Kurzdefinition
Der Begriff „Crimen“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet im juristischen Sinne eine strafbare Handlung.
Ausführliche Erklärung
In der kriminologischen und juristischen Fachsprache wird „Crimen“ als Oberbegriff für strafrechtlich relevante Verhaltensweisen genutzt. Der Begriff findet sich in verschiedenen rechtshistorischen Kontexten wieder und spielt eine Rolle in der Unterscheidung von Deliktsarten, etwa in der Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen. In der modernen Kriminologie wird Crimen oft synonym mit „Kriminalität“ verwendet.
Theoriebezug
Die Definition von „Crimen“ und der Umgang damit ist stark kulturabhängig und Ausdruck gesellschaftlicher Normen und sozialer Kontrolle. In der soziologischen und kriminologischen Theorie spielen kriminalpolitische Aspekte und normative Vorstellungen eine zentrale Rolle.