Kurzdefinition
Eine Ausgangsstatistik erfasst alle von der Polizei bekannt gewordenen und endbearbeiteten Straftaten, unabhängig davon, ob ein Täter ermittelt wurde oder nicht.
Ausführliche Erklärung
Im Gegensatz zur sogenannten Ergebnismitteilung der Justiz, in der nur rechtskräftig verurteilte Fälle Eingang finden, bildet die Ausgangsstatistik der Polizei sämtliche angezeigten und polizeilich bearbeiteten Delikte ab. Sie ist damit ein zentrales Instrument der Kriminalitätsberichterstattung und Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Charakteristika der Ausgangsstatistik:
- Erfassung erfolgt bereits bei der Anzeige einer Straftat.
- Unabhängig von der Aufklärung oder einem Gerichtsverfahren.
- Beinhaltet auch versuchte Straftaten und Mehrfachanzeigen.
- Grundlage für kriminalstrategische Maßnahmen der Polizei.
Theoriebezug
- Hellfeld und Dunkelfeld in der Kriminologie
- Kriminalstatistische Erfassung
- Prävention und Polizeiarbeit