Kurzdefinition
Gewaltenteilung bezeichnet die Aufteilung staatlicher Macht in voneinander unabhängige Bereiche, um Machtkonzentration und Machtmissbrauch zu verhindern.
Ausführliche Erklärung
Die klassische Gewaltenteilung unterscheidet zwischen Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung). Ziel ist es, staatliche Macht zu begrenzen, Kontrolle zu gewährleisten und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Moderne Demokratien erweitern diesen Ansatz oft um zusätzliche Formen institutioneller Kontrolle, etwa Verfassungsgerichte, zentrale Aufsichtsbehörden oder Medien als „vierte Gewalt“. Durch gegenseitige Kontrolle (Checks and Balances) sollen Willkürakte und politische Dominanz einzelner Akteure verhindert werden.
Theoriebezug
Wichtige Bezüge bestehen zu Montesquieu, liberaler Demokratietheorie, Rechtsstaatlichkeit und moderner politischer Systemanalyse.