Kurzdefinition
Insiderhandel bezeichnet den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Grundlage nicht öffentlich bekannter, kursrelevanter Informationen.
Ausführliche Erklärung
Von Insiderhandel spricht man, wenn Personen mit privilegiertem Zugang zu vertraulichen Informationen diese für eigene Börsengeschäfte oder zugunsten Dritter nutzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Vorstandsmitglieder, Beschäftigte eines Unternehmens, Berater oder andere Personen handeln, die vor der Öffentlichkeit Kenntnis von wichtigen Unternehmensereignissen erhalten.
Insiderhandel verschafft einzelnen Marktteilnehmern einen unfairen Informationsvorsprung und untergräbt das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Fairness von Kapitalmärkten. Aus diesem Grund ist Insiderhandel in den meisten Staaten strafbar oder mit erheblichen Sanktionen verbunden.
Prominente Fälle von Insiderhandel haben immer wieder gezeigt, wie eng wirtschaftliche Macht, vertrauliche Informationen und finanzielle Gewinne miteinander verknüpft sein können.
Theoriebezug
Insiderhandel wird vor allem im Rahmen der White-Collar-Crime-Forschung, der Wirtschaftskriminologie und von Rational-Choice-Theorien untersucht.
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