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Cannabis auf Rezept – Ein Selbstversuch

14. November 2025 von Christian Wickert

Cannabis-Serie Teil 4 Titelbild

Einleitung

Die Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sollte den Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen. Zwar wurde die EntkriminalisierungDie Reduzierung oder Aufhebung strafrechtlicher Sanktionen für bestimmte Handlungen. umgesetzt, doch gleichzeitig entstand eine strukturelle Versorgungslücke: Die gesamte legale Beschaffung ruht bislang ausschließlich auf der ersten Säule des Gesetzes – dem Eigenanbau sowie den gemeinschaftlich organisierten Anbauvereinigungen. Beides ist jedoch für viele Menschen weder praktikabel noch verfügbar.

Die zweite Säule – wissenschaftlich begleitete Modellprojekte mit kommerziellen Fachgeschäften – ist politisch auf Eis gelegt. Damit fehlt genau jene regulierte Abgabestruktur, die eine echte Alternative zum Schwarzmarkt schaffen könnte. Wer nicht selbst anbauen kann oder keinen Zugang zu einer Anbauvereinigung hat, steht trotz Entkriminalisierung faktisch ohne legale Bezugsquelle da.

Parallel dazu hat sich jedoch ein anderer Weg etabliert: der Zugang über medizinisches CannabisCannabis ist eine psychoaktive Substanz, die aus den Blüten und Harzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa, Cannabis indica) gewonnen wird. Es zählt zu den am weitesten verbreiteten illegalen Drogen weltweit.. Telemedizinische Anbieter wie CannGo schließen damit eine Lücke, die das KCanG selbst hinterlässt. Sie sind umstritten – und zugleich für viele Konsument:innen die einzige realistische Option.

Die folgende Gesetzesänderung bildet den aktuellen politischen Rahmen:

Hintergrund: Änderungen beim Medizinalcannabisgesetz
Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, nach der Medizinalcannabis künftig nur noch nach persönlichem Arzt-Patient-Kontakt in der Praxis oder per Hausbesuch verschrieben werden darf. Telemedizinische Erstanamnesen sowie der Versand über Online-Apotheken werden ausgeschlossen. Anlass sind stark gestiegene Importe – von 19 auf rund 80 Tonnen im ersten Halbjahr 2025 – die laut Bundesregierung auf missbräuchliche Online-Verordnungen zurückgehen. Folgeverschreibungen bleiben möglich, sofern mindestens ein persönlicher Kontakt pro vier Quartale besteht. Während Bundesärztekammer und SPD die Pläne unterstützen, kritisiert Die Linke die Reform als unbegründet und warnt vor einer Stärkung des Schwarzmarkts.

Angeregt durch aktuelle Medienberichte und den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Frau Warken (s.o.) habe ich diesen Weg selbst getestet. Ziel war es, die praktische Umsetzung der neuen medizinischen Regelungen zu verstehen und herauszufinden, wie niedrigschwellig der Zugang tatsächlich ist. Die Wahl fiel – auch aufgrund positiver Nutzerberichte auf Reddit – auf die Plattform CannGo.

Mit diesem Beitrag möchte ich weder den Konsum von Cannabis fördern noch für CannGo werben. Ich habe keine Zahlungen oder sonstigen Vorteile erhalten; die Plattform war über mein Schreibprojekt nicht informiert.

Der Bestellprozess von medizinischem Cannabis

Screenshot: CannGo Startseite
Startseite der Plattform CannGo: Telemedizinischer Zugang zu medizinischem Cannabis

1. Registrierung und Identitätsprüfung

So beginnt der Prozess auf der Plattform:

CannGo-Registrierung
Registrierungsmaske zur Einrichtung eines Nutzerkontos

2. Kaution für die Behandlungsanfrage

Im nächsten Schritt ist eine Kaution in Höhe von 14,99 € zu leisten, die als Gebühr für die telemedizinische Behandlung gilt. Dieser Betrag wird bei jeder Bestellung bzw. erneuten Rezeptausstellung fällig.

