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Sie befinden sich hier: Home / Kriminologie / Statistische Erfassung von Kriminalität

Statistische Erfassung von Kriminalität

Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 | Veröffentlicht: 22. Dezember 2017 von Christian Wickert

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)Jährlich veröffentlichte Statistik zur polizeilich bekannt gewordenen Kriminalität in Deutschland. ist die wichtigste KriminalstatistikSammlung und Auswertung von Daten über polizeilich registrierte Straftaten und Tatverdächtige. in Deutschland und eine zentrale Datenquelle der Kriminologie. Wer verstehen will, was Kriminologie untersucht, muss auch wissen, wie KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. statistisch erfasst wird.

In Deutschland kommt dabei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eine zentrale Bedeutung zu. Daneben existieren weitere Justizstatistiken, polizeiliche Lagebilder sowie Ergebnisse kriminologischer DunkelfeldforschungDunkelfeldforschung beschreibt den wissenschaftlichen Versuch, nicht erfasste Straftaten und Opfererfahrungen sichtbar zu machen.. Der Beitrag erklärt, was diese Statistiken messen, wo ihre Grenzen liegen und warum die PKS kein getreues Abbild der „Kriminalitätswirklichkeit“ darstellt.

Inhaltsverzeichnis

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  • Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)?
  • Kriminalitätsquotienten
    • Polizeiliche Aufklärungsquote
  • Weitere Kriminalstatistiken
    • Kriminalstatistiken entlang des Strafverfahrens
  • Polizeiliche Lagebilder
  • Hellfeld und Dunkelfeld
  • Einflussfaktoren auf die Größe des Hellfeldes
    • Anzeigeverhalten / Anzeigebereitschaft
    • Polizeiliche Kontrollintensität
    • Änderungen bei der statistischen Erfassung
    • Änderungen des Strafrechts
    • Echte Kriminalitätsänderung
  • Dunkelfeldforschung
  • Fazit: Die PKS als unverzichtbare – aber begrenzte Kriminalstatistik
  • Literaturverzeichnis und weiterführende Quellen
    • Podcasts

Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährlich veröffentlichte Statistik über die von der PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten. bearbeitete Kriminalität. Erfasst werden Straftaten (Fälle), die der Polizei bekannt werden und von ihr abschließend bearbeitet wurden. Nicht enthalten sind insbesondere Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsdelikte und Staatsschutzdelikte.

Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die PKS Tatverdächtige zählt und nicht rechtskräftig verurteilte Täter. Zwischen Tatverdacht und tatsächlicher Schuld kann jedoch ein erheblicher Unterschied bestehen.

Die PKS wird zunächst auf Ebene der Bundesländer erstellt und anschließend vom Bundeskriminalamt zu einer bundesweiten Statistik zusammengeführt. Die bundesweite PKS wird in der Regel im Frühjahr für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr veröffentlicht.

Die PKS ist eine AusgangsstatistikEine Ausgangsstatistik erfasst alle von der Polizei bekannt gewordenen und endbearbeiteten Straftaten, unabhängig davon, ob ein Täter ermittelt wurde oder nicht.. Das bedeutet: Erfasst werden alle der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten, einschließlich strafbarer Versuche. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Anklage erhoben oder eine Verurteilung ausgesprochen wird. Die PKS misst daher in erster Linie polizeilich registrierte Kriminalität – nicht rechtskräftig festgestellte Schuld.

Sowohl Straftaten mit unbekannten Tätern als auch Taten mit ermittelten Tatverdächtigen gehen in die Statistik ein. Als aufgeklärt gilt eine Tat bereits dann, wenn die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen ermitteln konnte. Dabei ist unerheblich, ob eine Tat von mehreren Personen begangen wurde oder ob sich der Verdacht später im Strafverfahren nicht bestätigt.

In der PKS werden unter anderem folgende Informationen erfasst:

  • Art und Zahl der registrierten Straftaten
  • Tatort und Tatzeit
  • Opfer, Schäden und Aufklärung
  • Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen

Nicht alle Rechtsverstöße erscheinen in der PKS. Insbesondere werden folgende Bereiche nicht erfasst:

  • Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verkehrsverstöße oder viele kommunale Regelverstöße)
  • Verkehrsdelikte, die in einer eigenen Verkehrsunfallstatistik erfasst werden
  • Staatsschutzdelikte, etwa politisch motivierte Straftaten, die in gesonderten Staatsschutzstatistiken geführt werden

Die PKS bildet daher nur einen Teil der registrierten Kriminalität ab. Gerade politisch motivierte Straftaten oder Verstöße im Straßenverkehr werden in anderen spezialisierten Statistiken dokumentiert.

