Die Kritische Kriminologie (auch: Radikale Kriminologie oder engl. New Criminology) ist eine in den 1960er entstandene Richtung der Kriminologie, die sich von einer traditionellen, ätiologischen Kriminologie abgrenzt.
Die Ursprünge der Kritischen Kriminologie
Die im ausgehenden 18. Jahrhundert entstandenen Kriminologie ist geprägt von der Vorstellung, dass Kriminalität ein sozial dysfunktionales Phänomen ist. Die Ursache von Verbrechen wird in der individuellen Konstitution des Verbrechers gesucht und zumeist auf biologische oder psychologische Ursachen zurückgeführt. Besonders deutlich wird diese Perspektive bei der anthropogenetischen Kriminalitätstheorie von Cesare Lombroso, nach der ein Verbrecher biologisch determiniert ist. Aber auch andere – zeitgenössische – Theorien gehen von grundsätzlichen Unterschieden zwischen Menschen, die Verbrechen begehen und Menschen, die keine Verbrechen begehen, aus.
Ein Vorreiter der Kritischen Kriminologie ist der US-amerikanische Soziologe David Matza, der sich in seinem Werk „Delinquency and Drift“ (1964) gegen die Auffassung stellt, dass kriminelle Jugendlichen zwangsläufig in einer ständigen Abweichung von der Gesellschaft verharren würden, sondern eher in einem Zustand des „Drifts“ zwischen konventionellen Werten und kriminellem Verhalten. Gemeinsam mit seinem Kollegen Gresham Sykes argumentiert Matza, dass abweichende Jugendliche bestimmte Techniken der Neutralisierung (1958) nutzen, um ihre abweichenden Handlungen zu rationalisieren und mit ihren eigenen moralischen Vorstellungen in Einklang zu bringen. Diese Neutralisierungstechniken ermöglichen es den Jugendlichen, trotz abweichenden Verhaltens ein positives Selbstbild aufrechtzuerhalten und eine gewisse Kontinuität zwischen konventionellen und abweichenden Normen herzustellen.
Der Chicagoer Soziologe Howard S. Becker legte 1963 mit seiner Studie zu „Außenseitern“ (Outsiders) eine Grundlegung für eine Theorie vor, die heute als Etikettierungs- oder Labelling-Ansatz bekannt ist.
1973 veröffentlichten die drei britischen Soziologen und Kriminologen Jock Young, Ian Taylor und Paul Walton ihr Buch „The New Criminology“, in dem sie eine radikale Neubewertung der traditionellen kriminologischen Ansätze fordern. Die Autoren betonen die Bedeutung sozialer und ökonomischer Faktoren bei der Entstehung von Kriminalität, kritisieren die traditionelle Kriminologie für ihre Vernachlässigung dieser Faktoren und fordern eine kritische Überprüfung von Kriminalpolitik und Strafjustiz im Kontext sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Machtverhältnisse (siehe hierzu auch: Walton, Taylor & Young, 1975).
Die herkömmliche Kriminologie steht unter Ideologieverdacht, insoweit sie täterorientiert ist, mit dem vom Strafrecht vorgegebenen Kriminalitätsbegriff arbeitet und Kriminalität als abnormal und pathologisch begreift. Die Täterorientierung stellt sich dar als Überbetonung individualpsychologischer und psychiatrischer Erklärungen von Kriminalität. Sie führt damit zur Ausblendung der sozialen Reaktionen aus dem Erklärungszusammenhang der Kriminalität. Damit verstellt die täterorientierte Kriminologie den Blick auf die selektiven Mechanismen im gesamten Prozeß der faktischen Kriminalisierung.
