Kurzdefinition
Ethnische Säuberung bezeichnet die gewaltsame oder durch Einschüchterung erzwungene Entfernung einer ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet.
Ausführliche Erklärung
Ethnische Säuberung bezeichnet die gewaltsame oder durch Einschüchterung erzwungene Entfernung einer ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Bevölkerung eines Territoriums zu verändern und ein Gebiet hinsichtlich der jeweils zugrunde gelegten Gruppenzugehörigkeit zu homogenisieren.
Der Begriff erlangte insbesondere während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er-Jahren internationale Verbreitung. Eine von den Vereinten Nationen eingesetzte Expertenkommission beschrieb ethnische Säuberung als eine gezielte Politik, mit der eine ethnische oder religiöse Gruppe die Zivilbevölkerung einer anderen Gruppe durch Gewalt und Einschüchterung aus bestimmten Gebieten entfernt.
Ethnische Säuberungen können unter anderem durch Vertreibung und Deportation, Drohungen, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlungen, sexualisierte Gewalt, Tötungen sowie die Zerstörung von Wohnungen, religiösen Einrichtungen und anderen kulturellen oder sozialen Bezugspunkten einer Bevölkerungsgruppe betrieben werden.
Ethnische Säuberung ist kein eigenständiger Straftatbestand des Völkerrechts. Die im Rahmen einer solchen Politik begangenen Handlungen können jedoch insbesondere Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Tatbestand des Genozids erfüllen.
Ethnische Säuberung und Genozid sind daher nicht gleichbedeutend. Während ethnische Säuberung auf die Entfernung einer Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet zielt, setzt Genozid die Absicht voraus, eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Vertreibung allein begründet deshalb noch keinen Genozid. Beide Prozesse können sich jedoch überschneiden.
Theoriebezug
Sozialwissenschaftlich lässt sich ethnische Säuberung als Form organisierter kollektiver Gewalt und gewaltsamer gesellschaftlicher Grenzziehung untersuchen. Ethnische, nationale oder religiöse Zugehörigkeiten werden dabei zur Grundlage für die Unterscheidung zwischen Bevölkerungsgruppen, denen ein legitimer Platz innerhalb eines Territoriums zugesprochen wird, und solchen, die aus diesem Gebiet entfernt werden sollen.
Von besonderer Bedeutung sind Prozesse der Ethnisierung und Fremdgruppenbildung. Unterschiede zwischen gesellschaftlichen Gruppen werden hervorgehoben und politisch aufgeladen, während innerhalb der jeweiligen Gruppen Vorstellungen gemeinsamer Identität und Zugehörigkeit verstärkt werden können. Die Konstruktion klar voneinander abgegrenzter Gruppen kann dazu beitragen, Ausgrenzung, Vertreibung und Gewalt gegenüber den als fremd definierten Bevölkerungsgruppen zu legitimieren.
Ethnische Säuberungen sind zugleich häufig Formen organisierter Gewalt. Ihre sozialwissenschaftliche Analyse richtet sich deshalb nicht nur auf individuelle Täter, sondern auch auf politische Organisationen, staatliche Institutionen, militärische und paramilitärische Gruppen sowie gesellschaftliche Bedingungen, unter denen Vertreibung geplant, organisiert oder legitimiert werden kann.
Für die Kriminologie gehört ethnische Säuberung damit in den Bereich der Forschung zu staatlicher und kollektiver Gewalt, Staatskriminalität und internationalen Verbrechen. Von besonderem Interesse ist die Frage, wie gesellschaftliche Grenzziehungen, politische Ideologien und organisatorische Strukturen dazu beitragen können, massive Gewalt gegen Zivilbevölkerungen zu ermöglichen.