Definition
Im Gegensatz zur sogenannten Ergebnismitteilung der Justiz, in der nur rechtskräftig verurteilte Fälle Eingang finden, bildet die Ausgangsstatistik der Polizei sämtliche angezeigten und polizeilich bearbeiteten Delikte ab. Sie ist damit ein zentrales Instrument der Kriminalitätsberichterstattung und Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Charakteristika der Ausgangsstatistik:
- Erfassung erfolgt bereits bei der Anzeige einer Straftat.
- Unabhängig von der Aufklärung oder einem Gerichtsverfahren.
- Beinhaltet auch versuchte Straftaten und Mehrfachanzeigen.
- Grundlage für kriminalstrategische Maßnahmen der Polizei.