Einmalige Gebühr für die Behandlung: 14,99 € pro Rezeptanfrage
Screenshot: Canngo Kosten für Behabdlungsanfrage 2
Bestätigung der Behandlungsgebühr vor dem nächsten Schritt

3. Dateneingabe und Behandlungsvertrag

Die medizinische Selbstauskunft erfolgt in mehreren Schritten:

Anamnese-Bogen
Abfrage von Beschwerden und bisherigen Therapieversuchen

Anschließend sind Nutzer:innen aufgefordert, Vorerkrankungen auszuschließen – darunter Schizophrenie, Suchterkrankungen, kardiologische Beschwerden, THC-/CBD-Allergien oder eine aktuelle Schwangerschaft.

Anamnesebogen 2
Bestimmte Angaben führen zur Ablehnung als Patient:in

Nach Abfrage regelmäßig eingenommener Medikamente folgt die Einschätzung der bisherigen Cannabis-Erfahrung:

Anamnesebogen 3
Abfrage bisheriger Erfahrungen mit Cannabis

Abschließend wählen Nutzer:innen zwischen oraler oder inhalativer Anwendung. Erst dann folgt die Auswahl konkreter Produkte.

Applikationsform
Wahl der Applikationsform

4. Auswahl der Einnahmeform und Produkte

Die Plattform fragt Einnahmeform, Strains und Wirkstoffgehalte ab. Die Angaben erscheinen später auf dem Rezept – können aber vor der Bestellung noch angepasst werden.

CannGo Produktauswahl
Auswahl bevorzugter Produkte: Einnahmeform, Strain, THC-/CBD-Gehalt
💡 Hinweis: Das Rezept enthält nicht die Angabe „Cannabis“, sondern Hersteller, Sorte, THC- und CBD-Gehalt im Detail.

5. Ärztliche Prüfung und Rezeptausstellung

Meine Angaben habe ich am 24.10. um 12:04 Uhr abgeschickt – das Rezept wurde um 13:21 Uhr ausgestellt. Eine Bearbeitungszeit von nur 77 Minuten.

Rezeptausstellung in 77 Minuten
E-Mail-Benachrichtigung über die Rezeptausstellung

6. Schwierigkeiten bei der Bestellung

Nach Ausstellung zeigte CannGo verfügbare Apotheken und Sorten. Die Bestellung verlief jedoch nicht reibungslos: Manche Sorten waren kurzfristig vergriffen, andere Apotheken akzeptierten Rezepte erst ab einer Mindestmenge von 5 g pro Sorte.

Der CannGo-Support konnte das Rezept anpassen – unklar bleibt, ob tatsächlich eine Rücksprache mit dem Arzt stattfand. Die Plattform trägt hier viel Verantwortung.

7. Bestellübersicht und Preise

Gewählte Sorten:

  • Demecan Craft Vert 25/1 – Blueberry Cookies (5 g à 6,44 €)
  • Enua 30/1 MMN CA – Marshmallow Man (5 g à 7,49 €)
  • Pedanios 31/1 PND-CA – Pink Diesel (5 g à 7,25 €)

Gesamtkosten: 113,85 € + 14,99 € Rezeptgebühr
= 8,59 € pro Gramm

Rechnung Cannabis
Rechnung für drei Sorten inklusive Versand

8. Lieferung

Der Versand erfolgte durch DHL – exakt eine Woche nach Bestellung.

Gelieferte Cannabisblüten
Die drei gelieferten Sorten in apothekenüblichen Originalgefäßen

Fazit

Der Zugang ist formal unkompliziert und technisch effizient, aber gespickt mit Hürden wie Mindestmengen, Sortenspezifikationen, Rezeptänderungen und Lieferengpässen. Trotzdem: Wer vorbereitet ist, kann innerhalb weniger Stunden ein Rezept erhalten.