(Arbeitskreis Junger Kriminologen, 1974, S. 7)
Traditionelle vs. Kritische Kriminologie
Aspekt | Traditionelle Kriminologie | Kritische Kriminologie |
---|---|---|
Ursachen von Kriminalität | Individuelle Merkmale Psychologische Faktoren Soziale Strukturen | Soziale Ungleichheit Machtverhältnisse Gesellschaftliche Zustände |
Gesellschaftliche Kontrolle | Betonung der Effektivität von Strafen und Kontrollmaßnahmen Fokus auf Täterschaft | Kritische Analyse von Strafjustiz und Polizei als Instrumente sozialer Kontrolle Betonung der Opferperspektive |
Opferperspektive | Weniger Betonung auf Opfersicht | Betonung der Perspektive der Opfer Analyse sozialer Strukturen, die zu Opferschaft führen können |
Gesellschaftliche Veränderung | Fokus auf Verwaltung von Kriminalität und Prävention Begrenzte Betonung auf soziale Veränderung | Streben nach gesellschaftlicher Veränderung und sozialer Gerechtigkeit Kritische Reflexion über bestehende Normen und Strukturen |
Interdisziplinäre Ansätze | Hauptsächlich aus kriminologischer und strafrechtlicher Sicht Weniger Interdisziplinarität | Nutzt Erkenntnisse aus verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen |
Forschungsmethoden | Häufig quantitative Methoden wie Umfragen und Statistiken | Nutzt eine Vielfalt von qualitativen und quantitativen Methoden Ethnografische Ansätze, Fallstudien etc. |
Individueller Positivismus | Soziologischer Positivismus |
---|---|
Verbrechen ist die Folge individueller Anomalien oder Pathologien | Verbrechen wird durch soziale Pathologie verursacht |
Kriminalität wird als Folge biologischer, psychiatrischer Störungen, Persönlichkeitsdefizite oder Ergebnis einer Lernschwächen verstanden | Kriminalität wird als Produkt dysfunktionaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Bedingungen verstanden |
Das Verhalten wird bestimmt durch genetische oder persönliche Faktoren | Das Verhalten wird bestimmt durch soziale Bedingungen und Strukturen |
Verbrechen stellt eine Verletzung des moralischen Konsens dar, der bestimmend für gesetzliche Regelungen ist. | Verbrechen stellt einen Verstoß gegen ein kollektives Gewissen dar |
Kriminalität variiert je nach Temperament, Persönlichkeit und Grad der "angemessenen" Sozialisation | Kriminalität ist von Region zu Region unterschiedlich, je nach wirtschaftlichem und politischem Milieu |
Verbrecher können durch Medizin, Therapie und Resozialisierung behandelt und der Großteil somit geheilt werden | Kriminalität kann durch soziale Reformprogramme angegangen, aber niemals vollständig beseitigt werden |
Kriminalität ist ein abnormaler individueller Zustand | Kriminalität ist eine normale soziale Tatsache, erst bestimmte Kriminalitätsraten erweisen sich als dysfunktional |
Warum wir eine Kritische Kriminologie brauchen
Die Kritische Kriminologie hinterfragt gesellschaftliche Machtverhältnisse und kritisiert Zustände sozialer, struktureller Ungleichheit. Daher ist die kritische Kriminologie auch eine herrschaftskritische Kriminologie, die bestehende Machtverhältnisse hinterfragt. In diesem Kontext spielt der Begriff der „Kriminalität der Mächtigen“ eine herausragende Rolle. Mit dem Begriff werden illegale oder unethische Handlungsweise von Personen oder Gruppen bezeichnet, die in Machtpositionen agieren, sei es in der Regierung, in Unternehmen oder anderen einflussreichen Institutionen. Diese Akteure nutzen ihre Position und ihren Einfluss, um kriminelle Handlungen zu begehen oder Gesetze zu umgehen, ohne dabei angemessen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Im Gegensatz dazu bezieht sich die traditionelle Kriminologie oft auf die Kriminalität von Einzelpersonen mit geringerem sozialen Status, wie beispielsweise Straßenkriminalität.
Erforschung und Kontrolle der Kriminalität der Mächtigen
Ein wichtiger Aspekt der „Kriminalität der Mächtigen“ ist die Staatskriminalität, die sich auf kriminelles Verhalten von Regierungsvertretern oder staatlichen Institutionen bezieht. Staatskriminalität kann in verschiedenen Formen auftreten und hat oft schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Menschenrechte. Einige Beispiele für Staatskriminalität sind:
- Korruption: Staatsbedienstete können ihre Machtposition missbrauchen, um Bestechungsgelder anzunehmen, Aufträge zu vergeben oder Gesetze zu umgehen. Korruption untergräbt die Integrität von Regierungsstrukturen und behindert die wirtschaftliche Entwicklung.
- Menschenrechtsverletzungen: Staaten können Menschenrechtsverletzungen begehen, wie Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen von Personen oder willkürliche Inhaftierungen. Diese Verstöße gegen die Menschenwürde werden oft begangen, um politische Gegner zu unterdrücken oder Kontrolle zu erlangen.
- Kriegsverbrechen: In bewaffneten Konflikten können staatliche Institutionen oder ihre Vertreter Kriegsverbrechen wie vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten, sexuelle Gewalt oder Zwangsvertreibungen begehen.
- Missbrauch von Überwachung und Datenschutz: Staaten können ihre Überwachungskapazitäten missbrauchen, um unangemessen in die Privatsphäre der Bürger einzudringen und politische Aktivisten oder Journalisten zu überwachen.
- Umweltkriminalität: Staaten können Umweltschutzvorschriften missachten oder durch unverantwortliche Industriepolitik zur Umweltverschmutzung beitragen.
- Wirtschaftskriminalität: Staaten können in illegale Wirtschaftsaktivitäten verwickelt sein, wie Geldwäsche, Schmuggel oder unlautere Geschäftspraktiken.
Es existieren zahlreiche Beispiele für Kriminalität der Mächtigen bzw. Staatskriminalität im internationalen aber auch im deutschen Kontext.
