Kurzdefinition
Das Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die nicht polizeilich bekannt oder statistisch erfasst werden.
Ausführliche Erklärung
In der Kriminologie wird zwischen dem Hellfeld (bekannt gewordene Straftaten) und dem Dunkelfeld unterschieden. Das Dunkelfeld beschreibt jene Delikte, die aus verschiedenen Gründen – etwa Scham, Angst vor Repressionen, Misstrauen gegenüber der Polizei oder Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten – nicht angezeigt werden. Dunkelfeldstudien versuchen, diese „unsichtbare“ Kriminalität durch Befragungen oder Beobachtungen zu ermitteln. Die Größe des Dunkelfeldes variiert je nach Deliktsart erheblich; Sexualdelikte, häusliche Gewalt und Drogendelikte sind besonders häufig im Dunkelfeld angesiedelt.
Theoriebezug
In der Viktimologie und der empirischen Kriminologie wird das Dunkelfeld genutzt, um ein realistischeres Bild von Kriminalität und Opfererfahrungen zu gewinnen.