Einleitung
Polizistin oder Polizist zu werden, ist für viele junge Menschen ein Traumberuf. Die PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten. bietet einen sicheren Arbeitsplatz, ein bezahltes Studium, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und die Chance, eine gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe zu übernehmen.
Gleichzeitig prägen Fernsehserien, Filme, soziale Medien und die Nachwuchswerbung der Polizeibehörden ein Bild des Berufs, das mit dem späteren Alltag nur teilweise übereinstimmt. Spezialeinsatzkommandos, Diensthundestaffeln, Hubschraubereinsätze und spektakuläre Festnahmen gehören tatsächlich zur Polizei. Sie bestimmen jedoch nur für einen sehr kleinen Teil der Beschäftigten den Berufsalltag.
Für die meisten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind Streifendienst, Verkehrsunfälle, Ruhestörungen, häusliche GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen., Strafanzeigen, Vernehmungen, Kontrollen, Objektschutz und umfangreiche Schreibarbeit sehr viel prägender. Hinzu kommen Schichtdienst, rechtliche Verantwortung und der Umgang mit Menschen in schwierigen, mitunter gefährlichen oder emotional belastenden Situationen.
Dieser Beitrag erklärt, welche Wege in den Polizeiberuf führen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren und Polizeistudium erwartet. Vor allem soll er aber bei einer noch wichtigeren Frage helfen: Passt der Polizeiberuf tatsächlich zu mir?
Der Polizeiberuf in einem Satz
Der Polizeiberuf ist weder der Action-Beruf aus Fernsehserien noch ein gewöhnlicher Bürojob. Er verbindet wissenschaftliches Arbeiten, rechtliche Verantwortung, Teamarbeit und praktische Einsätze – mit allen Chancen und Belastungen, die daraus entstehen.
Welche Aufgaben hat die Polizei?
Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verfolgen, die öffentliche SicherheitSicherheit bezeichnet den gesellschaftlich hergestellten Zustand der Abwesenheit oder Beherrschbarkeit von Gefahren. zu schützen und in Konflikt- und Notsituationen Hilfe zu leisten. Dabei greift sie notfalls auch in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Polizeiliches Handeln ist deshalb an gesetzliche Zuständigkeiten, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Verfahrensregeln gebunden.
Zu den typischen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Streifendienst und Bearbeitung von Notrufen,
- Aufnahme und Absicherung von Verkehrsunfällen,
- Verkehrskontrollen und Verkehrsüberwachung,
- Aufnahme von Strafanzeigen,
- erste Ermittlungen an Tatorten,
- Vernehmung von Beschuldigten, Zeuginnen, Zeugen und Geschädigten,
- Einsätze wegen häuslicher Gewalt oder Ruhestörungen,
- Suche nach vermissten Personen,
- Schutz von Veranstaltungen und Versammlungen,
- Objektschutz,
- Vollstreckung von Haftbefehlen und anderen Anordnungen sowie
- Dokumentation aller wesentlichen Maßnahmen.
Welche Aufgaben den Alltag prägen, hängt von der Polizeibehörde, der jeweiligen Dienststelle und der späteren Verwendung ab. Die Arbeit bei einer Landespolizei unterscheidet sich teilweise deutlich von den Aufgaben der Bundespolizei. Auch Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Wasserschutzpolizei und Spezialeinheiten besitzen unterschiedliche Zuständigkeiten.
Landespolizei oder Bundespolizei?
In Deutschland gibt es nicht die eine Polizei. Jedes Bundesland unterhält eine eigene Landespolizei. Daneben bestehen unter anderem die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.
Landespolizeien
Die Landespolizeien übernehmen den größten Teil der allgemeinen Polizeiarbeit. Dazu gehören insbesondere Streifendienst, Verkehrsunfallaufnahme, GefahrenabwehrMaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von der Polizei und Ordnungsbehörden durchgeführt werden., Strafverfolgung, Bereitschaftspolizei und kriminalpolizeiliche Ermittlungen.
Wer bei einer Landespolizei eingestellt wird, wird Beamtin oder Beamter des jeweiligen Bundeslandes. Die Wahl des Dienstherrn kann daher eine langfristige geografische Entscheidung sein. Ein späterer Wechsel zu einer anderen Landespolizei ist nicht ausgeschlossen, lässt sich aber nicht mit einem gewöhnlichen Arbeitgeberwechsel vergleichen. Er hängt unter anderem von freien Stellen, der persönlichen Qualifikation und der Zustimmung der beteiligten Dienstherren ab.
Bundespolizei
Die Bundespolizei nimmt bundesweite Aufgaben wahr. Sie ist unter anderem für den Schutz der Grenzen, die Bahnpolizei, die Luftsicherheit und den Schutz bestimmter Einrichtungen des Bundes zuständig.
Die konkrete Tätigkeit hängt auch hier stark von der Verwendung ab. Wer sich für die Bundespolizei entscheidet, sollte grundsätzlich zu überregionalen Einsätzen und gegebenenfalls zu Versetzungen bereit sein.
