Kurzdefinition
Strafrechtspflege umfasst alle Institutionen, die für Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung von Straftaten verantwortlich sind.
Ausführliche Erklärung
Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug, Bewährungshilfe und Opferhilfe. Die Strafrechtspflege bildet ein komplexes soziales System, das normativ, organisatorisch und politisch beeinflusst wird.
Theoriebezug
Rechtssoziologie, Kriminalpolitik.