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Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Kurzdefinition

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit sowie die Integration von Ausländern in Deutschland.

Ausführliche Erklärung

Das deutsche Aufenthaltsgesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2005, stellt den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Ausländern in Deutschland dar. Es umfasst folgende zentrale Bereiche:

  • Visabestimmungen: Regeln für die Einreise nach Deutschland.
  • Aufenthaltstitel: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen.
  • Arbeitserlaubnis: Voraussetzungen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.
  • Abschiebung und Ausweisung: Regelungen zur Beendigung des Aufenthalts.

Theoriebezug

  • Migrationssoziologie
  • Rechtliche Integration
  • Sozialstrukturanalyse

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Sin Nombre

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Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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