Kurzdefinition
Flüchtlinge, die im Rahmen einer staatlich festgelegten Kontingentregelung aufgenommen werden.
Ausführliche Erklärung
Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge, die nach festgelegten Quoten von Staaten aufgenommen werden. Anders als Asylsuchende müssen Kontingentflüchtlinge kein individuelles Asylverfahren durchlaufen, da ihre Schutzbedürftigkeit bereits im Herkunftsland anerkannt wurde. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen internationaler Abkommen, wie z. B. der Resettlement-Programme der UNHCR. Deutschland hat mehrfach Kontingente für Flüchtlingsgruppen beschlossen, z. B. für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge oder afghanische Ortskräfte.
Theoriebezug
- Migrationstheorie
- Flüchtlingssoziologie
- Integrationsforschung