Seit 1984 erfolgt eine echte Tatverdächtigenzählung. MehrfachtäterPersonen, die wiederholt Straftaten begehen und dadurch in der Kriminalstatistik mehrfach in Erscheinung treten. werden also innerhalb eines Berichtsjahres nicht mehrfach gezählt. Seit 2009 gilt diese echte Tatverdächtigenzählung auch auf Bundesebene. Wer beispielsweise innerhalb eines Jahres in mehreren Bundesländern wegen unterschiedlicher Delikte auffällt, erscheint in der PKS nur einmal als Tatverdächtiger pro Deliktsgruppe – auch wenn mehrere einzelne Taten registriert werden.

Kriminalitätsquotienten

Um Kriminalitätsbelastungen zwischen unterschiedlich großen Bevölkerungen vergleichen zu können, verwendet man KriminalitätsquotientenStatistische Maßzahlen zur Vergleichbarkeit der Kriminalitätsbelastung verschiedener Regionen oder Bevölkerungsgruppen.. Ein bekanntes Beispiel ist die HäufigkeitszahlEine statistische Kennzahl, die die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Jahr) angibt., also die Zahl der registrierten Fälle pro 100.000 Einwohner. Erst durch solche Quotienten lassen sich etwa Städte, Bundesländer oder Zeiträume sinnvoll miteinander vergleichen.

Weitere Kriminalitätsquotienten und ihre Berechnung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Kriminalitätsquotienten
AufklärungsquoteDie Aufklärungsquote gibt den Anteil der polizeilich registrierten Straftaten an, bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt wurde.AQgeklärte Fälle x 100 : erfasste Fälle
HäufigkeitszahlHZerfasste Fälle x 100.000 : Einwohnerzahl
TatverdächtigenbelastungszahlTVBZTV ab 8 Jahren x 100.000 : Einwohner ab 8 Jahren
OpferbelastungszahlOBZAnzahl der Opfer x 100.000 : Einwohnerzahl
KriminalitätsdichtezahlKDZerfasste Fälle : Quadratkilometer
SteigerungsrateSR(Berichtsjahr - Vorjahr) x 100 : Vorjahr
(eigene Darstellung nach Pientka, 2014: 185)

Polizeiliche Aufklärungsquote

Besondere Aufmerksamkeit erhält regelmäßig die Aufklärungsquote. Sie gibt an, bei welchem Anteil der registrierten Straftaten mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde. Als einfacher Indikator für „gute Polizeiarbeit“ ist sie allerdings nur eingeschränkt geeignet.

Zum einen gilt eine Tat polizeilich bereits dann als aufgeklärt, wenn ein Tatverdächtiger festgestellt wurde – selbst dann, wenn eine Tat tatsächlich von mehreren Personen begangen wurde oder sich der Verdacht später als unzutreffend erweist. Zum anderen spielen KontrolldelikteStraftaten, deren Aufdeckung maßgeblich von polizeilichen Kontrollen abhängt. eine besondere Rolle. Bei ihnen wird häufig zunächst eine Person kontrolliert und erst infolge dieser KontrolleKontrolle bezeichnet soziale Mechanismen, mit denen Verhalten überwacht, reguliert und an geltende Normen angepasst wird. das Delikt festgestellt. Die Aufklärungsquote liegt in solchen Bereichen daher regelmäßig sehr hoch. Wer die Aufklärungsquote interpretiert, muss also immer auch die Deliktstruktur berücksichtigen.

