Kurzdefinition
Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Staat um Schutz vor politischer Verfolgung, Krieg oder Menschenrechtsverletzungen ersucht und deren Asylantrag noch nicht entschieden ist.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff “Asylbewerber” bezeichnet Menschen, die in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung suchen und dafür einen Antrag auf Asyl stellen. Das Verfahren ist in Deutschland im Asylgesetz (AsylG) geregelt. Während des Asylverfahrens wird geprüft, ob die Person nach der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Grundgesetz oder der EU-Qualifikationsrichtlinie als Flüchtling anerkannt wird. Der Status des Asylbewerbers endet mit der Entscheidung über den Antrag: Entweder wird Asyl gewährt (Asylberechtigter), subsidiärer Schutz zuerkannt oder der Antrag wird abgelehnt, was zu einer möglichen Abschiebung führen kann.
Asylbewerber:innen haben während des laufenden Verfahrens eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Leistungen. Die Unterbringung erfolgt häufig in Gemeinschaftsunterkünften.
Theoriebezug
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Migrationssoziologie: Integration, Exklusion und Inklusion von Migranten.
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Sozialkonstruktivismus: Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Asylbewerbern ist häufig von politischen Diskursen geprägt.
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Labeling Approach (Becker): Die Etikettierung als “Asylbewerber” kann zu gesellschaftlicher Stigmatisierung führen.