Kurzdefinition
Eine strafrechtliche Maßnahme im Jugendstrafrecht, die Freiheitsentzug und Bewährung kombiniert, um erzieherische Wirkung zu verstärken.
Ausführliche Erklärung
Der Warnschussarrest ist eine Maßnahme des deutschen Jugendstrafrechts gemäß § 16a JGG. Er erlaubt es Gerichten, eine Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen und gleichzeitig einen kurzzeitigen Jugendarrest (maximal vier Wochen) anzuordnen. Ziel ist es, jugendlichen Straftätern durch den kurzzeitigen Freiheitsentzug die Konsequenzen ihres Handelns unmittelbar vor Augen zu führen und dadurch eine erzieherische Wirkung zu erzielen. Der Warnschussarrest wurde 2013 eingeführt und wird insbesondere bei erstmaligen, aber schwerwiegenden Delikten angewandt, bei denen der bloße Bewährungsbeschluss als nicht ausreichend erachtet wird.
Theoriebezug
- Jugendkriminalität
- Erziehungsgedanke
- Generalprävention