Ob Chillum, Joint oder App-gesteuerter Vaporizer – die Art und Weise, wie Cannabis konsumiert wird, ist weit mehr als eine rein technische Frage. Sie verrät etwas über die Person, ihre sozialen Beziehungen, kulturellen Vorlieben und den gesellschaftlichen Kontext. Der Konsum ist Ausdruck von Milieuzugehörigkeit, Gesundheitsbewusstsein oder ästhetischer Selbstinszenierung. Dieses Kapitel
Drogenpolitik
Cannabis auf Rezept – Ein Selbstversuch
Einleitung Die Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sollte den Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen. Zwar wurde die Entkriminalisierung umgesetzt, doch gleichzeitig entstand eine strukturelle Versorgungslücke: Die gesamte legale Beschaffung ruht bislang ausschließlich auf der ersten Säule des Gesetzes – dem Eigenanbau sowie den gemeinschaftlich organisierten Anbauvereinigungen. Beides
Cannabis in der Praxis: Das KCanG zwischen Regulierung, Kontrolle und Alltagsrealität
Kurzüberblick: Dieser Beitrag analysiert die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) seit April 2024. Themen sind u. a. die Ziele der Reform, rechtliche Änderungen, föderale Unterschiede, polizeiliche Kontrollpraxis, Ergebnisse des EKOCAN-Zwischenberichts, Versorgung durch Anbauvereinigungen und Medizinalcannabis sowie die Blockade der zweiten Säule mit lizenzierten Fachgeschäften. Der Text zeigt, wo Entkriminalisierung wirkt –
Harry J. Anslinger und die Erfindung des Drogenproblems
Die Gefährlichkeit von Drogen ergibt sich nicht allein aus ihren pharmakologischen Eigenschaften – sie ist auch ein soziales Konstrukt. Was als gefährlich, abweichend oder kriminell gilt, wird durch gesellschaftliche Deutungen, politische Interessen und moralische Kampagnen geprägt. Das zeigt kaum ein Beispiel so deutlich wie die Geschichte der Kriminalisierung von Cannabis.
Betäubungsmittelkriminalität
Betäubungsmittelkriminalität umfasst alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Zusammenhang mit Substanzen, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt sind. Dazu zählen Herstellung, Besitz, Handel, Einfuhr und weitere Delikte. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, allerdings ist dieser in den meisten Fällen mit Besitz verbunden, welcher wiederum strafrechtlich verfolgt wird. In Deutschland gelten