- Watergate-Skandal (1972): In den USA brach eine Gruppe von Einbrechern in das Hauptquartier der Demokratischen Partei ein, um Abhörgeräte zu installieren. Die Ermittlungen deckten auf, dass Mitarbeiter der Regierung von Präsident Richard Nixon in den Einbruch verwickelt waren und versuchten, die Untersuchungen zu behindern. Nixon trat schließlich zurück, um einer Amtsenthebung zu entgehen. [siehe hier ausführlich zum Watergate-Skandal]
- Iran-Contra-Affäre (1980er Jahre): Während der Reagan-Regierung unterstützte die US-Regierung heimlich die Contras in Nicaragua, die gegen die sandinistische Regierung kämpften. Der Verkauf von Waffen an den Iran wurde genutzt, um die Contras zu finanzieren. Dies verstieß gegen Gesetze des Kongresses und führte zu Kontroversen und Untersuchungen. Im Zuge der politischen Aufarbeitung wurde später bekannt, dass die Contras mit Duldung der CIA mehrere Tonnen Kokain in die USA geschmuggelt haben. Das Geld aus den Drogengeschäften wurde für den Kampf gegen den sozialistischen Gegner in Nicaragua eingesetzt. [siehe hier ausführlich zur Iran-Contra-Affäre]
- Apartheid in Südafrika (1948-1994): Die südafrikanische Regierung führte ein rassistisches System der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Diskriminierung gegen die nicht-weiße Bevölkerung ein. Dies führte zu schweren Menschenrechtsverletzungen, staatlich geförderten Gewalttaten und unzähligen Verletzungen der Menschenrechte. [siehe ausführlich zur Apartheid in Südafrika]
- Guatemala: Staatsgewalt und Menschenrechtsverletzungen (1954-1996): Während des Guatemaltekischen Bürgerkriegs beging die Regierung zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, einschließlich gewaltsamer Vertreibungen, Folter, Verschwindenlassen und Massakern. [siehe ausführlich zum Guatemaltekischer Bürgerkrieg]
- Unterdrückung von Uiguren in China: China wird beschuldigt, eine massive Verfolgungskampagne gegen die uigurische muslimische Minderheit zu führen. Berichte deuten auf Masseninternierung, Zwangsarbeit, kulturelle Unterdrückung und Folter hin. [siehe hier Bericht zu den sog. „Xinjiang Police Files“]
- Brasilien: Amazonas-Regenwald und Umweltkriminalität: Die brasilianische Regierung sah sich Vorwürfen der Untätigkeit und des mangelnden Schutzes des Amazonas-Regenwaldes gegenüber. Rodung, Brandrodung und illegale Abholzung für wirtschaftliche Interessen haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und indigene Gemeinschaften. [siehe hier Bericht zur Abholzung des Regenwaldes in Brasilien]
Diese Beispiele veranschaulichen, wie Regierungen und mächtige Institutionen in der Vergangenheit und Gegenwart in kriminelles Verhalten verwickelt sein können. Die Auseinandersetzung mit Staatskriminalität erfordert eine starke Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und eine Justiz, die die Rechte und die Verantwortlichkeit der Regierenden überwacht. Nur so können Verletzungen der Menschenrechte verhindert und die Rechenschaftspflicht für Mächtige sichergestellt werden. Aber nicht nur im internationalen Kontext ist die Kriminalität der Mächtigen relevant. Auch in Deutschland existieren unzählige Beispiele dafür, z.B.:
- NSU-Mordserie: Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine rechtsextreme Terrorzelle, die zwischen 2000 und 2007 zehn Morde an Menschen mit Migrationshintergrund und eine Mord an einer deutschen Polizistin verübte. Obwohl der NSU von Sicherheitsbehörden überwacht wurde, konnten sie ihre Verbrechen jahrelang ungehindert begehen. Die Ermittlungen wurden teilweise durch Pannen und mögliche Vertuschungen innerhalb der Sicherheitsbehörden behindert.
- Stasi-Überwachung in der DDR: Während der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nutzte das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) systematisch Überwachung, Bespitzelung und Repression gegen politische Gegner und Regimekritiker. Millionen von Menschen wurden ausspioniert, ihre Kommunikation abgehört und ihre politischen Aktivitäten behindert.
- Cum-Ex-Skandal: Der Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der deutschen Geschichte. Banken und Investoren nutzten eine Gesetzeslücke aus, um sich mehrfach Steuerrückerstattungen auf Kapitalerträge zu erschleichen, die sie nie bezahlt hatten. Dadurch entstand dem deutschen Staat ein Milliardenschaden.
