Kurzdefinition
Integration bezeichnet den Prozess der Eingliederung von Personen oder Gruppen in eine bestehende Gesellschaft, bei dem sowohl Anpassung als auch Teilhabe angestrebt werden.
Ausführliche Erklärung
Integration umfasst soziale, ökonomische, kulturelle und rechtliche Prozesse, die darauf abzielen, Migrant:innen und andere Minderheiten in die Gesellschaft einzubinden. Ziel ist es, ein gleichberechtigtes Zusammenleben zu fördern, bei dem sowohl die Aufnahmegesellschaft als auch die Zugewanderten Anpassungen vornehmen. Der Begriff ist dabei nicht deckungsgleich mit Assimilation, da Integration wechselseitig ist: Die Aufnahmegesellschaft passt sich ebenso an, etwa durch die Öffnung von Institutionen und den Abbau von Diskriminierung.
Es wird zwischen struktureller (Zugang zu Arbeit, Bildung, Gesundheit), sozialer (soziale Kontakte), kultureller (Anerkennung von Werten, Sprache) und identifikatorischer (Zugehörigkeitsgefühl) Integration unterschieden.
Theoriebezug
- Sozialintegration (Parsons): Gesellschaftliche Kohäsion durch die Integration von Rollen und Institutionen.
- Migrationssoziologie: Konzepte der Exklusion und Inklusion.
- Symbolischer Interaktionismus: Integration als Aushandlungsprozess in sozialen Interaktionen.