Kurzdefinition
Straftaten, deren Aufdeckung maßgeblich von polizeilichen Kontrollen abhängt.
Ausführliche Erklärung
Kontrolldelikte werden nahezu ausschließlich durch polizeiliche Maßnahmen aufgedeckt. Hierzu zählen vor allem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder Verkehrsdelikte. Im Gegensatz zu anderen Delikten gibt es in der Regel keine Anzeige durch ein Opfer. Die Aufklärungsquote liegt bei diesen Delikten oft nahe 100 %, da die Feststellung und die Identifizierung des Täters in einem Zug erfolgen.
Theoriebezug
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Routinekontrollen