- Verstrickung von VW im Abgas-Skandal: Der Abgas-Skandal bei Volkswagen, auch bekannt als „Dieselgate“, kam 2015 ans Licht. VW manipulierte die Abgaswerte seiner Dieselautos, um die Emissionsgrenzwerte zu umgehen. Die Unternehmensleitung und Top-Manager waren in die Vertuschung der illegalen Praktiken verwickelt.
- Rechtsextreme Netzwerke in Sicherheitsbehörden: Es gibt immer wieder Berichte über rechtsextreme Netzwerke und Strukturen innerhalb einiger deutscher Sicherheitsbehörden, wie der Polizei und dem Militär. Diese Netzwerke könnten rassistische und extremistische Aktivitäten begünstigen und könnten die Aufklärung rechtsextremer Straftaten behindern.
Die Kritische Kriminologie ist ein breites und interdisziplinäres Forschungsfeld, das viele namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hervorgebracht hat. Diese Forscherinnen und Forscher haben einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung kritischer Perspektiven in der Kriminologie geleistet. Hier sind einige bekannte kritische Kriminologinnen und Kriminologen:
- Michel Foucault (1926-1984): Der französische Philosoph und Soziologe ist einer der einflussreichsten Denker im Bereich der Kritischen Kriminologie. In seinem Werk „Überwachen und Strafen“ analysierte er die Entstehung und Entwicklung des modernen Strafsystems und betonte die Machtstrukturen hinter dem Recht und der Kriminalisierung.
- Stanley Cohen (1942-2013): Der britische Soziologe prägte den Begriff „Moral Panik“ und untersuchte die sozialen und politischen Reaktionen auf vermeintliche Bedrohungen und Kriminalität. Er setzte sich auch mit Fragen der Staatskriminalität und Menschenrechtsverletzungen auseinander.
- Richard Quinney ( 1934):* Ein amerikanischer Kriminologe, der als einer der Begründer der Kritischen Kriminologie gilt. Er betonte die Bedeutung von Kapitalismus und sozialer Ungleichheit bei der Entstehung von Kriminalität und kritisierte das bestehende Strafsystem.
- David Garland ( 1955):* Ein britisch-amerikanischer Soziologe, der sich mit der sozialen Kontrolle, dem Strafrecht und dem Strafvollzug befasst. Er hat die Beziehung zwischen Kriminalität und Kultur sowie die Auswirkungen von Strafen auf die Gesellschaft untersucht.
- Angela Y. Davis ( 1944):* Eine amerikanische Soziologin, Aktivistin und Autorin, die sich mit Themen wie Rassismus, Kriminalisierung von Armut, Gefängnissen und sozialer Gerechtigkeit auseinandergesetzt hat.
- Jock Young (1942-2013): Ein britischer Kriminologe, der sich mit kritischen Ansätzen zur Kriminalität und Sozialkontrolle befasst hat. Er hat sich auch mit Themen wie Drogenkriminalität und sozialer Ausschließung beschäftigt.
Diese Liste ist natürlich nicht abschließend, da die Kritische Kriminologie ein breites Forschungsfeld ist und viele andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenfalls einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben. Die Ideen und Forschungen dieser Denkerinnen und Denker haben dazu beigetragen, traditionelle Sichtweisen auf Kriminalität und Strafjustiz zu hinterfragen und alternative Perspektiven zu entwickeln, die soziale Gerechtigkeit und menschenwürdige Bedingungen in den Fokus rücken.
Weiterführende Informationen
- Arbeitskreis Junger Kriminologen (1974) Kritische Kriminologie. Positionen, Kontroversen und Perspektiven. Juventa.
- Kreissl, R. (1996). Was ist kritisch an der kritischen Kriminologie? In: K.-D. Bussmann & R. Kreissl (Hrsg.) Kritische Kriminologie im Diskurs. Theorien, Analysen, Positionen. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 19-43.
- Sack, F. (1972). Definition von Kriminalität als politisches Handeln: der labeling approach. Kriminologisches Journal, 1: 3-31.
- Sack, F. & König, R. (Hrsg.) (1968). Kriminalsoziologie. Akademische Verlagsgesellschaft.
- Schlepper, C.; Wehrheim, J. (Hrsg.) (2017). Schlüsselwerke der Kritischen Kriminologie. Weinheim/ Basel: Beltz Juventa.
- Sykes, G. M. & Matza, D. (1958). Techniques of Neutralization: A theory of Delinquency. In: American Sociological Review, 22, S.664-670.
- Taylor, I.; Walton, P. & Young, J. (1973). The New Criminology. London: Routledge und Kegan Paul.
- Taylor, I.; Walton, P. & Young, J. (Hrsg.). (1975). Critcal Criminology. London, Boston: Routledge und Kegan Paul.
- Die britische Open University bietet auf ihrer Webseite einen kostenlosen e-Learning Kurs zur kritischen Kriminologie an: Introduction to critical criminology
- Kriminologisches Journal (KrimJ)