Weitere Kriminalstatistiken

Die PKS ist die wichtigste, aber nicht die einzige Kriminalstatistik in Deutschland. Daneben existieren unter anderem die Staatsanwaltschaftsstatistik, die Strafverfolgungsstatistik, die BewährungshilfestatistikDie Bewährungshilfestatistik erfasst Daten über Personen, die in Deutschland unter Bewährungsaufsicht stehen. und die Strafvollzugsstatistik. Diese Statistiken beziehen sich auf unterschiedliche Abschnitte des Strafverfahrens und der Sanktionierung.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass diese Statistiken nicht als durchgehende Fallverlaufsstatistik miteinander verbunden sind. Ein in der PKS registrierter Fall lässt sich also nicht ohne Weiteres mit einer späteren Verurteilung, Einstellung oder Haftstrafe verknüpfen. Genau deshalb darf die PKS nicht mit der tatsächlichen Zahl rechtskräftig festgestellter Straftaten verwechselt werden.

Zur Übersicht:

Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit)
Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene)
Ermittlungsverfahren
Polizeiliche Ermittlungen
(Tatverdacht:
Fall, Tatverdächtige, Opfer)
Polizeiliche Kriminalstatistik (Bundeskriminalamt)
(seit 1953)
Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen
(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren; seit 1998 auch auf Personen)
Staatsanwaltschaftsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1981)
Hauptverfahren
Strafgerichtliche Tätigkeit
(Geschäftsanfall und Form der Erledigung, bezogen auf Verfahren)
JustizgeschäftsstatistikEine statistische Erhebung, die jährlich die Geschäftstätigkeiten der Justizbehörden in Deutschland erfasst. in Strafsachen
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1959)
Strafgerichtliche Entscheidungen
(Aburteilungen, Verurteilung,
bezogen auf Personen)
Strafverfolgungsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1950)
Strafvollstreckung/ StrafvollzugRechtlich geregelte Inhaftierung und Resozialisierung von Straftätern zur Strafvollstreckung und Vorbereitung auf ein straffreies Leben in Freiheit.
Strafaussetzung zur Bewährung
(mit Unterstellung unter hauptamtlichen Bewährungshelfer)
(Erlass/Widerruf der Strafaussetzung, bezogen auf Probanden)
Bewährungshilfestatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1963)
Vollzug einer FreiheitsstrafeDie Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, bei der eine verurteilte Person für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert wird.
(Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten, Belegung, Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen)
Strafvollzugsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1961)
  • Staatsanwaltschaftsstatistik (StASt)
  • Justizgeschäftsstatistik
  • Strafverfolgungsstatistik (SVS)
  • Bewährungshilfestatistik
  • Strafvollzugsstatistik

Die fehlende Verbindung der Statistiken hat weitreichende Folgen für ihre Aussagekraft. Wird etwa ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt und ein Tatverdächtiger ermittelt, erscheint dieser Fall in der PKS als aufgeklärter Diebstahl. Im späteren Gerichtsverfahren kann sich jedoch herausstellen, dass der Sachverhalt anders zu bewerten ist – etwa als Raub oder sogar als unbegründeter Tatvorwurf. Eine nachträgliche Korrektur der PKS erfolgt in solchen Fällen nicht. Die PKS bildet damit den polizeilichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses ab, nicht das endgültige juristische Ergebnis.

Die verschiedenen Kriminalstatistiken lassen sich zudem nach ihrer Stellung im Strafverfahren unterscheiden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Input-Statistik, weil sie Fälle am Anfang des Strafverfahrens erfasst – nämlich zum Zeitpunkt der polizeilichen Bearbeitung. Statistiken der Gerichte oder des Strafvollzugs sind hingegen Output-Statistiken, weil sie das Ergebnis des Strafverfahrens dokumentieren.

Zwischen diesen beiden Ebenen können erhebliche Unterschiede bestehen. Viele polizeilich registrierte Straftaten führen beispielsweise nicht zu einer Verurteilung, weil Verfahren eingestellt werden oder sich Tatvorwürfe nicht bestätigen.

Kriminalstatistiken entlang des Strafverfahrens

Die verschiedenen Kriminalstatistiken in Deutschland beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Phasen des Strafverfahrens. Ein strafrechtlicher Vorgang kann daher im Laufe eines Verfahrens in mehreren Statistiken erscheinen.

Ein Beispiel: Wird ein Diebstahl angezeigt, erscheint dieser zunächst in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Gelangt der Fall anschließend zur Staatsanwaltschaft, wird er in der Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst. Kommt es zu einer Anklage und zu einem Urteil, erscheint der Fall später auch in der Strafverfolgungsstatistik. Wird eine Freiheitsstrafe verhängt, taucht der Täter zusätzlich in der Strafvollzugsstatistik auf.

