Kurzdefinition
Genozid bezeichnet Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Entscheidend ist nicht allein das Ausmaß der Gewalt, sondern die spezifische Vernichtungsabsicht gegenüber der Gruppe als solcher.
Ausführliche Erklärung
Als Genozid – im Deutschen auch Völkermord – werden bestimmte Handlungen bezeichnet, die mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Der Begriff verbindet das griechische Wort génos für Herkunft oder Volk mit dem lateinischen caedere für töten.
Geprägt wurde der Begriff 1944 durch den polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin. Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik setzte sich Lemkin für die Anerkennung des Genozids als eigenständiges internationales Verbrechen ein. 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Nach Artikel II der UN-Völkermordkonvention können insbesondere folgende Handlungen einen Genozid darstellen:
- die Tötung von Mitgliedern einer geschützten Gruppe,
- die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden,
- die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die körperliche Zerstörung der Gruppe gerichtet sind,
- Maßnahmen, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
- die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Entscheidend ist die besondere Vernichtungsabsicht. In der Rechtswissenschaft wird hierfür der Begriff dolus specialis verwendet. Die Täter müssen darauf abzielen, die geschützte Gruppe als solche vollständig oder in einem wesentlichen Teil zu zerstören. Eine hohe Zahl getöteter Menschen allein genügt daher nicht, um eine Tat rechtlich als Genozid einzuordnen.
Umgekehrt setzt ein Genozid nicht zwingend die unmittelbare Tötung aller Mitglieder einer Gruppe voraus. Auch die gezielte Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen, die Verhinderung von Geburten oder die gewaltsame Trennung von Kindern können Bestandteil einer genozidalen Politik sein.
Der Begriff ist von verwandten Kategorien des internationalen Strafrechts abzugrenzen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit richten sich gegen eine Zivilbevölkerung und können auch ohne die Absicht begangen werden, eine bestimmte Gruppe zu vernichten. Kriegsverbrechen bezeichnen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt. Ein Genozid kann während eines Krieges stattfinden, ist jedoch nicht auf Kriegssituationen beschränkt.
Zu den historisch und juristisch besonders bedeutsamen Fällen zählen der nationalsozialistische Genozid an den europäischen Jüdinnen und Juden, der Genozid an den Tutsi in Ruanda im Jahr 1994 sowie das Massaker von Srebrenica 1995, das durch internationale Gerichte als Genozid eingestuft wurde.
Theoriebezug
Aus kriminologischer Perspektive ist Genozid eine extreme Form politischer Kriminalität, kollektiver Gewalt und staatlich organisierter beziehungsweise staatlich ermöglichter Kriminalität. Genozide entstehen in der Regel nicht als spontane Gewaltausbrüche. Sie werden vorbereitet, legitimiert, organisiert und durch gesellschaftliche Institutionen, politische Eliten, Sicherheitsapparate oder bewaffnete Gruppen ermöglicht.
Eine zentrale Rolle spielt die Konstruktion gesellschaftlicher Feindbilder. Durch Othering, Propaganda und entmenschlichende Sprache werden Angehörige einer Gruppe als gefährlich, minderwertig oder nicht mehr zur moralischen Gemeinschaft gehörend dargestellt. Gewalt kann dadurch als notwendig, legitim oder sogar als moralische Pflicht erscheinen.
Die Narrative Criminology untersucht in diesem Zusammenhang die Geschichten, mit denen kollektive Gewalt begründet wird. Politische Akteure und Medien können Narrative verbreiten, in denen die angegriffene Gruppe als Bedrohung für die eigene Gemeinschaft erscheint. Solche Erzählungen erklären Gewalt nicht nur nachträglich, sondern können selbst handlungswirksam werden und zur Mobilisierung von Tätern beitragen.
Auch sozialpsychologische Konzepte wie Konformität, Gruppendruck, Gehorsam und Deindividuation sind für die Analyse genozidaler Gewalt bedeutsam. Sie helfen zu erklären, wie Menschen in bürokratische, militärische oder gemeinschaftliche Gewaltstrukturen eingebunden werden und wie individuelle Verantwortung innerhalb arbeitsteiliger Prozesse verdrängt werden kann.
Herrschafts- und gesellschaftskritische Ansätze richten den Blick darüber hinaus auf staatliche Macht, Ideologien und institutionelle Verantwortung. Genozide zeigen besonders deutlich, dass schwerste Kriminalität nicht ausschließlich gegen den Staat, sondern ebenso durch staatliche oder staatsnahe Akteure verübt werden kann.
Nach dem Ende genozidaler Gewalt stellt sich die Frage, wie Täter zur Verantwortung gezogen, Opfer anerkannt und gesellschaftliche Beziehungen wiederhergestellt werden können. Neben internationalen und nationalen Strafverfahren gewinnen daher Konzepte der Transitional Justice, der Restorative Justice und des Reintegrative Shaming an Bedeutung. Die ruandischen Gacaca-Gerichte gelten als bekanntes, zugleich jedoch kontrovers diskutiertes Beispiel einer gemeinschaftsorientierten Aufarbeitung nach einem Genozid.
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