Einleitung Die Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sollte den Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen. Zwar wurde die Entkriminalisierung umgesetzt, doch gleichzeitig entstand eine strukturelle Versorgungslücke: Die gesamte legale Beschaffung ruht bislang ausschließlich auf der ersten Säule des Gesetzes – dem Eigenanbau sowie den gemeinschaftlich organisierten Anbauvereinigungen. Beides
Entkriminalisierung
Cannabis in der Praxis: Das KCanG zwischen Regulierung, Kontrolle und Alltagsrealität
Kurzüberblick: Dieser Beitrag analysiert die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) seit April 2024. Themen sind u. a. die Ziele der Reform, rechtliche Änderungen, föderale Unterschiede, polizeiliche Kontrollpraxis, Ergebnisse des EKOCAN-Zwischenberichts, Versorgung durch Anbauvereinigungen und Medizinalcannabis sowie die Blockade der zweiten Säule mit lizenzierten Fachgeschäften. Der Text zeigt, wo Entkriminalisierung wirkt –
Betäubungsmittelkriminalität
Betäubungsmittelkriminalität umfasst alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Zusammenhang mit Substanzen, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt sind. Dazu zählen Herstellung, Besitz, Handel, Einfuhr und weitere Delikte. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, allerdings ist dieser in den meisten Fällen mit Besitz verbunden, welcher wiederum strafrechtlich verfolgt wird. In Deutschland gelten
Kriminologie
Nachstehende Ausführungen in Anlehnungen an die Teilmodule HS 1.3.2: Kriminalitätsanalyse und polizeiliche Kriminalprävention sowie HS 2.1.2: Täter, Opfer und Prognosen Was ist Kriminologie? Kriminologie leitet sich ab von dem lateinischen Wort ‚crimen‘ (Verbrechen) und dem griechischen Wort ‚logos‘ (Lehre). Die „Erfindung“ des Begriffes Kriminologie (hier: criminologia) wird dem italienischen Gelehrten