Da diese Statistiken nicht systematisch miteinander verknüpft sind, lassen sich einzelne Fälle jedoch nicht ohne Weiteres über alle Verfahrensstufen hinweg verfolgen.

Polizeiliche Lagebilder

Neben der jährlich veröffentlichten PKS erstellt das Bundeskriminalamt zu ausgewählten Deliktsbereichen sogenannte Lagebilder. Sie betreffen vor allem Phänomene, bei denen ein besonderes öffentliches oder polizeiliches Interesse besteht, etwa Organisierte Kriminalität, Korruption oder GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen. gegen Polizeivollzugsbeamte. Die Bundeslagebilder basieren häufig ebenfalls auf PKS-Daten, enthalten aber zusätzlich Hintergrundinformationen, Entwicklungen und phänomenspezifische Einordnungen.

Hellfeld und Dunkelfeld

In der KriminologieKriminologie ist die interdisziplinäre Wissenschaft über Ursachen, Erscheinungsformen und gesellschaftliche Reaktionen auf normabweichendes Verhalten. Sie untersucht insbesondere Prozesse sozialer Kontrolle, rechtliche Rahmenbedingungen sowie individuelle und strukturelle Einflussfaktoren. ist häufig von der KriminalitätswirklichkeitDie Gesamtheit aller begangenen Straftaten, unabhängig davon, ob sie polizeilich erfasst werden oder unentdeckt bleiben. die Rede. Gemeint ist damit die Gesamtheit aller tatsächlich begangenen Straftaten – unabhängig davon, ob diese bekannt, angezeigt oder statistisch erfasst werden. Die PKS bildet davon nur einen Ausschnitt ab.

Die der Polizei bekannt gewordene und von ihr bearbeitete Kriminalität wird als HellfeldDer Teil der Kriminalität, der polizeilich bekannt und in Statistiken wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wird. bezeichnet. Dieses Hellfeld umfasst sowohl tatsächlich verfolgte Straftaten als auch Vorgänge, die zunächst polizeilich als Straftat behandelt werden, bei denen sich der Tatvorwurf später jedoch nicht bestätigt.

Polizeiliche Kriminalstatistik: Animation zur Verdeutlichung des absoluten bzw. relativen Dunkelfeldes
Absolutes, relatives DunkelfeldDas Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die nicht polizeilich bekannt oder statistisch erfasst werden. und offizielles Hellfeld der Kriminalität [eigene Darstellung in Anlehnung an: Pientka, 2014: 187)]. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bildet lediglich das Hellfeld ab.
Daneben existiert ein Dunkelfeld, das alle nicht bekannt gewordenen oder nicht registrierten Straftaten umfasst. Durch Opferbefragungen, Täterbefragungen oder andere crime surveys lässt sich ein Teil dieses Dunkelfeldes aufhellen. Dieser erforschte Teil wird als relatives Dunkelfeld bezeichnet. Ereignisse, die weder polizeilich registriert noch in Befragungen erfasst werden, verbleiben im absoluten Dunkelfeld.

In der Kriminologie werden vor allem zwei Formen der Dunkelfeldforschung unterschieden:

  • Opferbefragungen (Victim Surveys): Bevölkerungsbefragungen, bei denen Menschen nach eigenen Viktimisierungserfahrungen gefragt werden.
  • Selbstberichtsstudien (Self-Report Studies): Befragungen, in denen Personen anonym über eigene DelinquenzDelinquenz beschreibt die Neigung, strafbare Handlungen zu begehen. berichten.

Während Opferbefragungen vor allem Aufschluss über ViktimisierungDer Prozess der Opferwerdung durch eine Straftat oder ein anderes schädigendes Ereignis. geben, liefern Selbstberichtsstudien wichtige Hinweise auf Täterverhalten, das im Hellfeld der Polizei nicht sichtbar wird.

