Definition
Der Begriff “Asylbewerber” bezeichnet Menschen, die in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung suchen und dafür einen Antrag auf Asyl stellen. Das Verfahren ist in Deutschland im Asylgesetz (AsylG) geregelt. Während des Asylverfahrens wird geprüft, ob die Person nach der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Grundgesetz oder der EU-Qualifikationsrichtlinie als Flüchtling anerkannt wird. Der Status des Asylbewerbers endet mit der Entscheidung über den Antrag: Entweder wird Asyl gewährt (Asylberechtigter), subsidiärer Schutz zuerkannt oder der Antrag wird abgelehnt, was zu einer möglichen Abschiebung führen kann.
Asylbewerber:innen haben während des laufenden Verfahrens eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Leistungen. Die Unterbringung erfolgt häufig in Gemeinschaftsunterkünften.