Kurzdefinition
Der Freizeitarrest ist eine Form des Jugendarrests, bei der jugendliche Straftäter ihre Haftstrafe an Wochenenden oder in der Freizeit verbüßen, um schulische oder berufliche Verpflichtungen nicht zu unterbrechen.
Ausführliche Erklärung
Freizeitarrest ist Teil des Jugendarrestes, der im deutschen Jugendgerichtsgesetz (§ 16 JGG) geregelt ist. Er dauert in der Regel zwei bis vier Tage und soll jugendlichen Straftätern die Konsequenzen ihres Handelns verdeutlichen, ohne ihre soziale Integration oder Ausbildung zu gefährden. Die Haftzeiten sind an schulfreie Tage und Wochenenden gekoppelt. Der Freizeitarrest wird vor allem bei leichteren Delikten angewendet, bei denen andere erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen.
Theoriebezug
Im Rahmen der Sozialisationstheorie wird der Freizeitarrest als mildes Mittel zur Normverinnerlichung betrachtet. Er soll ein Bewusstsein für gesellschaftliche Normen schaffen, ohne den Bildungsweg der Jugendlichen zu beeinträchtigen.