Kurzdefinition
Strafrechtliches Prinzip, das auf die Resozialisierung und moralische Entwicklung eines Straftäters abzielt.
Ausführliche Erklärung
Der Erziehungsgedanke spielt vor allem im Jugendstrafrecht eine zentrale Rolle. Das Ziel ist es, junge Straftäter durch pädagogische Maßnahmen von weiteren Straftaten abzuhalten und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dabei stehen erzieherische Sanktionen wie Arbeitsstunden, Sozialtraining oder betreutes Wohnen im Vordergrund, statt ausschließlich auf Strafen zu setzen. Diese Maßnahmen basieren auf der Annahme, dass Jugendliche entwicklungsfähig und formbar sind.
Theoriebezug
- Labeling Approach: Eine pädagogische Herangehensweise kann Stigmatisierung verhindern.
- Soziale Kontrolle: Erziehung wird als Mittel der sozialen Kontrolle eingesetzt, um Normabweichungen zu verhindern.
- Jugendkriminalität: Der Erziehungsgedanke spielt eine wichtige Rolle im Jugendstrafrecht