Glossarbegriff

Duldung

Begriff & Konzept

Definition

Die Duldung (nach § 60a Aufenthaltsgesetz) stellt keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel dar, sondern bedeutet lediglich, dass die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht vollzogen wird. Gründe können humanitäre, familiäre oder gesundheitliche Umstände sein, ebenso wie fehlende Reisedokumente oder die Lage im Herkunftsland. Geduldete Personen erhalten in Deutschland nur eingeschränkte Rechte und unterliegen strengen Auflagen. Die Duldung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Abschiebehindernisse entfallen.