Kurzdefinition
Spezialprävention bezeichnet ein strafrechtliches Konzept, das darauf abzielt, den Täter durch Bestrafung von weiteren Straftaten abzuhalten und seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
Ausführliche Erklärung
Die Spezialprävention richtet sich im Gegensatz zur Generalprävention nicht an die Allgemeinheit, sondern gezielt an den Straftäter. Ihr Ziel ist es, die Rückfallwahrscheinlichkeit zu minimieren und die Reintegration in die Gesellschaft zu unterstützen. Die Spezialprävention umfasst drei zentrale Aspekte:
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Negative Spezialprävention:
Die Androhung und Vollstreckung von Strafe soll den Täter abschrecken und zukünftige Straftaten verhindern.
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Positive Spezialprävention:
Durch Resozialisierung und Wiedereingliederungsmaßnahmen soll der Täter in das gesellschaftliche Leben zurückgeführt werden. Hier spielen Programme zur sozialen Reintegration, Therapieansätze und Bildungsangebote eine zentrale Rolle.
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Inkapazitation:
Im Fall besonders schwerer Straftaten dient die Inhaftierung auch dazu, den Täter physisch daran zu hindern, weitere Delikte zu begehen.
Anwendungsbeispiele:
- Bewährungsauflagen
- Therapieauflagen (z. B. Drogentherapie, Anti-Aggressions-Training)
- Resozialisierungsprogramme im Strafvollzug
Die Spezialprävention bildet neben der Generalprävention eine der zentralen Legitimationen für Strafrecht und Strafvollzug. Während die Generalprävention auf die Abschreckung der Gesellschaft abzielt, konzentriert sich die Spezialprävention auf die Veränderung des Verhaltens des einzelnen Täters.
Theoriebezug
- Soziale Kontrolle
- Resozialisierungstheorien
- Labeling Approach
- Rückfallprävention