Kurzdefinition
Rechtlich geregelte Inhaftierung und Resozialisierung von Straftätern zur Strafvollstreckung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Ausführliche Erklärung
Der Strafvollzug dient der Durchsetzung gerichtlicher Urteile und verfolgt mehrere Ziele: Bestrafung, Abschreckung, Schutz der Gesellschaft und Resozialisierung der Straftäter. Der Vollzug erfolgt in Justizvollzugsanstalten (JVA) und ist in Deutschland durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) geregelt. Neben dem Strafvollzug für Erwachsene gibt es spezielle Regelungen für den Jugendstrafvollzug. Ein besonderer Fokus liegt auf der Resozialisierung, um Rückfälle zu verhindern und den Wiedereinstieg in ein straffreies Leben zu ermöglichen.
Theoriebezug
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Soziale Kontrolle
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Resozialisierungstheorien