Kurzdefinition
Eine statistische Erhebung, die jährlich die Geschäftstätigkeiten der Justizbehörden in Deutschland erfasst.
Ausführliche Erklärung
Die Justizgeschäftsstatistik wird jährlich vom Statistischen Bundesamt erhoben und umfasst die Geschäftstätigkeiten der Justizbehörden. Dazu gehören alle Aktivitäten von Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaften. Die Statistik dokumentiert unter anderem:
- Anzahl der eingegangenen und erledigten Verfahren
- Art und Anzahl der verhängten Strafen
- Dauer der Verfahren
- Belastung der Justizbehörden
Besondere Bedeutung hat die Statistik im Bereich der Kriminalität, da sie Aufschluss über die Anzahl der Verurteilungen, die verhängten Strafmaße und die Erfolgsquote in Berufungs- und Revisionsverfahren gibt. Zudem ermöglicht sie Rückschlüsse auf die Effektivität der Justiz und die Belastung durch bestimmte Deliktsgruppen.
Ein wichtiges Analysemittel ist der Vergleich der Zahlen aus der Justizgeschäftsstatistik mit den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), um den Weg eines Strafverfahrens von der Anzeige bis zur gerichtlichen Verurteilung nachzuvollziehen.
Theoriebezug
- Instanzenforschung
- Kriminalstatistik
- Soziale Kontrolle