Die Wahl des Dienstherrn ist eine wichtige Entscheidung
Die Ausbildungsvoraussetzungen, Auswahlverfahren und späteren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien. Bewerberinnen und Bewerber sind dabei nicht auf das Bundesland beschränkt, in dem sie derzeit wohnen. Eine Bewerbung bei Polizeibehörden anderer Länder und auch parallele Bewerbungen bei mehreren Landespolizeien oder der Bundespolizei sind grundsätzlich möglich.
Wer langfristig in einer bestimmten Region leben möchte, sollte sich bereits vor der Bewerbung damit beschäftigen, welcher Dienstherr infrage kommt. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung, weil ein späterer Wechsel zwischen den Bundesländern zwar möglich, aber häufig mit organisatorischen Hürden verbunden ist.
Der Polizeiberuf zwischen Mythos und Realität
Die Polizei gehört zu den vielseitigsten Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes. Theoretisch können sich im Laufe einer langen Karriere sehr unterschiedliche Möglichkeiten eröffnen: Kriminalpolizei, Diensthundestaffel, Reiterstaffel, Wasserschutzpolizei, Personenschutz, Cybercrime, Spezialeinheiten, Aus- und Fortbildung oder Führungsfunktionen.
Diese Vielfalt prägt verständlicherweise auch die Nachwuchswerbung. Imagefilme zeigen häufig schnelle Fahrzeuge, Hubschrauber, Diensthunde, Spezialeinsatzkräfte und körperlich anspruchsvolle Einsatzlagen. Alle diese Bereiche existieren. Sie bilden aber nur einen kleinen Ausschnitt der Polizeiarbeit ab.
Der Alltag der meisten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist weniger spektakulär. Er besteht zu einem erheblichen Teil aus wiederkehrenden Einsätzen und sorgfältiger Sachbearbeitung. Dazu gehören beispielsweise:
- Unfälle aufnehmen und Unfallstellen absichern,
- Ruhestörungen bearbeiten,
- Streitigkeiten schlichten,
- Ladendiebstähle und Sachbeschädigungen aufnehmen,
- alkoholisierte Personen kontrollieren oder in Gewahrsam nehmen,
- Strafanzeigen und Berichte schreiben,
- Zeuginnen und Zeugen vernehmen,
- Beweismittel dokumentieren,
- Verkehr überwachen und
- Gebäude oder Veranstaltungen schützen.
Manche Aufgaben sind über längere Zeit eintönig. Andere Einsätze wechseln unvermittelt von einer scheinbaren Routineangelegenheit zu einer gefährlichen oder emotional belastenden Situation. Von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird erwartet, dass sie in beiden Fällen aufmerksam, rechtssicher und professionell arbeiten.
Nicht an den außergewöhnlichsten Tätigkeiten orientieren
Die Polizei bietet außergewöhnlich viele Entwicklungsmöglichkeiten. Wer sich bewirbt, sollte seine Entscheidung jedoch nicht an den spektakulärsten Einsatzlagen orientieren, sondern an dem Berufsalltag, der für die meisten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Realität ist.
Passt der Polizeiberuf zu mir?
Die Frage nach der persönlichen Eignung lässt sich nicht allein anhand von Schulnoten, Körpergröße oder sportlicher Leistung beantworten. Der Polizeiberuf verlangt eine besondere Kombination aus Verantwortungsbewusstsein, Selbstbeherrschung, Teamfähigkeit und Belastbarkeit.
Hilfreich sind insbesondere:
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein,
- Teamfähigkeit,
- Kommunikationsfähigkeit,
- Einfühlungsvermögen, ohne die notwendige professionelle Distanz zu verlieren,
- Selbstbeherrschung und Frustrationstoleranz,
- körperliche und psychische Belastbarkeit,
- Entscheidungsfähigkeit,
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit RechtRecht bezeichnet ein formalisiertes System verbindlicher Normen, das gesellschaftliches Handeln regelt, Konflikte entscheidet und durch staatliche Institutionen durchsetzbar ist. und Verwaltung,
- sorgfältige schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- Bereitschaft zu Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten sowie
- Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Der Beruf ist dagegen wenig geeignet für Menschen, die polizeiliche Autorität vor allem mit persönlicher MachtMacht bezeichnet die Fähigkeit von Personen oder Gruppen, das Verhalten anderer zu beeinflussen – auch gegen deren Willen. verbinden, Konflikte bevorzugt körperlich lösen oder sich hauptsächlich wegen Waffen und spektakulärer Einsätze bewerben.
Teamfähigkeit statt Einzelkämpfertum
Polizeiarbeit ist Teamarbeit. Einsätze werden gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen bewältigt. Häufig arbeitet die Polizei außerdem mit Feuerwehr, Rettungsdienst, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Jugendämtern, Ordnungsbehörden und psychosozialen Einrichtungen zusammen.
Ein eigenmächtiges oder unberechenbares Verhalten kann nicht nur den Einsatzerfolg gefährden, sondern auch Kolleginnen, Kollegen und unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich als Einzelkämpfer verstehen oder körperliche Konfrontationen suchen, entsprechen daher nicht dem professionellen Berufsbild.
Im Mittelpunkt stehen KommunikationKommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen, Bedeutungen und Symbolen zwischen Akteuren., Deeskalation und rechtmäßiges Handeln. Körperlicher Zwang darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden und muss verhältnismäßig sein.