Wie groß Hell- und Dunkelfeld sind, hängt stark vom jeweiligen Delikt ab. Bei Kfz-Diebstahl oder Wohnungseinbruch ist das Hellfeld vergleichsweise groß, weil die Taten häufig angezeigt werden. Bei Beleidigungen, Drogenkonsum, Sexualdelikten oder Gewalt im Nahbereich ist das Dunkelfeld oft wesentlich größer. Die PKS bildet daher nicht die gesamte Kriminalitätswirklichkeit ab, sondern nur einen deliktspezifisch verzerrten Ausschnitt.

„Die PKS bietet somit kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.“ (BKA, PKS 2016)

Einflussfaktoren auf die Größe des Hellfeldes

AnzeigeverhaltenDas Anzeigeverhalten beschreibt die Bereitschaft von Opfern oder Zeugen, eine Straftat der Polizei zu melden. / Anzeigebereitschaft

Die ganz überwiegende Zahl der polizeilich bearbeiteten Fälle geht auf Anzeigen aus der Bevölkerung zurück. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil des Hellfeldes ist unmittelbare Folge proaktiver polizeilicher Ermittlungsarbeit. Dementsprechend ist das Anzeigeverhalten ein zentraler Einflussfaktor für die Entwicklung des Hellfeldes.

Ob ein Delikt angezeigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. spielen die Schadenshöhe, die Schwere der Rechtsgutsverletzung und das subjektiv empfundene Unrecht. Viele Beleidigungen, Nötigungen oder Körperverletzungen verbleiben vermutlich im Dunkelfeld, während der Diebstahl eines Pkw oder ein Wohnungseinbruch meist angezeigt werden. Bei Eigentumsdelikten ist dabei oft auch relevant, dass Versicherungsleistungen in der Regel nur bei vorheriger polizeilicher Anzeige gewährt werden.

Auch das Vertrauen in die Polizei beeinflusst die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige. Wer der Polizei geringe Erfolgsaussichten oder wenig Kompetenz zuschreibt, wird eine Anzeigenerstattung eher unterlassen. Dies gilt etwa bei Delikten wie Fahrraddiebstahl, bei denen viele Betroffene nicht mit einer Aufklärung rechnen.

Hinzu kommt, dass die Anzeigebereitschaft zwischen sozialen Gruppen und Milieus unterschiedlich ausgeprägt ist. Geflüchtete Menschen haben womöglich in ihren Herkunftsländern schlechte Erfahrungen mit Polizei und Sicherheitsbehörden gemacht und bringen der InstitutionInstitutionen sind dauerhaft verfestigte soziale Regelwerke und Organisationen, die gesellschaftlich relevantes Handeln strukturieren, stabilisieren und legitimieren. Polizei daher wenig Vertrauen entgegen. Ähnliches kann auf Menschen mit Migrationshintergrund zutreffen, die in Deutschland Erfahrungen mit Racial Profiling oder diskriminierenden Kontrollen gemacht haben. Auch in subkulturellen oder halbkriminellen Milieus ist von einer vergleichsweise geringen Anzeigebereitschaft auszugehen.

Polizeiliche Kontrollintensität

Die Zahl der in der PKS registrierten Delikte hängt nicht nur von der Anzeigenbereitschaft der Bevölkerung ab, sondern auch von der polizeilichen Kontrollintensität. Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Kontrolldelikte. Dabei handelt es sich um Delikte, die fast ausschließlich durch Kontrollen entdeckt werden und nur selten durch Opfer angezeigt werden.

Von besonderer Relevanz sind hier etwa Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, ausländerrechtliche Verstöße, Leistungserschleichung, Korruption oder Umweltvergehen. Den meisten Kontrolldelikten ist gemeinsam, dass kein klassisches Kriminalitätsopfer vorhanden ist oder die Polizei zuerst auf eine verdächtige Person trifft und erst infolge der Kontrolle ein Delikt registriert wird. Deshalb liegt die Aufklärungsquote in solchen Bereichen häufig nahe bei einhundert Prozent.

Wird die polizeiliche Kontrollintensität erhöht – etwa durch Schwerpunktkontrollen oder die Einrichtung einer SoKo –, steigt in der Regel auch die registrierte Kriminalität. Ob dies auf mehr tatsächliche Kriminalität oder lediglich auf eine Verschiebung von Delikten aus dem Dunkel- in das Hellfeld zurückgeht, bleibt häufig unklar.

Ein Beispiel verdeutlicht, wie polizeiliche Kontrollstrategien statistische Effekte erzeugen können: Angenommen, die Aufklärungsquote droht im Vergleich zum Vorjahr zu sinken. Die Polizeiführung entscheidet sich deshalb, zum Jahresende verstärkte Kontrollen in einer bekannten offenen Drogenszene durchzuführen.

Bei solchen Kontrollen wird häufig zunächst eine Person überprüft und erst im Anschluss ein Delikt festgestellt – etwa der Besitz illegaler BetäubungsmittelBetäubungsmittel sind Substanzen, die das zentrale Nervensystem beeinflussen und aufgrund ihrer Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen.. Jeder festgestellte Verstoß erscheint in der PKS als aufgeklärter Fall, da bereits ein Tatverdächtiger bekannt ist. Eine Serie solcher Kontrollen kann daher die Aufklärungsquote statistisch verbessern, ohne dass sich an der tatsächlichen Kriminalitätslage etwas geändert haben muss.

Das Beispiel zeigt, dass polizeiliche Schwerpunktsetzungen und Kontrollstrategien die Kriminalstatistik beeinflussen können. Veränderungen in der PKS müssen daher immer im Kontext polizeilicher Praxis interpretiert werden.

Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Auch die Darstellung statistischer Ergebnisse kann die Wahrnehmung von Kriminalität erheblich beeinflussen. Schon kleine Änderungen in der Skalierung oder grafischen Darstellung können Trends dramatischer erscheinen lassen, als sie tatsächlich sind. Ein Beispiel hierfür zeigt der Beitrag „Malen nach Zahlen – oder die suggestive Kraft grafischer Darstellungen statistischer Ergebnisse“, der anhand von Berichten des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt demonstriert, wie stark die visuelle Darstellung statistischer Daten die öffentliche Interpretation beeinflussen kann.

Lüchow-Dannenberg-SyndromDas Lüchow-Dannenberg-Syndrom beschreibt das Phänomen einer scheinbar steigenden Kriminalitätsrate, die jedoch primär auf eine erhöhte polizeiliche Kontrollintensität zurückzuführen ist und nicht zwingend auf eine tatsächliche Zunahme der Kriminalität hindeutet.
Als Lüchow-Dannenberg-Syndrom wird in der Kriminologie das Phänomen bezeichnet, dass eine besonders intensive polizeiliche Kontrolle in einer Region zu statistisch höheren Kriminalitätsraten führen kann – selbst dann, wenn dort nicht tatsächlich mehr Kriminalität begangen wird.

Der Begriff geht auf den niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg zurück, der während der Castor-Transporte regelmäßig durch eine außergewöhnlich hohe Polizeipräsenz geprägt war. Die intensive Kontrolle führte dazu, dass vergleichsweise viele Delikte registriert wurden, obwohl dies nicht zwingend auf eine höhere tatsächliche Kriminalitätsbelastung zurückzuführen war.

Das Beispiel verdeutlicht ein grundlegendes Problem der Kriminalstatistik: Je stärker kontrolliert wird, desto mehr Straftaten werden entdeckt. Statistische Unterschiede zwischen Regionen können daher teilweise auch Unterschiede in der polizeilichen Kontrollintensität widerspiegeln.

Änderungen bei der statistischen Erfassung

Veränderungen in der statistischen Erfassung schlagen sich unmittelbar in der Statistik nieder. Ein klassisches Beispiel ist die deutsche Wiedervereinigung. Seit 1993 wird eine gesamtdeutsche PKS erstellt. Wer Zeitreihen betrachtet, die vor 1993 beginnen, sieht daher zwangsläufig einen sprunghaften Anstieg – der aber nicht ohne Weiteres als echte Kriminalitätszunahme interpretiert werden darf.

Generell gilt: Die Aussagekraft einer Statistik hängt von der Zuverlässigkeit ihrer Erfassung ab. Fehler bei der Dateneingabe oder Unterschiede in der Erfassungspraxis können die Datenqualität beeinträchtigen und lassen sich im Nachhinein oft nur schwer korrigieren.

