Kurzdefinition
Kriminelles Verhalten von Personen, die nach deutschem Recht als Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) gelten.
Ausführliche Erklärung
Jugendkriminalität umfasst Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden. Im Fokus stehen hierbei Delikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, aber auch schwerere Vergehen wie Raub oder Drogendelikte. Ein besonderes Merkmal der Jugendkriminalität ist die Häufung bestimmter Delikte in der Altersgruppe der 14- bis 21-Jährigen, was u.a. auf Entwicklungsprozesse, Gruppenzugehörigkeit und sozialstrukturelle Faktoren zurückgeführt wird.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Jugendkriminalität untersucht neben den Ursachen (z. B. sozialer Status, Familienverhältnisse, Bildungsgrad) auch die polizeiliche und juristische Reaktion auf junge Straftäter. In Deutschland erfolgt die Ahndung von Jugendkriminalität nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), das besondere Erziehungs- und Präventionsmaßnahmen vorsieht. Ziel ist vorrangig die Erziehung und Resozialisierung, nicht die Bestrafung.
Wichtige Konzepte in der Forschung zur Jugendkriminalität sind:
- Subkulturtheorien (Cohen, Cloward & Ohlin)
- Theorie der differentiellen Gelegenheiten
- Sozialisationstheorien
- Labelling Approach