Die Dienstwaffe ist kein Freizeitgegenstand
Der sichere Umgang mit Schusswaffen gehört zur polizeilichen Ausbildung und ist prüfungsrelevant. Dabei geht es nicht nur um das Treffen eines Ziels. Geprüft und trainiert werden unter anderem Sicherheitsregeln, Handhabung, rechtliche Voraussetzungen und verantwortungsbewusstes Verhalten.
Die Schießausbildung ist keine Spaßveranstaltung. Eine Schusswaffe ist ein potenziell tödliches Einsatzmittel, dessen Gebrauch besonders strengen Voraussetzungen unterliegt. Außerhalb des Dienstes wird die Dienstwaffe nicht wie ein privater Alltagsgegenstand behandelt, sondern nach den Vorgaben des jeweiligen Dienstherrn sicher verwahrt.
Nicht „Action“, sondern Professionalität
Wer sich vor allem wegen Waffen, Verfolgungsjagden oder körperlicher Auseinandersetzungen für die Polizei interessiert, sollte seine Motivation kritisch hinterfragen. Im Berufsalltag sind Rechtskenntnisse, Kommunikation, Teamarbeit, Selbstbeherrschung und sorgfältige Dokumentation wesentlich wichtiger.
Welche Voraussetzungen gelten für die Polizei?
Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien. Auch innerhalb einzelner Behörden können verschiedene Anforderungen für Ausbildung, Bachelorstudium oder besondere Laufbahnen gelten.
Vor einer Bewerbung müssen deshalb immer die aktuellen Vorgaben des gewünschten Dienstherrn geprüft werden.
Schulabschluss
Für ein duales Bachelorstudium wird regelmäßig eine Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Je nach Bundesland kann der Zugang auch über berufliche Qualifikationen oder besondere Bildungswege möglich sein.
Einige Polizeien bieten daneben weiterhin eine Ausbildung für eine Laufbahn unterhalb des Bachelorabschlusses an. Andere Länder – darunter Nordrhein-Westfalen – stellen ihren Nachwuchs für den Polizeivollzugsdienst grundsätzlich über ein duales Studium ein.
Staatsangehörigkeit
In vielen Einstellungsverfahren werden die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vorausgesetzt. Teilweise sind Ausnahmen möglich. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem Beamtenrecht und den Vorgaben des jeweiligen Dienstherrn.
Altersgrenzen
Für die Einstellung können Höchstaltersgrenzen gelten. Diese unterscheiden sich erheblich und können durch Sonderregelungen, vorherige Berufsausbildungen, Dienstzeiten oder andere persönliche Voraussetzungen beeinflusst werden.
Polizeidiensttauglichkeit
Bewerberinnen und Bewerber müssen den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen sein. Die Polizeiärztliche Untersuchung berücksichtigt unter anderem allgemeine körperliche Belastbarkeit, Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System, Hör- und Sehvermögen sowie gegebenenfalls Vorerkrankungen.
Eine gesundheitliche Besonderheit führt nicht in jedem Fall automatisch zur Ablehnung. Entscheidend ist, ob dauerhaft mit Einschränkungen bei den wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes zu rechnen ist.
Körpergröße
Einige Polizeibehörden arbeiten mit Mindestgrößen oder besonderen Eignungsprüfungen für kleinere Bewerberinnen und Bewerber. Andere haben starre Mindestgrößen abgeschafft. Verallgemeinernde Angaben sind daher kaum möglich.
Sportliche Leistungsfähigkeit
Der Polizeiberuf verlangt eine grundlegende körperliche Fitness. Je nach Behörde wird diese bereits im Auswahlverfahren durch einen Sporttest oder durch vorgelegte Leistungsnachweise überprüft. Auch während des Studiums gehören Sport und Einsatztraining zum Pflichtprogramm.
Niemand muss bei der Bewerbung Leistungssportlerin oder Leistungssportler sein. Eine ausreichende Ausdauer, Kraft, Koordination und regelmäßige Trainingsbereitschaft sind jedoch notwendig.
Schwimmnachweis
Viele Polizeibehörden verlangen ein Schwimmabzeichen oder einen vergleichbaren Nachweis der Schwimmfähigkeit. Welche Stufe benötigt wird und wie alt der Nachweis sein darf, ist unterschiedlich geregelt.
Führerschein
Der Führerschein der Klasse B wird häufig spätestens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Auswahlverfahrens oder Studiums verlangt. Teilweise bestehen Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen.
Tätowierungen und Körperschmuck
Tätowierungen sind nicht grundsätzlich mit dem Polizeiberuf unvereinbar. Probleme können jedoch entstehen, wenn Motive oder Schriftzüge Zweifel an der Verfassungstreue, Neutralität oder charakterlichen Eignung begründen.
Unvereinbar sind insbesondere verfassungsfeindliche, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Darstellungen. Auch Größe, Platzierung, Sichtbarkeit und Gesamtwirkung können im Einzelfall berücksichtigt werden. Eine auffällige Tätowierung sollte deshalb bereits vor der Bewerbung offen angegeben und mit der Einstellungsbehörde geklärt werden.
Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen in besonderem Maße zuverlässig und gesetzestreu sein. Vorstrafen können einer Einstellung daher entgegenstehen. Auch laufende Ermittlungsverfahren oder bislang nicht abgeurteilte Vorfälle können im Auswahlverfahren geprüft werden.
