2016 ermittelten Tatverdächtigen gehören diese in 65,4% der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität dem Personenkreis junger Männer zwischen 14 und 30 Jahren an.
Diese demographische Gruppe tritt – unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit o.ä. – weltweit und durch zahlreiche kriminologischen Studien bestätigt überdurchschnittlich häufig als Tatverdächtige von Gewalt- und Sexualdelikten in Erscheinung. Als weiteren kriminogenen Faktor machen die Autoren neben der Alters- und Geschlechtsstruktur der Flüchtlinge, den Faktor der Aufenthaltsperspektiven aus. Ein differenzierter Vergleich der Tatverdächtigen nach Herkunftsländer zeigt, dass der Anteil von Tatverdächtigen im Vergleich zum Anteil der jeweiligen Gruppe an der Gesamtbevölkerung zum Teil erheblich variiert. Die Autoren schlussfolgern, dass „Wer als Kriegsflüchtling kommt oder aus anderen Gründen für sich gute Chancen sieht, in Deutschland bleiben zu dürfen, wird bemüht sein, diese Aussichten nicht durch Straftaten zu gefährden. […] Demgegenüber stehen die geflüchteten Menschen aus bestimmten nordafrikanischen Ländern (Algerien, Tunesien, Marokko). Sie haben bald nach ihrer Ankunft erfahren, dass sie hier unerwünscht sind, keine Arbeitserlaubnis erhalten werden und wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen.“ (ebd., S. 2).
Mit Verweis auf früherer am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) durchgeführte Studien führen die Autoren des weiteren „gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen“ der überwiegend aus muslimischen Ländern stammenden Flüchtlinge als eine Erklärung für die erhöhte Kriminalitätsbelastung dieser Gruppe an (vgl. ebd.). In diesem Zusammenhang ist ferner der geringe Anteil von Frauen unter den erfassten Flüchtlingen in Niedersachsen (22,3%; im Vergleich: 50,9% unter der niedersächsischen Gesamtbevölkerung) als ein Faktor zu berücksichtigen. Die üblicherweise „gewaltpräventive, zivilisierende Wirkung“ der Frauen auf die Gruppe der mehrheitlich (jungen) Männer könne somit nur bedingt zum Tragen kommen.
Schließlich weisen die Autoren – erneut mit Verweis auf zurückliegende KfN-Studien – auf das Anzeigeverhalten als einen erklärenden Faktor hin. Die Anzeigebereitschaft liege in etwa doppelt so hoch, wenn Opfer und Täter einander vor der Tat unbekannt sind oder aber sie verschiedenen ethnischen Gruppen angehören (vgl. ebd. S. 3). Umgekehrt zeigten Flüchtlinge deutsche Täter deutlich seltener an als Täter anderer Herkunft. Ein Misstrauen in die deutsche Polizei auf Seite der Flüchtlinge stellt eine mutmaßliche Erklärung hierfür dar. Das Anzeigeverhalten stelle somit eine wesentliche Einflussgröße dar, da davon auszugehen ist, „dass Gewaltdelikte von Flüchtlingen im Vergleich zu denen deutscher Täter mindestens doppelt so oft angezeigt werden“ (ebd.).
Flüchtlinge als Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten
12,6% der erfassten Opfer von Gewaltkriminalität weisen dieselbe Ethnie wie die mutmaßlichen Täter auf und weitere 19,6% der Opfer wurden durch einen Flüchtling, der oder die jedoch aus einem anderen Herkunftsland als das Opfer stammt, viktimisiert. Jeweils ein weiteres Drittel der Opfer von Gewaltkriminalität von Flüchtlingen sind Ausländer und Deutsche.
Ebenfalls aufschlussreich ist die Differenzierung nach Deliktsart: schweren Formen der Gewaltkriminalität (hier Tötungsdelikte und gefährliche/schwere Körperverletzung), bei denen Flüchtlinge als Tatverdächtige erfasst wurden, fielen ganz überwiegend (91% bzw. 75%) Nicht-Deutsche zum Opfer. Die Autoren mutmaßen, dass die Wohnsituation in Flüchtlingsunterkünften hierfür ausschlaggebend sein könnten (vgl. ebd.). Bei Raubdelikten, die Flüchtlingen zugeschrieben werden sind indes 70% der registrierten Opfer deutscher Nationalität. Bei Vergewaltigung/sexuellen Nötigung beträgt dieser Anteil 58,6%. Die Autoren gehen hier von einer hohen Anzeigebereitschaft deutscher Opfer und im Gegensatz einer hohen Dunkelziffer bei ausländischen Opfer sexueller Gewalt aus, da diese auch mutmaßlich nicht/ unzureichend über ihre Rechte als Verbrechensopfer informiert sind.
Probleme & Kritik an der Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger
Bei Betrachtung der Daten zur Kriminalität Nichtdeutscher auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) (wie auch in der oben zitierten Studie erfolgt ist) sind zahlreiche Probleme zu beachten, die eine Interpretation und insbesondere einen Vergleich zur Gruppe der deutschen Tatverdächtigen als schwierig erweisen.
