Glossarbegriff

Richter

Begriff & Konzept

Definition

Ein Richter ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, das im Namen des Staates Recht spricht. Im Strafverfahren besteht seine Aufgabe darin, die Hauptverhandlung zu leiten, Beweise zu erheben und zu würdigen sowie auf Grundlage des geltenden Rechts über Schuld oder Unschuld der angeklagten Person zu entscheiden. Richter gehören zur rechtsprechenden Gewalt (Judikative) und sind ausschließlich Recht und Gesetz unterworfen. Ihre Unabhängigkeit ist ein zentrales Merkmal des Rechtsstaats und soll gewährleisten, dass gerichtliche Entscheidungen frei von politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Einflussnahmen getroffen werden. Im deutschen Strafverfahren gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO). Richter entscheiden nicht nach starren Beweisregeln, sondern auf Grundlage ihrer Überzeugung, die sie aus der Gesamtheit der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise gewinnen. Bestehen unüberwindbare Zweifel, ist zugunsten der angeklagten Person zu entscheiden (in dubio pro reo). Richter übernehmen damit eine doppelte Funktion: Sie sollen Straftaten wirksam ahnden und zugleich die Grundrechte aller Verfahrensbeteiligten schützen.
Film- und Serienkanon

Film-/Serien-Beispiele