Nicht jede lange zurückliegende geringfügige Verfehlung muss zwangsläufig zu einer Ablehnung führen. Verschweigen oder falsche Angaben können aber selbst Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen. Bewerberinnen und Bewerber sollten entsprechende Fragen daher vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Je nach Dienstherrn können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden. Erhebliche ungeklärte Schulden oder andere finanzielle Probleme können insbesondere dann relevant sein, wenn sie Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen oder ein besonderes Korruptionsrisiko entstehen lassen.
Es gelten keine einheitlichen Voraussetzungen
Altersgrenze, Körpergröße, Schwimmabzeichen, Führerschein, Sporttest und der Umgang mit Tätowierungen unterscheiden sich zwischen den Polizeibehörden. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Angaben der Polizei, bei der die Bewerbung erfolgen soll.
Die charakterliche Eignung endet nicht mit dem Dienstschluss
Wer das Polizeistudium beginnt, ist nicht lediglich Studentin oder Student. Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter stehen grundsätzlich bereits während des Vorbereitungsdienstes in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Damit gelten besondere Anforderungen an Verfassungstreue, Zuverlässigkeit, Integrität und das persönliche Verhalten. Diese Anforderungen beschränken sich nicht vollständig auf Lehrveranstaltungen, Praxisphasen und Dienstzeiten.
Auch außerdienstliches Verhalten kann relevant werden, wenn es begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung auslöst. Dazu können insbesondere gehören:
- Straftaten,
- Drogenbesitz oder Drogenkonsum,
- erhebliche alkoholbedingte Ausfälle,
- Gewalttätigkeiten,
- extremistische Aktivitäten,
- menschenverachtende oder diskriminierende Äußerungen,
- problematische öffentliche Beiträge in sozialen Medien sowie
- bewusste Falschangaben gegenüber dem Dienstherrn.
Eine private Feier oder ein unvorteilhaftes Foto führt selbstverständlich nicht automatisch zur Entlassung. Wer jedoch durch strafbares, gewalttätiges, extremistisches oder in anderer Weise schwerwiegend pflichtwidriges Verhalten auffällt, riskiert beamtenrechtliche Konsequenzen. Das gilt auch dann, wenn ein Vorfall in der Freizeit stattfindet und durch Zeuginnen, Zeugen, Polizeikontrollen oder Aufnahmen in sozialen Medien bekannt wird.
Beamtenverhältnis auf Widerruf bedeutet besondere Verantwortung
Das Polizeistudium ist zugleich der Einstieg in den öffentlichen Dienst. Von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern werden daher bereits während des Studiums Verfassungstreue, Zuverlässigkeit und ein verantwortungsbewusstes Verhalten erwartet.
Wie läuft die Bewerbung bei der Polizei ab?
Der genaue Ablauf unterscheidet sich zwischen den Polizeibehörden. Typische Bestandteile eines Auswahlverfahrens sind:
- Onlinebewerbung und Prüfung der Unterlagen,
- schriftlicher oder computergestützter Eignungstest,
- Sprach-, Konzentrations- und Leistungstests,
- Sporttest oder sportlicher Leistungsnachweis,
- Assessment-Center oder Gruppenaufgabe,
- strukturiertes Auswahlgespräch,
- polizeiärztliche Untersuchung sowie
- Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Das Auswahlverfahren prüft nicht nur schulisches Wissen. Untersucht werden unter anderem sprachliche Fähigkeiten, logisches Denken, Konzentration, Belastbarkeit, Kommunikation und persönliche Motivation.
Eine intensive Vorbereitung ist sinnvoll. Dabei sollte es jedoch nicht nur darum gehen, typische Testaufgaben auswendig zu lernen. Wer im Gespräch ein unrealistisches oder überwiegend von Macht, Waffen und körperlichen Auseinandersetzungen geprägtes Berufsbild vermittelt, kann Zweifel an seiner persönlichen Eignung wecken.
Das Polizeistudium ist kein gewöhnliches Studium
Das duale Polizeistudium unterscheidet sich grundlegend von einem klassischen Universitätsstudium. Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter stehen regelmäßig im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Das Studium ist daher zugleich Hochschulstudium, Berufsausbildung und Dienstzeit.
Diese besondere Stellung bietet finanzielle Sicherheit, ist aber mit deutlich weniger persönlichen Freiheiten verbunden als beispielsweise ein Studium der Soziologie, Psychologie oder Rechtswissenschaft an einer Universität.
| Klassisches Hochschulstudium | Duales Polizeistudium |
|---|---|
| Studierendenstatus | regelmäßig Beamtenverhältnis auf Widerruf |
| normalerweise keine Vergütung | Anwärterbezüge |
| teilweise freie Gestaltung des Stundenplans | weitgehend festgelegter Studien- und Dienstplan |
| häufig keine allgemeine Anwesenheitspflicht | verbindliche Teilnahme an Lehr- und Ausbildungsabschnitten |
| Semesterferien oder vorlesungsfreie Zeit | Urlaub nach dienstrechtlichen Regelungen |
| weitgehend freie Wahl des Wohn- und Studienortes | Zuweisung zu Studien-, Trainings- und Praxisorten möglich |
| Studienabbruch beendet das Studium | Studienabbruch oder endgültiges Nichtbestehen kann zugleich das Beamtenverhältnis beenden |
Polizeistudierende müssen sich daher bewusst sein, dass Lehrveranstaltungen, Trainings, Praxisphasen und Prüfungen nicht beliebig wahrgenommen oder ausgelassen werden können. Auch Urlaubszeiten sind stärker reglementiert.
