Kurzdefinition
Bezeichnet Straftaten, bei denen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien als Angriffsziel, Tatmittel oder wesentlicher Handlungsraum eine zentrale Rolle spielen.
Ausführliche Erklärung
Cybercrime bezeichnet unterschiedliche Formen von Kriminalität, bei denen Computer, digitale Netzwerke oder andere Informations- und Kommunikationstechnologien eine zentrale Rolle spielen. Der Begriff umfasst sowohl Straftaten, die sich unmittelbar gegen digitale Systeme und Daten richten, als auch Delikte, bei denen digitale Technologien zur Begehung oder Vorbereitung von Straftaten genutzt werden.
Eine grundlegende Unterscheidung besteht zwischen Cybercrime im engeren und im weiteren Sinne. Cybercrime im engeren Sinne umfasst Straftaten, die ohne digitale Technologien nicht oder kaum denkbar wären. Dazu gehören beispielsweise das unbefugte Eindringen in Computersysteme, Schadsoftware, sogenannte Ransomware-Angriffe, die Manipulation oder Löschung von Daten sowie Angriffe auf die Verfügbarkeit digitaler Dienste. Computer, Netzwerke oder Daten bilden hier selbst das Ziel der Straftat.
Cybercrime im weiteren Sinne bezeichnet dagegen traditionelle Deliktsformen, die mithilfe digitaler Technologien begangen, erleichtert oder in ihrer Reichweite erheblich erweitert werden. Beispiele sind Betrug über das Internet, Identitätsdiebstahl, Erpressung, der illegale Handel mit Waren oder Daten sowie bestimmte Formen von Nachstellung, Bedrohung und sexualisierter Gewalt. Auch Phänomene wie Cyberbullying oder Cybergrooming weisen Überschneidungen mit diesem weiteren Verständnis digital vermittelter Kriminalität auf.
Digitale Technologien verändern dabei nicht lediglich das Tatmittel, sondern auch die Gelegenheitsstrukturen von Kriminalität. Täterinnen und Täter können potenzielle Opfer über große räumliche Entfernungen erreichen, automatisiert eine Vielzahl möglicher Ziele ansprechen und unter bestimmten Bedingungen ihre Identität oder ihren Aufenthaltsort verschleiern. Gleichzeitig entstehen neue Formen der Tatbegehung, Zusammenarbeit und Arbeitsteilung, etwa über digitale Plattformen und kriminelle Online-Netzwerke.
Die Unterscheidung zwischen einer „realen“ und einer davon getrennten „virtuellen“ Welt greift dabei zunehmend zu kurz. Digitale Kommunikation, wirtschaftliche Transaktionen, soziale Beziehungen und gesellschaftliche Institutionen sind eng mit dem alltäglichen Leben verbunden. Cybercrime ist deshalb nicht lediglich Kriminalität in einem besonderen digitalen Raum, sondern Teil einer Gesellschaft, in der soziale Beziehungen und Handlungen zunehmend digital vermittelt werden.
Für Polizei und Strafverfolgung entstehen daraus besondere Herausforderungen. Digitale Spuren können für Ermittlungen von großer Bedeutung sein, zugleich können Tatverdächtige, Opfer, technische Infrastruktur und gespeicherte Daten auf unterschiedliche Staaten verteilt sein. Cybercrime wirft deshalb neben kriminalistischen Fragen auch Probleme internationaler Zusammenarbeit, rechtlicher Zuständigkeit, Datenschutzes und staatlicher Überwachung auf.
Theoriebezug
Cybercrime lässt sich zunächst mit Ansätzen untersuchen, die nach den Gelegenheitsstrukturen kriminellen Handelns fragen. Besonders anschlussfähig ist die Routine Activity Theory. Sie erklärt Kriminalitätsgelegenheiten durch das Zusammentreffen eines motivierten Täters, eines geeigneten Tatobjekts und fehlender oder unzureichender Kontrolle. Digitale Technologien verändern diese Konstellation grundlegend: Potenzielle Tatobjekte können unabhängig von räumlicher Nähe erreichbar sein, während technische Schutzmaßnahmen, Plattformbetreiber oder andere Formen digitaler Kontrolle die Funktion sogenannter capable guardians übernehmen können.
Darüber hinaus verändert die Digitalisierung die Möglichkeiten sozialen Lernens und krimineller Kooperation. Wissen über Angriffstechniken kann online verbreitet werden, Akteure können sich in digitalen Gemeinschaften austauschen und kriminelle Dienstleistungen können arbeitsteilig angeboten werden. Ansätze des sozialen Lernens und der differentiellen Assoziation ermöglichen deshalb die Untersuchung der Frage, wie kriminelles Wissen, Techniken, Rechtfertigungen und Normen innerhalb digitaler sozialer Zusammenhänge vermittelt werden.
Auch der Cultural Criminology eröffnet eine ergänzende Perspektive. Insbesondere bestimmte Formen des Hackings lassen sich nicht ausschließlich durch finanzielle Interessen erklären. Anerkennung innerhalb einer Szene, technische Kompetenz, Status, das Erleben von Risiko oder die symbolische Überschreitung institutioneller Grenzen können ebenfalls Bestandteil der subjektiven Bedeutung solcher Handlungen sein.
Cybercrime macht damit zugleich deutlich, dass etablierte Kriminalitätstheorien durch die Digitalisierung nicht grundsätzlich bedeutungslos werden. Fragen nach Gelegenheit, sozialem Lernen, Motivation, Kontrolle und kultureller Bedeutung stellen sich weiterhin, müssen jedoch auf veränderte technische und soziale Bedingungen übertragen werden.
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