Kurzdefinition
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von der Polizei und Ordnungsbehörden durchgeführt werden.
Ausführliche Erklärung
Die Gefahrenabwehr umfasst präventive polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen, um Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Rechtsgrundlage in Deutschland sind die Polizeigesetze der Länder und das Bundespolizeigesetz (BPolG). Maßnahmen können sein: Platzverweise, Durchsuchungen, Gewahrsamnahme, Verkehrsregelungen oder der Einsatz von Überwachungstechnologien.
Theoriebezug
- Broken Windows Ansatz
- Situational Crime Prevention
- Polizeiwissenschaften