Welche Inhalte hat das Polizeistudium?
Die genaue Zusammensetzung variiert zwischen den Hochschulen und Polizeibehörden. Typische Studien- und Ausbildungsinhalte sind:
- StrafrechtDas Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Gesetze, die bestimmen, welche Handlungen strafbar sind und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. und Strafprozessrecht,
- Polizei- und Ordnungsrecht (Eingriffsrecht),
- Verfassungsrecht und Grundrechte,
- Verkehrsrecht,
- KriminalistikWissenschaft der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten mittels technischer, naturwissenschaftlicher und psychologischer Methoden.,
- Kriminologie,
- Psychologie,
- Soziologie,
- Politikwissenschaft,
- Ethik und Berufskunde,
- Einsatzlehre,
- Kommunikation und Deeskalation,
- Sport und körperliches Einsatztraining,
- Schießausbildung sowie
- berufspraktische Ausbildungsabschnitte.
Viele Studieninteressierte unterschätzen den wissenschaftlichen und juristischen Anteil des Polizeistudiums. Es besteht keineswegs überwiegend aus Sport, Schießtraining und Einsatzübungen. Einen großen Raum nehmen insbesondere Rechtsfächer wie Strafrecht, Strafprozessrecht und Polizei- bzw. Ordnungsrecht (Eingriffsrecht) aber auch die Kriminalistik ein. Hinzu kommen sozialwissenschaftliche Inhalte aus Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft und KriminologieKriminologie ist die interdisziplinäre Wissenschaft über Ursachen, Erscheinungsformen und gesellschaftliche Reaktionen auf normabweichendes Verhalten. Sie untersucht insbesondere Prozesse sozialer Kontrolle, rechtliche Rahmenbedingungen sowie individuelle und strukturelle Einflussfaktoren.. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen ihre Maßnahmen rechtlich begründen, komplexe Sachverhalte erfassen und schriftlich nachvollziehbar dokumentieren können.
Eine mangelhafte schriftliche Ausdrucksfähigkeit ist daher keineswegs nebensächlich. Berichte, Strafanzeigen, Vernehmungen und Einsatzdokumentationen können später die Grundlage staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen bilden.
Der Einstellungstest ist erst der Anfang
Die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren garantiert noch keinen erfolgreichen Studienabschluss. Das Polizeistudium stellt hohe juristische, wissenschaftliche, sportliche und praktische Anforderungen. Wer das LernenLernen ist ein Prozess, durch den Individuen durch Erfahrung, Beobachtung oder Instruktion dauerhaftes Wissen, Fähigkeiten oder Verhaltensweisen erwerben oder verändern. nach dem Abitur für beendet hält, wird mit dem Studium Schwierigkeiten bekommen.
Welche Belastungen bringt der Polizeiberuf mit sich?
Der Polizeiberuf kann abwechslungsreich, sinnvoll und erfüllend sein. Gleichzeitig bringt er Belastungen mit sich, die in Imagekampagnen naturgemäß weniger sichtbar sind. Nicht jede Belastung betrifft jede Verwendung in gleichem Maße. Grundsätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber aber damit rechnen, mit Konflikten, Leid und menschlichen Ausnahmesituationen konfrontiert zu werden.
Körperliche und organisatorische Belastungen
Polizeiarbeit richtet sich nicht nach üblichen Bürozeiten. Straftaten, Unfälle und Notfälle ereignen sich nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Je nach Verwendung gehören deshalb zum Berufsalltag:
- Schichtdienst,
- Nachtdienst,
- Wochenend- und Feiertagsdienst,
- kurzfristige Einsatzänderungen,
- lange Einsatzzeiten,
- Arbeit bei Hitze, Kälte und schlechtem Wetter sowie
- körperlich anstrengende oder gefährliche Situationen.
Schichtarbeit kann Schlaf, Familienleben, Freundschaften und Freizeitgestaltung beeinträchtigen. Wer dauerhaft ausschließlich zu geregelten Bürozeiten arbeiten möchte, sollte diesen Punkt bei seiner Berufswahl berücksichtigen.
Psychische und emotionale Belastungen
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte treffen Menschen häufig nicht in normalen Alltagssituationen, sondern nach Straftaten, Unfällen, familiären Krisen oder persönlichen Zusammenbrüchen.
Belastende Aufgaben können beispielsweise sein:
- Vernehmungen von Opfern sexueller oder häuslicher Gewalt,
- Gespräche mit betroffenen Kindern und Jugendlichen,
- schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten,
- Umgang mit Leichen und Suiziden,
- Überbringen von Todesnachrichten,
- Einsätze bei Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung,
- Konfrontation mit schweren Verletzungen, Blut und körperlichem Leid sowie
- wiederholte Beschäftigung mit Bild- oder Videomaterial schwerer Straftaten.