Änderungen des Strafrechts

Auch Strafrechtsänderungen beeinflussen die PKS. Wird ein Verhalten entkriminalisiert, sinkt die Zahl der registrierten Delikte – ohne dass sich deshalb zwingend die tatsächliche Sicherheitslage verändert hätte. Würde etwa CannabisCannabis ist eine psychoaktive Substanz, die aus den Blüten und Harzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa, Cannabis indica) gewonnen wird. Es zählt zu den am weitesten verbreiteten illegalen Drogen weltweit. legalisiert, ginge dies mit einem deutlichen Rückgang registrierter BtM-Delikte einher. Daraus zu schließen, Deutschland sei dadurch „sicherer“ geworden, wäre jedoch voreilig.

Umgekehrt führen neue Strafnormen oder Ausweitungen bestehender Tatbestände zu einem Anstieg registrierter Delikte. Ein Beispiel ist die Reform des Sexualstrafrechts nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016. Durch das Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 wurde § 177 StGB ausgeweitet. Ein sprunghafter Anstieg entsprechender Delikte in der PKS bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass plötzlich wesentlich mehr sexuelle Übergriffe begangen wurden; vielmehr werden nun auch zuvor nicht oder anders erfasste Handlungen unter diesem Tatbestand registriert.

Echte Kriminalitätsänderung

Natürlich bildet die PKS auch echte Veränderungen der Kriminalität ab. Wird in Deutschland tatsächlich mehr oder weniger beleidigt, gestohlen, geraubt oder betrogen, kann sich dies in der Statistik niederschlagen – vorausgesetzt, Anzeigeverhalten, Kontrollintensität und Erfassungsregeln bleiben weitgehend konstant. Genau diese Voraussetzung ist in der Praxis jedoch selten vollständig erfüllt.

Dunkelfeldforschung

Weil die PKS nur das Hellfeld erfasst, ist die Dunkelfeldforschung für die Kriminologie unverzichtbar. Sie versucht, nicht registrierte Viktimisierungen und Delinquenz sichtbar zu machen – etwa durch Opferbefragungen, Selbstberichtsstudien oder repräsentative Bevölkerungsumfragen.

In Deutschland war die Dunkelfeldforschung lange weniger institutionalisiert als etwa in den USA oder Großbritannien. Zahlreiche Forschungsprojekte beziehen sich stattdessen auf bestimmte Delikte, ausgewählte Opfer- oder Tätergruppen oder einzelne Städte und Bundesländer. Eine Übersicht über entsprechende Initiativen unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes findet sich auf der Webseite des BKA.

Ein prominentes Beispiel stellen die wiederholt durchgeführten Schülerbefragungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) dar. Dabei wurden Schülerinnen und Schüler zu eigener Täterschaft und zu erlebter Viktimisierung befragt. Solche Studien liefern wichtige Hinweise auf Delikte, die in der PKS nur teilweise oder gar nicht erscheinen.

Allerdings sind auch Dunkelfeldbefragungen mit methodischen Problemen verbunden. Dazu gehören insbesondere Erinnerungsfehler, soziale Erwünschtheit, Scham, Angst vor möglichen Konsequenzen, aber auch Übertreibungen oder Geltungsbedürfnisse. Dunkelfeldforschung verspricht daher kein perfektes Abbild der Kriminalitätswirklichkeit, ermöglicht aber eine wichtige Ergänzung zur Hellfeldstatistik der Polizei.

Fazit: Die PKS als unverzichtbare – aber begrenzte Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die wichtigste und umfassendste Kriminalstatistik in Deutschland. Sie liefert wertvolle Hinweise auf Entwicklungen der registrierten Kriminalität und bildet eine zentrale Datengrundlage für kriminologische Analysen, kriminalpolitische Debatten und polizeiliche Lagebewertungen.

Gleichzeitig ist ihre Aussagekraft begrenzt. Die PKS bildet ausschließlich das Hellfeld der Kriminalität ab – also jene Straftaten, die der Polizei bekannt werden und statistisch erfasst sind. Ein erheblicher Teil der tatsächlichen Kriminalität bleibt im Dunkelfeld verborgen.

Hinzu kommt, dass die PKS kein neutrales Abbild der Kriminalitätswirklichkeit ist. Sie ist das Ergebnis polizeilicher Arbeit, administrativer Erfassungspraktiken und politischer KommunikationKommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen, Bedeutungen und Symbolen zwischen Akteuren.. Die Statistik wird traditionell vom Innenministerium vorgestellt und ist damit auch Teil kriminalpolitischer Deutungsprozesse. Ihre Ergebnisse werden in öffentlichen Debatten daher häufig politisch interpretiert.

