Kurzdefinition
Rechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und die Grundrechte der Bürger schützt.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Rechtsstaatlichkeit verweist auf die grundlegende Verfassung eines demokratischen Staates, in dem Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns, unabhängige Gerichte, Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz gewährleistet sind. Kein Staat darf willkürlich agieren, sondern muss sich in seinem Handeln durch formelle Gesetze legitimieren und kontrollieren lassen.
Ein zentraler Aspekt ist das Prinzip „nulla poena sine lege“ – keine Strafe ohne Gesetz. Der Rechtsstaat steht damit in enger Verbindung zum liberalen Rechtsverständnis der Aufklärung (z. B. Montesquieu, Beccaria) und bildet die Grundlage für demokratische Gesellschaften.
In der Kriminologie ist Rechtsstaatlichkeit besonders im Bereich der Strafgesetzgebung, der Polizeiforschung sowie der Diskussion um Prävention, Überwachung und Bürgerrechte von zentraler Bedeutung. In autoritären Regimen ist die Rechtsstaatlichkeit häufig eingeschränkt oder aufgehoben.
Theoriebezug
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Aufklärung (Beccaria, Montesquieu)
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Liberale Staatstheorie
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Kritische Kriminologie (rechtsstaatliche Kritik an Kontrolle und Überwachung)