Glossarbegriff

Staatssicherheit

Begriff & Konzept

Definition

Staatssicherheit bezeichnet allgemein den Schutz eines Staates, seiner Institutionen und seiner politischen Ordnung vor Bedrohungen, die deren Bestand oder Funktionsfähigkeit gefährden können. Dazu können beispielsweise Spionage, Sabotage, Terrorismus, politisch motivierte Gewalt oder Bestrebungen gehören, die auf eine gewaltsame Beseitigung der bestehenden staatlichen Ordnung gerichtet sind.

Staatssicherheit ist kein einheitlich abgegrenztes Tätigkeitsfeld einer einzelnen Behörde. Je nach politischem und rechtlichem System können unterschiedliche Institutionen mit entsprechenden Aufgaben betraut sein. Dazu gehören insbesondere Nachrichtendienste, Polizeibehörden, militärische Einrichtungen und weitere Sicherheitsbehörden. Welche Befugnisse diese Institutionen besitzen und wie ihre Zuständigkeiten voneinander abgegrenzt werden, unterscheidet sich zwischen Staaten und historischen Perioden erheblich.

In demokratischen Rechtsstaaten steht der Schutz staatlicher und politischer Institutionen in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu individuellen Freiheitsrechten. Maßnahmen der Überwachung, Informationsgewinnung und Gefahrenabwehr können in Grundrechte eingreifen. Staatssicherheit ist deshalb nicht nur eine Frage der Effektivität staatlicher Sicherheitsorgane, sondern auch ihrer rechtlichen Begrenzung und demokratischen Kontrolle.

In autoritären und diktatorischen Herrschaftssystemen kann sich die Funktion staatlicher Sicherheitsorgane dagegen auf die Sicherung der bestehenden politischen Herrschaft und die Überwachung oder Verfolgung tatsächlicher und vermeintlicher politischer Gegner erstrecken. Der Schutz des Staates kann dabei mit dem Schutz einer Regierung, einer Partei oder einer herrschenden politischen Elite gleichgesetzt werden. Staatssicherheit kann unter solchen Bedingungen zu einem Instrument politischer Repression werden.

Im deutschen Sprachgebrauch besitzt der Begriff eine besondere historische Bedeutung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR, das umgangssprachlich als „Stasi“ bezeichnet wird. Das MfS war Nachrichtendienst und Geheimpolizei der DDR und verfügte über ein umfangreiches System der Überwachung und Informationsgewinnung. Die historische Verwendung des Begriffs „Staatssicherheit“ für diese Institution darf jedoch nicht mit dem allgemeinen Begriff der Staatssicherheit gleichgesetzt werden.

Sozialwissenschaftlich ist Staatssicherheit insbesondere für die Untersuchung des Verhältnisses von Staat, Herrschaft, Sicherheit und Freiheit relevant. Die zentrale Frage lautet dabei nicht nur, vor welchen Gefahren ein Staat geschützt werden soll, sondern auch, wer eine Bedrohung definiert, welche Mittel zu ihrer Abwehr als legitim gelten und welchen rechtlichen und politischen Kontrollen die damit ausgestatteten Institutionen unterliegen.

Film- und Serienkanon

Film-/Serien-Beispiele

Das Leben der Anderen (2006)

Das Leben der Anderen (2006) zeigt am Beispiel des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, wie der Anspruch auf Schutz der politischen Ordnung mit umfassender Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung verbunden werden kann. Der Film veranschaulicht insbesondere die Auflösung der Grenze zwischen dem Schutz des Staates und der Sicherung politischer Herrschaft in einem autoritären System.