Definition
In der kriminologischen und juristischen Fachsprache wird „Crimen“ als Oberbegriff für strafrechtlich relevante Verhaltensweisen genutzt. Der Begriff findet sich in verschiedenen rechtshistorischen Kontexten wieder und spielt eine Rolle in der Unterscheidung von Deliktsarten, etwa in der Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen. In der modernen Kriminologie wird Crimen oft synonym mit „Kriminalität“ verwendet.