Solche Erlebnisse lassen sich nicht immer einfach mit dem Dienstende ablegen. Polizeibehörden bieten deshalb unterschiedliche Formen psychosozialer Unterstützung an. Ebenso wichtig sind ein professioneller Umgang mit Belastungen, kollegiale Unterstützung und die Bereitschaft, bei Bedarf Hilfe anzunehmen.
Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen
Polizeiarbeit findet häufig dort statt, wo soziale Probleme sichtbar werden. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte begegnen unter anderem suchtkranken, wohnungslosen, psychisch erkrankten, verwahrlosten, verletzten oder stark alkoholisierten Menschen.
Dabei können unangenehme Gerüche, Erbrochenes, Blut, offene Verletzungen und mangelnde Körperhygiene zum Einsatz gehören. Wer große Schwierigkeiten mit körperlichen Ausscheidungen, Verwahrlosung oder unmittelbarer menschlicher Not hat, sollte auch diesen Aspekt bei seiner Berufswahl berücksichtigen.
Unabhängig vom Zustand oder sozialen StatusStatus bezeichnet die soziale Position einer Person innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft, die mit bestimmten Erwartungen, Rechten und Pflichten verbunden ist. eines Menschen muss die Polizei professionell und menschenwürdig handeln. Respekt ist nicht davon abhängig, ob eine Person gepflegt, nüchtern, freundlich oder kooperativ erscheint.
Beleidigungen, Ablehnung und Gewalt
Die Polizei trifft Entscheidungen, die nicht allen Beteiligten gefallen. Sie spricht Platzverweise aus, nimmt Personen in Gewahrsam, beschlagnahmt Gegenstände, vollstreckt Haftbefehle und greift in Konflikte ein. Dadurch stoßen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte regelmäßig auf WiderstandWiderstand bezeichnet Handlungen, mit denen sich Einzelpersonen oder Gruppen gegen als illegitim empfundene politische Herrschaft, staatliche Gewalt oder gesellschaftliche Unterdrückung wenden. Seine rechtliche und moralische Bewertung hängt vom jeweiligen historischen und politischen Kontext ab. und Ablehnung.
Beschimpfungen, Beleidigungen und aggressives Verhalten können zum Berufsalltag gehören. In einzelnen Situationen kommt es auch zu körperlichen Angriffen, Tritten, Schlägen, Bissen oder Anspucken.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen solche Übergriffe nicht hinnehmen. Sie dürfen und müssen sich und andere im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse schützen. Professionelles Handeln verlangt jedoch, trotz Provokationen die SelbstkontrolleSelbstkontrolle bezeichnet die Fähigkeit, Impulse zu steuern und kurzfristige Versuchungen zugunsten langfristiger Ziele zu kontrollieren. zu behalten und nur erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn persönliche Überzeugung und dienstliche Aufgabe auseinanderfallen
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte setzen das geltende Recht durch. Dabei können dienstliche Aufgaben den eigenen politischen, moralischen oder persönlichen Überzeugungen widersprechen.
So kann es beispielsweise notwendig sein:
- eine rechtmäßig durchgeführte Versammlung zu schützen, deren politische Botschaft man entschieden ablehnt,
- gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu vollstrecken, die man persönlich kritisch beurteilt,
- Zwangsmaßnahmen gegenüber Menschen durchzuführen, denen man menschlich mit Mitgefühl begegnet,
- einander feindlich gegenüberstehende politische Gruppen gleichermaßen zu schützen oder
- politisch umstrittene Transporte, Veranstaltungen oder staatliche Maßnahmen abzusichern.
Der Polizeiberuf verlangt deshalb die Fähigkeit, persönliche Meinung und dienstliche Aufgabe voneinander zu trennen. Loyalität bedeutet dabei keine unkritische Zustimmung zu jeder politischen Entscheidung. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind an Recht und GesetzEin Gesetz ist eine allgemeinverbindliche, staatlich festgelegte Norm zur Regelung des sozialen Zusammenlebens. gebunden und tragen zugleich eine besondere Verantwortung für die Grundrechte aller Menschen.
Belastbarkeit bedeutet nicht Gefühllosigkeit
Professionelle Distanz ist notwendig, um in schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Leid, Gewalt und Tod spurlos an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorbeigehen müssen. Die Fähigkeit, Belastungen wahrzunehmen und rechtzeitig Unterstützung anzunehmen, gehört ebenfalls zur beruflichen Professionalität.
Welche Vor- und Nachteile hat der Polizeiberuf?
| Vorteile | Mögliche Nachteile und Besonderheiten |
|---|---|
| Bezahltes Studium mit Anwärterbezügen | Verbindlicher Studien- und Dienstplan mit Anwesenheitspflichten |
| Hohe Arbeitsplatzsicherheit | Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst |
| Vielfältige Tätigkeits- und Spezialisierungsmöglichkeiten | Viele Routineeinsätze und erheblicher Dokumentationsaufwand |
| Verantwortungsvolle und gesellschaftlich bedeutsame Tätigkeit | Konflikte, Beleidigungen, Widerstand und mögliche körperliche Angriffe |
| Wechsel zwischen Büro-, Außendienst und praktischen Einsätzen | Kontakt mit Tod, Gewalt, Verletzungen und menschlichen Krisen |
| Planbare Besoldungsentwicklung | Einstiegsbesoldung im gehobenen Polizeivollzugsdienst regelmäßig im Eingangsamt der Laufbahn |
| Beamtenversorgung und besondere Altersgrenzen für den Polizeivollzugsdienst | Aufstieg hängt von Eignung, Leistung, Befähigung und verfügbaren Stellen ab |
| Je nach Dienstherr freie Heilfürsorge oder Beihilfe | Krankenversicherung und Heilfürsorge unterscheiden sich zwischen den Dienstherren |
| Sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss | Landesbeamte sind langfristig an ihren Dienstherrn gebunden; Länderwechsel können schwierig sein |
| Zahlreiche Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten | Das stark spezialisierte Studium erleichtert nicht jeden späteren Wechsel in andere Berufsfelder |
„Nur“ A9 als Einstiegsamt?
Nach einem Bachelorstudium erfolgt der Einstieg typischerweise im ersten Amt der entsprechenden Laufbahn. Die konkrete Besoldungsgruppe, Höhe der Bezüge und möglichen Zulagen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.
Die Einstiegsbesoldung ist im Vergleich zu einzelnen akademischen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft nicht außergewöhnlich hoch. Ihr stehen jedoch ein sehr sicherer Arbeitsplatz, eine gesetzlich geregelte Besoldungsentwicklung, beamtenrechtliche Versorgung und je nach Dienstherr weitere Leistungen gegenüber.
Niemand sollte den Polizeiberuf allein wegen des vermeintlich hohen Einkommens wählen. Ebenso falsch wäre jedoch die Vorstellung, ein bezahltes Studium und eine sichere Beamtenlaufbahn seien wirtschaftlich unbedeutend.
Ein späterer Berufswechsel kann schwierig sein
Das Polizeistudium ist auf eine konkrete berufliche Laufbahn zugeschnitten. Seine Inhalte sind für Polizei, Sicherheitsbehörden, Verwaltung und einzelne angrenzende Tätigkeitsfelder sehr wertvoll. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist der Abschluss jedoch weniger breit einsetzbar als beispielsweise ein Studium der Betriebswirtschaft, Informatik, Psychologie oder Rechtswissenschaft.
Ein Berufswechsel ist möglich, etwa in öffentliche Verwaltung, Unternehmenssicherheit, Compliance, Ermittlungsdienste, Beratung oder Aus- und Fortbildung. Er ist aber häufig weniger geradlinig als nach einem allgemein ausgerichteten Studiengang.
Wer sich für das Polizeistudium entscheidet, trifft daher stärker als bei vielen anderen Studiengängen bereits zu Beginn eine langfristige berufliche Entscheidung.
Welche Spezialisierungen sind später möglich?
Nach dem Studium beginnt die berufliche Entwicklung erst. Je nach Dienstherr, persönlichen Leistungen, gesundheitlicher Eignung, Berufserfahrung und freien Stellen können später zahlreiche Tätigkeitsfelder infrage kommen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Streifendienst,
- Kriminalpolizei,
- Verkehrsdienst und Autobahnpolizei,
- Bereitschaftspolizei,
- Diensthundestaffel,
- Reiterstaffel,
- Wasserschutzpolizei,
- Cybercrime-Ermittlungen,
- Personenschutz,
- Spezialeinsatzkommando,
- Verhandlungsgruppen,
- Aus- und Fortbildung,
- Polizeiverwaltung,
- Führungsfunktionen sowie
- nationale und internationale Zusammenarbeit.
Auf eine bestimmte Spezialisierung besteht normalerweise kein Anspruch. Besonders gefragte Verwendungen verfügen über eigene Auswahlverfahren und setzen häufig mehrjährige Berufserfahrung, überdurchschnittliche Leistungen oder besondere körperliche und fachliche Fähigkeiten voraus.
Wer sich nur unter der Voraussetzung bewirbt, später Diensthundeführerin, SEK-Beamter oder Hubschrauberpilotin zu werden, sollte seine Berufswahl deshalb überdenken. Entscheidend ist, ob auch die regulären Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes als sinnvoll und tragbar empfunden werden.
Kann man später Kriminologie studieren?
Ein Polizeistudium und ein Kriminologiestudium sind nicht dasselbe. Das Polizeistudium bereitet auf den Polizeivollzugsdienst vor. Kriminologie untersucht KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen., soziale Kontrolle und gesellschaftliche Reaktionen auf Kriminalität wissenschaftlich.
Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann ein weiterbildendes Kriminologiestudium eine interessante Ergänzung sein. Es kann insbesondere für Tätigkeiten in PräventionVorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sozialen Problemen., Analyse, Führung, Aus- und Fortbildung oder wissenschaftlicher Polizeiforschung hilfreich sein.
Ein polizeilicher Bachelorabschluss führt jedoch nicht automatisch zur Zulassung zu jedem Kriminologie-Master. Einige Hochschulen verlangen eine bestimmte Zahl an ECTS-Punkten, Methodenkenntnisse, Berufserfahrung oder weitere Qualifikationen.
Weitere Informationen bietet der Beitrag Kriminologie studieren: Studiengänge, Voraussetzungen und Berufsperspektiven.
Häufige Fragen zum Polizeiberuf
Wie lange dauert das Polizeistudium?
