Glossarbegriff

Ethnische Säuberung

Praktik & Handlung

Definition

Ethnische Säuberung bezeichnet die gewaltsame oder durch Einschüchterung erzwungene Entfernung einer ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Bevölkerung eines Territoriums zu verändern und ein Gebiet hinsichtlich der jeweils zugrunde gelegten Gruppenzugehörigkeit zu homogenisieren. Der Begriff erlangte insbesondere während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er-Jahren internationale Verbreitung. Eine von den Vereinten Nationen eingesetzte Expertenkommission beschrieb ethnische Säuberung als eine gezielte Politik, mit der eine ethnische oder religiöse Gruppe die Zivilbevölkerung einer anderen Gruppe durch Gewalt und Einschüchterung aus bestimmten Gebieten entfernt. Ethnische Säuberungen können unter anderem durch Vertreibung und Deportation, Drohungen, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlungen, sexualisierte Gewalt, Tötungen sowie die Zerstörung von Wohnungen, religiösen Einrichtungen und anderen kulturellen oder sozialen Bezugspunkten einer Bevölkerungsgruppe betrieben werden. Ethnische Säuberung ist kein eigenständiger Straftatbestand des Völkerrechts. Die im Rahmen einer solchen Politik begangenen Handlungen können jedoch insbesondere Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Tatbestand des Genozids erfüllen. Ethnische Säuberung und Genozid sind daher nicht gleichbedeutend. Während ethnische Säuberung auf die Entfernung einer Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet zielt, setzt Genozid die Absicht voraus, eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Vertreibung allein begründet deshalb noch keinen Genozid. Beide Prozesse können sich jedoch überschneiden.