Vor dem Hintergrund politischer Debatten wirkt diese reibungsarme Praxis fast absurd: Während eine „echte“ Legalisierung politisch blockiert wird, werden Modellprojekte verhindert – aber das Privatrezept ist in 77 Minuten verfügbar.

Fazit in einem Satz:
Zwischen Legalisierungsvermeidung und Rezeptfreigabe in 77 Minuten zeigt sich ein regulatorisches Paradoxon, das selbst Kafka zu absurd gewesen wäre.

Einordnung: Zwischen Coffeeshop, Regulierung und Versorgungslücke

Die politischen Vorbehalte gegen den raschen Zugang zu medizinischem Cannabis sind nicht unbegründet. Der Anamnesebogen ist so allgemein formuliert, dass nahezu jede:r eine passende Diagnose angeben kann. Insofern ist der Vorwurf, dass Ärzt:innen und Apotheken hier de facto die Rolle von Coffeeshops übernehmen, nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass der Ansatz funktioniert: Wer den legalen Weg über Telemedizin nutzt, kauft nicht im Schwarzmarkt. Genau dieses Ziel – die illegalen Strukturen auszutrocknen – wird hier zumindest teilweise erreicht. Hinzu kommt, dass die Hürden der Online-Rezeptausstellung zwar niedrig, aber nicht beliebig sind. Es braucht Zeit, Aufmerksamkeit, eine gewisse Ernsthaftigkeit und auch Geld. Für einen spontanen oder leichtfertigen Probierkonsum eignet sich dieses Modell daher kaum.

Und doch füllen die Telemedizin-Plattformen eine reale Versorgungslücke. Wer keinen eigenen Anbau betreiben kann oder will und keinen Zugang zu einer Anbauvereinigung hat, steht bislang ohne legale Bezugsquelle da. Die Möglichkeit, per Privatrezept an standardisierte, getestete und versteuerte Produkte zu kommen, ist aus Konsument:innensicht daher nicht nur attraktiv, sondern rational.

Der StaatDer Staat ist ein politisches Herrschaftsgebilde mit einem legitimen Gewaltmonopol über ein bestimmtes Territorium. profitiert ebenfalls: Mitarbeitende bei Plattformen wie CannGo, beim Versandhandel und in Apotheken zahlen Steuern – ebenso wie auf das Produkt selbst. Die Abgabe erfolgt nach vorherigem Identitätsnachweis, der in seiner Strenge den Zugang zu AlkoholEine psychoaktive Substanz, die als Genussmittel konsumiert wird und durch ihre berauschende Wirkung bekannt ist. Chemisch handelt es sich um Ethanol (C₂H₅OH). oder Zigaretten bei Weitem übertrifft. Hinzu kommt: Auch bei der Zustellung durch DHL ist ein verbindlicher Altersnachweis erforderlich. Produktsicherheit, Auswahlvielfalt und der Verzicht auf kriminelle Strukturen sprechen ebenfalls für dieses Modell.

Insgesamt ergibt sich eine Win-Win-Situation – zumindest dann, wenn man das Thema nicht durch die kulturpessimistische Brille der biertrinkenden CSU-Stammwählerschaft betrachtet.

Alle Teile der Cannabis-Serie:
1️⃣ Cannabis zwischen Heilmittel, Werkstoff und Kriminalisierung
2️⃣ Harry J. Anslinger und die Erfindung des Drogenproblems
3️⃣ Das KCanG in der Praxis – Regulierung, Kontrolle, Alltag
4️⃣ Cannabis auf Rezept – Ein Selbstversuch
5️⃣ Cannabis zwischen Konsumform, Subkultur und Popkultur

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Kategorie: Kriminologie, News Schlagworte: Anbauvereinigungen, Cannabis, Cannabisgesetz, Cannabisrezept, Cannabisversorgung, Drogenpolitik, Entkriminalisierung, Konsumcannabisgesetz KCanG, Medizinalcannabis, Schwarzmarkt, Telemedizin

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Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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