Ein duales Bachelorstudium dauert regelmäßig drei Jahre. Es verbindet Hochschulphasen mit Trainings- und Praxisabschnitten. Abweichungen sind je nach Dienstherr und Studienmodell möglich.
Wird das Polizeistudium bezahlt?
Ja. Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter erhalten während des Studiums Anwärterbezüge. Dafür handelt es sich nicht um ein frei organisiertes Studium, sondern um einen verbindlichen Vorbereitungsdienst mit beamtenrechtlichen Pflichten.
Bin ich während des Studiums bereits Beamter?
In der Regel werden Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme folgt üblicherweise zunächst das Beamtenverhältnis auf Probe. Die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt erst nach Bewährung und dem Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Darf ich Tätowierungen haben?
Tätowierungen sind nicht generell verboten. Problematisch können jedoch verfassungsfeindliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder anderweitig mit dem Polizeiberuf unvereinbare Motive sein. Auch Sichtbarkeit, Größe und Gesamtwirkung können geprüft werden.
Muss ich eine bestimmte Körpergröße haben?
Das ist je nach Polizeibehörde unterschiedlich. Einige Dienstherren haben Mindestgrößen, andere verwenden individuelle Eignungsprüfungen oder verzichten auf starre Grenzen.
Kann ich mit einer Brille zur Polizei?
Eine Brille oder Kontaktlinsen schließen eine Bewerbung nicht automatisch aus. Entscheidend sind die Anforderungen des jeweiligen Dienstherrn und das Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung.
Was passiert, wenn ich das Studium nicht bestehe?
Wer vorgeschriebene Prüfungen endgültig nicht besteht, kann das Polizeistudium nicht fortsetzen. Da Studium und Beamtenverhältnis miteinander verbunden sind, endet damit regelmäßig auch der Vorbereitungsdienst.
Kann ich mich bei mehreren Polizeien gleichzeitig bewerben?
Grundsätzlich ist eine gleichzeitige Bewerbung bei verschiedenen Landespolizeien und der Bundespolizei möglich. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich jedoch mit den jeweiligen Fristen, Auswahlverfahren und Anforderungen beschäftigen.
Kann ich direkt zur Kriminalpolizei?
Das hängt vom jeweiligen Dienstherrn und Ausbildungsmodell ab. Teilweise werden Studierende bereits für unterschiedliche Schwerpunkte eingestellt, häufig erfolgt eine Verwendung bei der Kriminalpolizei aber erst nach dem Studium oder nach ersten beruflichen Erfahrungen.
Kann ich direkt zum SEK?
Nein. Spezialeinheiten setzen grundsätzlich eine abgeschlossene Polizeiausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Polizeistudium, Berufserfahrung, besondere Eignung und ein zusätzliches anspruchsvolles Auswahlverfahren voraus.
Muss ich besonders sportlich sein?
Eine solide körperliche Leistungsfähigkeit ist erforderlich. Mindestens ebenso wichtig sind jedoch Lernbereitschaft, Selbstbeherrschung, Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und psychische Stabilität.
Ist der Polizeiberuf familienfreundlich?
Der sichere Arbeitsplatz und geregelte beamtenrechtliche Leistungen können Familien Planungssicherheit geben. Schichtdienst, Nachtarbeit, Wochenenddienste, Versetzungen und kurzfristige Einsatzlagen können das Familienleben jedoch belasten. Die konkrete Vereinbarkeit hängt stark von der späteren Verwendung ab.
Fazit
Die Polizei bietet einen sicheren Arbeitsplatz, ein bezahltes Studium und eine außergewöhnlich große Vielfalt beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten. Wer geeignet ist und das Studium erfolgreich abschließt, kann eine verantwortungsvolle und gesellschaftlich bedeutsame Tätigkeit übernehmen.
Der Beruf besteht jedoch nicht überwiegend aus spektakulären Festnahmen, Verfolgungsjagden oder Einsätzen von Spezialeinheiten. Prägend sind vielmehr Teamarbeit, Kommunikation, Rechtsanwendung, Schichtdienst, Routineeinsätze und sorgfältige Dokumentation.
Hinzu kommen besondere Belastungen. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte begegnen Gewalt, Tod, menschlichen Krisen, Aggression und sozialem Elend. Sie müssen auch dann besonnen handeln, wenn sie beleidigt, provoziert oder angegriffen werden. Mitunter müssen sie rechtmäßige Aufgaben erfüllen, die ihren persönlichen politischen oder moralischen Überzeugungen widersprechen.
Wer sich für den Polizeiberuf interessiert, sollte deshalb nicht nur fragen, ob er den Einstellungstest und den Sporttest bestehen kann. Entscheidend ist auch die Bereitschaft, Verantwortung zu tragen, im Team zu arbeiten, sich intensiv mit Rechtsfragen auseinanderzusetzen und Menschen in schwierigen Situationen professionell zu begegnen.
Der Polizeiberuf ist weder der Action-Beruf aus Fernsehserien noch ein gewöhnlicher Bürojob. Er verbindet wissenschaftliches Arbeiten, rechtliche Verantwortung, Teamarbeit und praktische Einsätze – mit allen Chancen und Belastungen, die daraus entstehen.



