Kurzdefinition
Legitimität bezeichnet die Anerkennung einer sozialen oder politischen Ordnung, Institution oder Herrschaft als rechtmäßig und berechtigt.
Ausführliche Erklärung
Legitimität bezeichnet die Anerkennung einer sozialen oder politischen Ordnung, Institution oder Herrschaft als rechtmäßig und berechtigt. Eine Ordnung besitzt Legitimität, wenn ihre Geltung nicht ausschließlich auf Zwang oder der Durchsetzung von Interessen beruht, sondern von den Betroffenen zumindest in einem gewissen Maße als gerechtfertigt oder verbindlich anerkannt wird.
Legitimität ist insbesondere für die Analyse politischer Herrschaft von Bedeutung. Dauerhafte Herrschaft kann zwar durch Machtmittel und die Androhung von Sanktionen abgesichert werden, sie lässt sich jedoch leichter stabilisieren, wenn die bestehende Ordnung und die mit ihr verbundenen Institutionen als berechtigt anerkannt werden. Legitimität trägt damit dazu bei, dass Regeln auch dann befolgt werden, wenn ihre Einhaltung nicht unmittelbar überwacht oder erzwungen wird.
Die Grundlagen von Legitimität können unterschiedlich sein. Menschen können eine Ordnung beispielsweise aufgrund von Traditionen, religiösen oder moralischen Überzeugungen, demokratischen Verfahren, rechtlichen Regeln oder der wahrgenommenen Leistungsfähigkeit politischer Institutionen akzeptieren. Welche Begründungen als legitim gelten, ist historisch und gesellschaftlich wandelbar.
Legitimität ist von Legalität zu unterscheiden. Legalität bezeichnet die Übereinstimmung eines Handelns oder einer Entscheidung mit geltendem Recht. Eine Maßnahme kann daher legal sein und dennoch von Teilen der Gesellschaft als illegitim angesehen werden. Umgekehrt können Handlungen gesellschaftliche Zustimmung oder moralische Rechtfertigung erfahren, obwohl sie gegen geltendes Recht verstoßen. Rechtmäßigkeit im juristischen und Legitimität im sozialwissenschaftlichen Sinne sind deshalb nicht identisch.
Legitimität ist zudem keine unveränderliche Eigenschaft einer Institution. Sie kann entstehen, stabilisiert werden oder verloren gehen. Erfahrungen mit staatlichen Institutionen, politische Konflikte, gesellschaftliche Wertvorstellungen und die Wahrnehmung von Fairness, Gleichbehandlung und Leistungsfähigkeit können beeinflussen, in welchem Maße eine Ordnung oder Institution als legitim anerkannt wird.
Für moderne demokratische Gesellschaften ist Legitimität von besonderer Bedeutung, weil politische Herrschaft begründungs- und rechtfertigungsbedürftig ist. Wahlen, rechtsstaatliche Verfahren, Gewaltenteilung, Grundrechte und öffentliche politische Auseinandersetzungen gehören zu den Mechanismen, durch die politische Entscheidungen legitimiert, überprüft und kritisiert werden können.
Theoriebezug
Max Weber verbindet Legitimität eng mit seiner Theorie der Herrschaft. Herrschaft bezeichnet bei Weber die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden. Dauerhafte Herrschaftsordnungen stützen sich dabei typischerweise auf einen Legitimitätsglauben, durch den die bestehende Ordnung und der Anspruch der Herrschenden auf Gehorsam als gerechtfertigt erscheinen.
Weber unterscheidet idealtypisch drei Formen legitimer Herrschaft. Traditionale Herrschaft beruht auf dem Glauben an die Heiligkeit überlieferter Ordnungen und Autoritäten. Charismatische Herrschaft gründet auf der Zuschreibung außergewöhnlicher Eigenschaften an eine Person. Legal-rationale Herrschaft beruht dagegen auf dem Glauben an die Rechtmäßigkeit formal gesetzter Regeln und die Befugnis der durch diese Regeln eingesetzten Personen, Anordnungen zu treffen. Bürokratische Verwaltung bildet für Weber eine charakteristische Organisationsform legal-rationaler Herrschaft.
Neuere sozialwissenschaftliche Forschung untersucht Legitimität stärker als Ergebnis der Wahrnehmung und Bewertung konkreter Institutionen und Verfahren. Besonders einflussreich ist Tom R. Tylers Forschung zur Procedural Justice. Sie richtet den Blick darauf, wie die wahrgenommene Fairness staatlicher Entscheidungsverfahren die Akzeptanz von Institutionen und die Bereitschaft zur freiwilligen Befolgung von Regeln beeinflussen kann.
Für die Legitimität staatlicher Institutionen ist aus dieser Perspektive nicht allein entscheidend, ob eine Entscheidung für eine Person vorteilhaft ausfällt. Von Bedeutung ist auch, ob Verfahren als fair wahrgenommen werden, Betroffene ihre Perspektive einbringen können, Entscheidungen nachvollziehbar und unparteiisch erscheinen und staatliche Akteure ihnen mit Respekt begegnen. Legitimität wird damit auch in alltäglichen Interaktionen zwischen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern hergestellt oder beeinträchtigt.
Für die Kriminologie und Polizeiforschung ist Legitimität insbesondere für die Frage relevant, warum Menschen Gesetze befolgen und Entscheidungen von Polizei und Justiz akzeptieren. Die Forschung zur Procedural Justice untersucht, inwiefern faire und respektvolle Verfahren die wahrgenommene Legitimität staatlicher Institutionen stärken können. Polizeiliches Handeln ist dabei besonders bedeutsam, weil Bürgerinnen und Bürger dem Staat häufig unmittelbar in Begegnungen mit Polizeibediensteten gegenübertreten.
Legitimität eröffnet damit eine Perspektive auf soziale Kontrolle jenseits unmittelbaren Zwangs. Eine Rechtsordnung, die ausschließlich durch die Wahrscheinlichkeit von Entdeckung und Bestrafung stabilisiert würde, wäre in hohem Maße auf Überwachung und Sanktionen angewiesen. Werden Recht und die mit seiner Durchsetzung betrauten Institutionen dagegen als legitim wahrgenommen, kann Normbefolgung auch auf freiwilliger Anerkennung beruhen. Für die Kriminologie verbindet der Begriff daher Fragen der Herrschaft und sozialen Kontrolle mit Vertrauen, Verfahrensgerechtigkeit und der Akzeptanz staatlicher Institutionen.
Verwandte Begriffe
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