Darüber hinaus enthält die PKS strukturelle Unschärfen: Sie basiert auf Tatverdächtigen statt auf verurteilten Tätern, sie ist nicht systematisch mit anderen Justizstatistiken verknüpft, und sie bleibt abhängig von Faktoren wie Anzeigeverhalten, Kontrollintensität oder Änderungen des Strafrechts. Auch Fehler bei der statistischen Erfassung können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die PKS ist daher weder wertlos noch allwissend. Sie ist die beste verfügbare Kriminalstatistik für Deutschland – aber nur eine Annäherung an die tatsächliche Kriminalitätswirklichkeit. Eine fundierte Analyse von Kriminalität muss deshalb immer auch Dunkelfeldforschung, Opferbefragungen und weitere Datenquellen berücksichtigen.

Typische Fehlinterpretationen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird in öffentlichen Debatten häufig missverstanden oder überinterpretiert. Zu den häufigsten Fehlinterpretationen gehören:
  • „Die PKS zeigt die tatsächliche Kriminalität.“
    Tatsächlich erfasst die PKS nur das Hellfeld, also jene Straftaten, die der Polizei bekannt werden.
  • „Die PKS zählt Täter.“
    Die PKS zählt Tatverdächtige, nicht rechtskräftig verurteilte Täter.
  • „Mehr registrierte Kriminalität bedeutet automatisch mehr Kriminalität.“
    Ein Anstieg kann auch auf verändertes Anzeigeverhalten, intensivere Kontrollen oder neue Straftatbestände zurückzuführen sein.
  • „Eine hohe Aufklärungsquote bedeutet automatisch gute Polizeiarbeit.“
    Die Aufklärungsquote hängt stark von der Deliktstruktur ab. Bei Kontrolldelikten liegt sie häufig nahe bei 100 Prozent.
  • „Kriminalitätsstatistiken sind politisch neutral.“
    Die PKS ist Teil der kriminalpolitischen Kommunikation und wird traditionell vom Innenministerium vorgestellt. Ihre Interpretation ist daher häufig Gegenstand politischer Debatten.

Literaturverzeichnis und weiterführende Quellen

  • Heinz, W. (o.J.). Konstanzer Inventar. Online verfügbar unter: https://www.jura.uni-konstanz.de/ki/
  • Jehle, H.-J. (2019). Strafrechtspflege in Deutschland. Fakten und Zahlen (7. Aufl.). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg. Online verfügbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Strafrechtspflege_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=15
  • Pientka, M. (2014). Kriminalwissenschaften II. München: C.H. Beck.

Folgende Institutionen und Quellen informieren über die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland:

  • Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
    https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html
  • Bundeskriminalamt – Lagebilder
    https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html
  • Bundeskriminalamt – Periodischer Sicherheitsbericht
    https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PeriodischerSicherheitsbericht/periodischersicherheitsbericht_node.html
  • LKA NRW – Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
    https://polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik
  • Statistisches Bundesamt – Justiz auf einen Blick
    https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/ThemaRechtspflege.html

Podcasts

5 Minuten Kriminologie – Folge 3: Hell- und Dunkelfeld

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Kategorie: Kriminologie Tags: Anzeigeverhalten, Aufklärungsquote, Deutschland, Dunkelfeld, Dunkelfeldforschung, Hellfeld, Kontrolldelikte, Kriminalitätsquotienten, Kriminalitätsstatistiken, Kriminalitätswirklichkeit, Kriminalstatistik, Kriminologie, Lagebilder, PKS, Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Tatverdächtige

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    Ist dieser Schluss zulässig? Nehmen Sie Stellung zu dieser Aussage.
  • Was ist das Hell- bzw. absolute und relative Dunkelfeld?
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    Nennen Sie ein Beispiel für ein Kontrolldelikt.
  • Sie sollen die Kriminalitätsbelastung in Stadt A und Stadt B vergleichen. Welche Kriminalitätsquotienten stehen Ihnen hier zur Verfügung?

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SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

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