Kurzdefinition
Inklusion bezeichnet das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an den gesellschaftlichen Prozessen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder sozialem Status.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff “Inklusion” entstammt ursprünglich der Pädagogik und Soziologie, wird jedoch in vielen gesellschaftlichen Bereichen angewendet. Während Integration darauf abzielt, benachteiligte oder marginalisierte Gruppen in bestehende Strukturen aufzunehmen, geht Inklusion weiter: Sie fordert die Anpassung gesellschaftlicher Strukturen, sodass eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen gewährleistet ist. Unterschiede (z. B. kultureller, sprachlicher oder körperlicher Art) gelten nicht als Defizit, sondern als Teil gesellschaftlicher Vielfalt.
In der Soziologie beschreibt der Begriff das Konzept, alle Mitglieder einer Gesellschaft aktiv einzubeziehen, anstatt bestimmte Gruppen auszugrenzen (Exklusion). Im Bildungssystem bedeutet Inklusion beispielsweise, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. In der Arbeitswelt zielt Inklusion darauf ab, Barrieren abzubauen, damit alle Menschen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Theoriebezug
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Luhmanns Systemtheorie: Inklusion als Mechanismus, der den Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen regelt.
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Migrationssoziologie: Inklusion von Migranten in soziale, ökonomische und kulturelle Strukturen.
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Soziale Ungleichheit: Inklusion als Gegenmodell zur sozialen Exklusion.