Zunächst einmal zählt die PKS jährlich polizeilich bearbeiteten Kriminalfälle und Zahl der Tatverdächtigen, aber keineswegs die Zahl der rechtskräftig Verurteilten. Die vermeintliche Zunahme der Gewaltkriminalität lässt sich insofern auf dieser Datenbasis nicht nachweisen – sehr wohl aber eine Veränderung der Anzeigebereitschaft. Diese ist vermutlich, wie die Autoren der Studie auch einräumen, darauf zurückzuführen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige steigt, wenn Täter und Opfer einander nicht bekannt sind. Die Sprachbarriere, die zwischen den nicht deutschsprachigen Tätern und deutschen Opfern bestehen, verringern zudem die Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher oder nur vermeintlicher Konflikt verbal und ohne den Rückgriff auf Instanzen der Strafverfolgung gelöst wird.
Auch mit Blick auf die polizeiliche Kontrollintensität ist zu vermuten, dass Nichtdeutsche häufiger kontrolliert bzw. auch nach Bagatellstraftaten ein Ermittlungsverfahren einleitet.
Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz können de facto nur von Ausländern begangen werden. In der PKS entfallen auf diese Deliktgruppe jedoch relativ viele Verstöße. Vor einem Vergleich der Kriminalitätsbelastung von deutschen und nicht-deutschen Tatverdächtigen ist die Statistik daher um die ausländerrechtlichen Verstöße zu bereinigen.
Die Erfassung von nicht-deutschen Tatverdächtigen ließe sich auch grundsätzlich kritisch hinterfragen. Die statistische Erhebung des Merkmals „Nationalität“ suggeriert, dass ein möglicher kausaler Zusammenhang zwischen Ethnie und Kriminalitätsbelastung besteht. Wie oben bereits ausgeführt, ist die Annahme einer Kausalbeziehung zwischen Nationalität und Kriminalität nicht plausibel. Nicht die Ethnie als solche, sondern sozialstrukturelle Faktoren wie etwa der Bildungsgrad, das Einkommensniveau, relative Armutsniveau u.a. könnten die Kriminalitätsbelastung einzelner Gesellschaftsgruppen erklären. Dies gilt für Flüchtlinge, die in prekären Verhältnissen untergebracht sind ebenso wie für einen Teil der deutschen Gesellschaft. Überprüfen lässt sich dies allerdings nicht, da im Unterschied zur Nationalität diese Faktoren in der in der Polizeistatistik nicht erfasst werden.
Ein Vergleich der Gruppe der deutschen und nicht-deutschen Tatverdächtigen erfolgt üblicherweise unter Zuhilfenahme der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Um unterschiedliche großen Grundgesamtheiten Rechnung zu tragen, wird hier die Zahl der Tatverdächtigen auf jeweils 100.000 Personen bezogen [TVBZ = (Tatverdächtige ab 8 Jahren x 100.000)/Einwohnerzahl ab 8 Jahren.]. Im Unterschied zur Gruppe der Deutschen, die in der Regel bei den Einwohnermeldeämtern gemeldet sind, lässt sich Zahl der in Deutschland befindlichen Ausländer nicht genau bestimmen. Wie aus den obigen Ausführungen deutlich wird, sind beispielsweise Illegale, Touristen und Durchreisende aus dem europäischen Ausland nicht in Deutschland gemeldet; jedoch werden Personen aus diesen Gruppen sehr wohl als Tatverdächtige erfasst werden. Bei Berechnung der TVBZ wird allerdings Zahl der in Deutschland befindlichen Ausländer unterschätzt und eine zu hohe Belastung errechnet.
Ungeachtet dieser Schwierigkeit werden die TVBZ von deutschen und nicht-deutschen regelmäßig in Beziehung gesetzt. Hierbei ist unbedingt erneut auf sozialstrukturelle Faktoren zu achten. Aus der kriminologischen Forschung ist bekannt, dass Alter, Geschlecht, Wohnort, Bildungsniveau und Beschäftigungsstatus kriminogene Faktoren sind. In der Gruppe der Nicht-Deutschen (und auch der Gruppe der Migranten) sind die benannten kriminogenen Faktoren häufiger zu finden als in der deutschen Allgemeinbevölkerung. Daher müssen vor einem Vergleich der Kriminalitätsbelastung der Gruppe der Deutschen und der Nicht-Deutschen die Gruppen statistisch harmonisiert werden.
Video
In der Interviewreihe „Elements of Crime“ äußert sich Prof. Dr. Dirk Baier zum Thema Migration und Kriminalität.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.video.hspv.nrw.de zu laden.
Weiterführende Informationen
- Bundeskriminalamt (2018a) Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- Bundeskriminalamt (2018b) Kernaussagen „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ – Betrachtungszeitraum: 01.01. – 31.12.2017. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenZuKriminalitaetImKontextVonZuwanderung2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Geißler, R. (2008) Der „kriminelle Ausländer“ – Vorurteil oder Realität? Zum Stereotyp des „kriminellen Ausländers“. Überblick 1/2008, 14. Jg. Online verfügbar unter: http://www.uni-siegen.de/phil/sozialwissenschaften/soziologie/mitarbeiter/geissler/ueberblick_1_08.pdf
- Krimpedia. Stichwort „Ausländerkriminalität“. Online verfügbar unter: https://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Ausl%C3%A4nderkriminalit%C3%A4t
- Pfeiffer, C.; Baier, D.; Kliem, S. (2017) Zentrale Befunde des Gutachtens „Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge.“ Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Online verfügbar unter: https://www.zhaw.ch/storage/shared/sozialearbeit/News/zusammenfassung-gutachten-entwicklung-gewalt-deutschland.pdf
- Titelbild: By Baigal Byamba – All mine :), CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=64620391