Kurzdefinition
„Delicta mala per se“ bezeichnet Straftaten, die nach allgemeiner gesellschaftlicher Auffassung und unabhängig von gesetzlichen Regelungen als moralisch verwerflich und strafwürdig gelten.
Ausführliche Erklärung
Der lateinische Begriff „delicta mala per se“ lässt sich sinngemäß mit „an sich schlechte Taten“ übersetzen. Er beschreibt Handlungen, die aus gesellschaftlicher Sicht als moralisch und ethisch verwerflich gelten, unabhängig von ihrer gesetzlichen Regelung. Dazu zählen Delikte wie Mord, Vergewaltigung oder Körperverletzung, die in nahezu allen Kulturen und Rechtssystemen als unrechtmäßig gelten. Das Gegenstück dazu sind „delicta mala prohibita“, also Taten, die nur aufgrund gesetzlicher Regelungen als strafwürdig gelten (z.B. bestimmte Verkehrsdelikte oder Steuerhinterziehung).
Theoriebezug
Im Rahmen der Rechtssoziologie und der Kriminologie wird der Unterschied zwischen „mala per se“ und „mala prohibita“ genutzt, um moralische und rechtliche Normen voneinander abzugrenzen.