Definition
Als Schwarzmarkt wird ein Markt bezeichnet, auf dem Waren oder Dienstleistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften angeboten und nachgefragt werden. Dabei kann bereits der gehandelte Gegenstand verboten sein, etwa bei bestimmten illegalen Drogen. In anderen Fällen sind grundsätzlich legale Güter Gegenstand eines Schwarzmarktes, weil ihr Handel gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, vorgeschriebene Abgaben umgangen werden oder die Güter aus illegalen Quellen stammen.
Schwarzmärkte entstehen insbesondere dort, wo eine vorhandene Nachfrage nicht oder nicht vollständig über legale Märkte befriedigt werden kann. Ursachen können Verbote, staatliche Regulierung, Besteuerung, Rationierung oder eine außergewöhnliche Knappheit bestimmter Güter sein. Historisch gewannen Schwarzmärkte beispielsweise während und nach Kriegen besondere Bedeutung, wenn Lebensmittel, Treibstoff oder andere Güter des täglichen Bedarfs rationiert wurden. Schwarzmärkte sind daher nicht auf die organisierte Kriminalität beschränkt, sondern können unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen breite Bevölkerungsschichten einbeziehen.
Auf gegenwärtigen Schwarzmärkten werden sehr unterschiedliche Güter und Dienstleistungen gehandelt. Dazu können etwa illegale Drogen, Waffen, gestohlene Waren, gefälschte Produkte oder bestimmte Medikamente gehören. Auch Dienstleistungen können Bestandteil illegaler Märkte sein. Welche Märkte als illegal gelten und welche Handlungen strafbar sind, hängt dabei von der jeweiligen Rechtsordnung und ihrer Regulierung ab.
Schwarzmärkte funktionieren trotz ihrer Illegalität als Märkte: Angebot und Nachfrage, Preise, Konkurrenz und Knappheit spielen auch hier eine Rolle. Zugleich unterscheiden sie sich von legalen Märkten dadurch, dass ihre Akteure nur eingeschränkt auf staatlich garantierte Eigentumsrechte, Verträge und reguläre Möglichkeiten der Konfliktlösung zurückgreifen können. Vertrauen, persönliche Beziehungen, Reputation und informelle Regeln können deshalb besondere Bedeutung gewinnen. In bestimmten illegalen Märkten können zudem Gewalt oder die Androhung von Gewalt Funktionen übernehmen, die auf legalen Märkten durch rechtliche Institutionen und staatliche Durchsetzung abgesichert werden.
Der Begriff Schwarzmarkt ist von der umfassenderen Kategorie illegaler Märkte nicht immer trennscharf abzugrenzen. Während im allgemeinen Sprachgebrauch häufig von Schwarzmärkten gesprochen wird, untersucht die Kriminologie unterschiedliche illegale Märkte nach den jeweils gehandelten Gütern, beteiligten Akteuren, Organisationsformen und Formen staatlicher Regulierung. Ein illegaler Markt setzt dabei nicht notwendig eine hierarchisch organisierte kriminelle Organisation voraus. Er kann aus zahlreichen relativ unabhängig voneinander handelnden Akteuren bestehen.
Kriminologisch sind Schwarzmärkte besonders interessant, weil sie das Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und illegalen Märkten sichtbar machen. Verbote und Beschränkungen können den Handel mit einem Gut erschweren und reduzieren, zugleich aber ökonomische Anreize für illegale Anbieter schaffen. Die Struktur eines Schwarzmarktes ist daher nicht allein das Ergebnis kriminellen Handelns, sondern wird auch durch Nachfrage, rechtliche Regulierung, Strafverfolgung und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geprägt.
Film-/Serien-Beispiele

Lawless - Die Gesetzlosen (2012)
Lawless (2012) veranschaulicht am illegalen Alkoholhandel während der amerikanischen Prohibition die Entstehung und Organisation eines Schwarzmarktes. Der Film zeigt, wie eine weiterhin bestehende Nachfrage unter den Bedingungen eines gesetzlichen Verbots illegale Produktions- und Vertriebsstrukturen begünstigt und wie sich dabei wirtschaftliche Interessen, Gewalt, Korruption und staatliche Strafverfolgung miteinander verbinden.