Kurzdefinition
Straftaten, die sich gegen Personen oder Gruppen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen, ethnischen, religiösen oder sexuellen Gruppen richten und von Vorurteilen oder Hass motiviert sind.
Ausführliche Erklärung
Hasskriminalität, auch als Hate Crime bezeichnet, beschreibt Straftaten, bei denen das Motiv des Täters auf Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen basiert. Die betroffenen Gruppen können sich nach Merkmalen wie ethnische Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung oder sozialer Status definieren. Hasskriminalität hat nicht nur Auswirkungen auf das direkte Opfer, sondern sendet auch eine Botschaft der Einschüchterung und Bedrohung an die gesamte Gruppe, der das Opfer angehört.
In Deutschland werden Hassverbrechen im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) statistisch erfasst und dabei nach Motiven wie „rechts“, „links“, „ausländische Ideologie“ oder „religiöse Ideologie“ differenziert. Die strafrechtliche Ahndung kann im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 StGB verschärft werden, wenn rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Motive vorliegen.
Theoriebezug
- Vorurteilskriminalität
- Diskriminierungstheorie
- Theorie der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit