Kurzdefinition
Die Aufklärungsquote gibt den Anteil der polizeilich registrierten Straftaten an, bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt wurde.
Ausführliche Erklärung
Die Aufklärungsquote ist ein zentraler Indikator für die Effizienz der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Eine Tat gilt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bereits als aufgeklärt, wenn mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde – unabhängig davon, ob dieser später verurteilt wird oder nicht.
Merkmale der Aufklärungsquote:
- Berechnungsgrundlage: Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Verhältnis zur Gesamtzahl der registrierten Straftaten.
- Unterschiede nach Delikt: Gewaltverbrechen haben häufig höhere Aufklärungsquoten als Eigentumsdelikte.
- Einflussfaktoren: Polizeiliche Kontrollintensität, Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, technische Ermittlungsmethoden.
Theoriebezug
- Polizeiforschung
- Effizienz von Strafverfolgung
- Kontrolltheorie