Kurzdefinition
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit sowie die Integration von Ausländern in Deutschland.
Ausführliche Erklärung
Das deutsche Aufenthaltsgesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2005, stellt den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Ausländern in Deutschland dar. Es umfasst folgende zentrale Bereiche:
- Visabestimmungen: Regeln für die Einreise nach Deutschland.
- Aufenthaltstitel: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen.
- Arbeitserlaubnis: Voraussetzungen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.
- Abschiebung und Ausweisung: Regelungen zur Beendigung des Aufenthalts.
Theoriebezug
- Migrationssoziologie
- Rechtliche Integration
- Sozialstrukturanalyse